Gläubige in Bayern müssen zu Ostern nun doch nicht auf den Besuch einer Kirche verzichten. Staatskanzleichef Florian Herrmann stellte am Mittwoch in München klar, "dass sich an der Möglichkeit der Präsenzgottesdienste nichts ändert". Im Rahmen der geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können deshalb Ostergottesdienste stattfinden.