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Ab 22.2.: Kindertageseinrichtungen wieder geöffnet - An Grundschulen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

 

Der Ministerrat Bayerns beschloss heute (11.2.):

a) Verlängerung Lockdown

Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und die Einreisequarantäne-Verordnung werden jeweils bis zum Ablauf des 7. März 2021 verlängert.

b. Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt.
Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.

c. Schulen
Ab 22. Februar 2021 wird für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule und der Förderschule sowie alle Abschlussklassen Wechselunterricht oder Präsenzunterricht mit Mindestabstand zugelassen.
Für die übrigen Jahrgangsstufen und Schularten verbleibt es weiterhin bei Distanzunterricht. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 findet in jedem Fall Distanzunterricht statt.
Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben. Hierzu zählt insbesondere die Einhaltung des Mindestabstands, die Beachtung der Maskenpflicht und der Lüftungskonzepte sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept. Für Lehrkräfte wird im Unterricht eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken eingeführt.

d. Kinderbetreuungseinrichtungen:

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen werden ab 22. Februar 2021 geöffnet. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 bleiben sie geschlossen.
Die Betreuung erfolgt dabei in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb). Es gelten klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend dem Rahmenhygieneplan sowie ein ergänzendes Test- und Maskenkonzept.
Eltern, die ihre Kinder weiterhin zuhause betreuen, erhalten im Februar 2021 einen Beitragsersatz, wenn die Notbetreuung höchstens 5 Tage beansprucht wurde.

e. Fahrschulen

einschließlich der Fahrschulprüfungen sind ab dem 22. Februar 2021 unter Schutzauflagen wieder zugelassen. Sie bedürfen insb. eines Schutz- und Hygienekonzepts. Es besteht Maskenpflicht und im Fahrzeug FFP2-Maskenpflicht.

f. Frisöre

können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und einer FFP2-Masken-Pflicht für Kunden und Personal den Betrieb ab 1. März 2021 wieder öffnen.

Test- und Maskenkonzept für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen

Das Personal an Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen wird mit Selbsttests für zwei freiwillige Testungen pro Woche ausgestattet.

Schüler ab 15 Jahren erhalten einen freiwilligen Selbsttest pro Woche.

Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen im Rahmen der Bayerischen Teststrategie regelmäßige Reihentestangebote.

Dem Personal in Kinderbetreuungseinrichtungen wird empfohlen medizinische Masken zu verwenden. Hierzu stellt der Freistaat als einmalige und freiwillige Leistung Masken für den Bedarf von 4 Wochen bereit (rund 3,2 Mio. Masken).
Schülern wird das Tragen von medizinischen Masken empfohlen.

Unterstützungskonzept für Kinder und Jugendliche

Staatlicherseits wird ein Konzept erarbeitet, wie Kinder und Jugendliche gezielt unterstützt werden können.

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