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Gemeinde Veitshöchheim möchte Rückhalt der Ressource Wasser auf Privatgrundstücken fördern - 15.000 Euro im Haushalt 2021 für Förderprogramm eingestellt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Beschluss

Mit 13 Ja- zu 8 Nein-Stimmen entschied der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am Dienstag im Haus der Begegnung im Rahmen der Vorberatung des Haushalts 2021 einen Ansatz in Höhe von insgesamt 15.000 Euro zur Förderung Fassaden- und Dachbegrünung, Versickerung und Bau von Zisternen auf Privatgrundstücken einzustellen.

Das Gremium entsprach damit mehrheitlich einem Antrag der Grünen-Fraktion. Deren Mitglied Günter Thein, zugleich Umweltreferent und Vorsitzender des Umweltbeirats der Gemeinde, hatte den Antrag seiner Fraktion damit begründet, dass wir durch den fortschreitenden Klimawandel speziell auch in Unterfranken mehr und mehr zu einem Trockengebiet werden und ein massives Problem mit Wasser haben. Deshalb sollte auch die Gemeinde, so Thein, ihren Beitrag leisten, dass mehr Niederschlagswasser im Gemeindegebiet durch Dachbegrünung, Versickerung und Zisternen zurückgehalten wird.

Thein verwies auf jüngste Bestrebungen auf Bundes- und Landesebene hin, die eine höhere Wertschätzung der Ressource Wasser in Politik und Gesellschaft zum Ziel haben, so auf die Pressemitteilung der Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Wasserdialog  "Deutschland braucht eine nationale Wasserstrategie" vom 8. Oktober 2020 und zur Regierungserklärung von Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber vom 28. Oktober 2020 zur "Wasserzukunft Bayern 2050: Wasser neu denken!" (siehe Links am Ende des Artikels).

Anmerkung: Glauber stellt darin fest: "Weil alles auf dem Spiel steht, was uns ausmacht – unsere Gesundheit, unsere Versorgung, unser Wohlstand. Vieles in unserem Leben wird nichtig sein, wenn wir dieses eine Thema nicht auf die Reihe bekommen: Wasser."

Der Ansatz von 15.000 Euro wurde laut Thein bewusst zunächst auf niedrigem Niveau für die Anlaufphase beantragt. Seine Fraktion habe im Rathaus bereits ein Konzept eingereicht. Die Richtlinien, was wie gefördert wird, müssten aber noch im Detail ausgearbeitet und beschlossen werden.

Diskussionbeiträge

Bürgermeister Jürgen Götz (CSU/VM) wies darauf hin, dass Zisternen schon seit geraumer Zeit  durch Abschläge bei der Niederschlagswassergebühr durch die Gemeinde belohnt werden.

Eine  Versickerung bedeutet, so Götz, dass dann weniger Wasser in den Kanal fließt und die Kläranlage entlastet, was aber unter Umständen zur Folge hat, dass die Kanäle dann vermehrt gespült werden müssen. Weiter würden die Abwassergebühren auch dadurch steigen, wenn weniger Menge Abwasser durch den Kanal fließt.

Simon Kneitz (CSU/VM) erklärte, es sei unbestritten, entsprechend den Bestrebungen von Bund und Land etwas auch im Ort für das Wasser zu machen. Man sollte jedoch nach seiner Meinung nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen.  Er stellte in Frage, ob man mit den 15.000 Euro hier was bewegen kann, ob das ganze noch angemessen ist, da ein großer Verwaltungs-Aufwand produziert werde und ob dies eine ureigene kommunale Aufgabe ist, sich hier zu engagieren. Es bräuchte erst eines konkreten Konzeptes, wie sowas gefördert wird.

Marlene Goßmann (SPD) empfand den Grünenantrag als sehr ambitioniert. Sie habe aber kein Problem, 15.000 Euro in den Haushalt reinzustellen. Es fehle aber an Richtlinien und konkreten Daten, die noch zu erarbeiten wären. Bezüglich der Förderung der Fassaden- und Dachbegrünung empfahl sie eine Beratung durch die LWG.

