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Corona-Regeln im Landkreis Würzburg ab 8. März 2021: 10 Personen aus 3 Haushalten dürfen sich treffen + Öffnungen Einzelhandel, Sport, Kultur

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat den Landkreis Würzburg aktuell mit einer Inzidenz von unter 35 eingestuft (Quelle FB LK WÜ).

Das bedeutet, dass ab 8. März ausschließlich für den Landkreis  Würzburg (nicht für die Stadt Würzburg) die vorgenannte Regelung gilt.

Daneben gelten für Stadt und Landkreis sebstverständlich neu die weiteren für Inzidenzen unter 50 geltenden Regelungen (Details siehe nachstehende Pressemitteilung des LRA WÜ vom 7.3.2021).

Link auf Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) - pdf.Datei - gilt ab 8.3.2021 mit Ablauf des 28.3.2021

Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg vom 7.3.2021
Kontaktbeschränkung

Treffen sind möglich von maximal zehn Personen aus maximal drei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Öffnung des Einzelhandels

Der Einzelhandel kann am Montag, 8. März 2021, unter folgenden Bedingungen öffnen:

  • Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden kann eingehalten werden.
  • Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 10 m2 für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche.
  • In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.
  • Ein ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept liegt vor, dies ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Öffnung von Kulturstätten

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können ab Montag, 8. März 2021, öffnen. Auch hier gilt die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.

Sport

Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen, im Freien – auch auf Außensportanlagen – ist möglich. Weiter ist kontaktfreier Sport für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien möglich, auch auf Außensportanlagen.

Wie werden Änderungen der aktuell geltenden Regelungen bekannt gemacht?

Wird die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten und haben diese Änderungen Auswirkungen auf die geltenden Regelungen, wird dies mit einer amtlichen Bekanntmachung, über die Homepage und die sozialen Kanäle des Landkreises Würzburg sowie per Pressemitteilung veröffentlicht.

Die Änderungen gelten dann ab dem zweiten Tag nach der Drei-Tage-Über- oder Unterschreitung, frühestens jedoch am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung. In der amtlichen Bekanntmachung wird der erste Geltungstag der dann neuen Regelungen veröffentlicht.

Regelungen zu Unterricht und Kindertageseinrichtungen

Die 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht inzidenzabhängige Öffnungsmöglichkeiten ab dem 15.3.2021 vor. Hierüber informiert das Landratsamt vor dem kommenden Wochenende.

Regelungen für Gastronomie

Die 12. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht inzidenzabhängige Öffnungsmöglichkeiten frühestens ab dem 22. März 2021 vor. Hierüber informiert das Landratsamt zu gegebener Zeit.

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