Recherchen

Zur Fragestellung von Simon Kneitz, ob eine solche Förderung eine ureigene kommunale Aufgabe sei, wurden im Internet beispielhaft einige Kommunen entdeckt. So haben die Städte Heidelberg, Nürnberg oder die Gemeinde Ensdorf diesbezügliche Förderprogramme (siehe nachstehende Links).

Die nachstehende Grafik zeigt anschaulich, wie beispielsweise die Stadt Heidelberg was und wieviel fördert (darunter ein Link auf die ausführliche Förderbroschüre).

Es gab aber bis zum Jahr 2005 bereits auch eine diesbezügliche Förderung auf Landesebene in NRW für die Entsiegelung, Versickerung, Dachbegrünung und Regenwassernutzungsanlagen (siehe Ausführungen weiter unten).

 

Link auf Förderbroschüre Stadt Heidelberg

Link auf Richtlinien der Stadt Nürnberg für Maßnahmen zur Begrünung von privaten Höfen, Freiflächen, Dächern und Fassaden in Stadterneuerungsgebieten Kommunales Förderprogramm „Mehr Grün für Nürnberg!“ 1.

Förderung des Landes NRW für Entsiegelung, Versickerung, Dachbegrünung und Regenwassernutzungsanlagen

Im Rahmen der "Initiative ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft NRW" gewährt das Land einen Zuschuss für die folgenden Maßnahmen. Förderanträge werden nur noch bis Ende des Jahres 2005 angenommen, danach läuft die Förderung aus.:

a) Flächenentsiegelung zur dezentralen Versickerung von Regenwasser

b) Erstellung von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser

c) Dachbegrünung

d) Regenwassernutzungsanlagen

Für die Zuwendung gelten folgende Voraussetzungen:

Entsiegelung:

Es sind undurchlässige in versickerungsfähige Flächen umzuwandeln. Die Flächen sind vom öffentlichen Kanalnetz abzukoppeln, das im Mischwassersystem entwässert.

Versickerung:

Die Flächen sind vom öffentlichen Kanalnetz abzukoppeln, das im Mischwassersystem entwässert. Bei der Erstellung von Flächen zur Versickerung und bei Niederschlagswasserversickerungsanlagen sind die Anforderungen des Rd. Erl. MURL vom 18.05.1998 (SMBl. NW. 654) zu beachten. Die Versickerung soll je nach den örtlichen Verhältnissen wie folgt ausgeführt werden:

großflächige Versickerung, Versickerungsbecken, Flächen-, Mulden- oder Rigolenversickerung.

Sickerschächte sind nicht förderfähig.

Dachbegrünung:

Eine Dachfläche ist in eine begrünte Fläche umzuwandeln oder eine begrünte Dachfläche ist erstmalig zu erstellen. Mit der Dachbegrünung ist ein Abflussbeiwert von kleiner oder gleich 0,3 zu erzielen.

Regenwassernutzungsanlagen:

Regenwassernutzungsanlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, insb. die Beachtung der TVO, AVBWasserV und DIN 1988 (technische Regeln für die Trinkwasserinstallation, wobei die Vorschriften auch für Regenwassernutzungsanlagen zu berücksichtigen sind).

Förderfähig sind Anlagen, die Regenwasser zur häuslichen Verwendung (WC, Waschmaschine) sowie zur Gartenbewässerung bereitstellen. Anlagen, die ausschlie??lich der Gartenbewässerung dienen, sind nicht förderfähig.

Die Zuwendung kann in folgender Höhe gewährt werden, wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind:

Entsiegelungsmaßnahmen:

15,00 Euro pro qm entsiegelter Fläche

Versickerungsanlagen:

15,00 Euro pro qm neugestalteter Versickerungsfläche. Förderfähig sind die erforderlichen baulichen und technischen Ma??nahmen, wie Leitungssystem oder Versickerungseinrichtung.

Dachbegrünung:

15,00 Euro pro qm

Im Rahmen der Dachbegrünung sind die Isolier- und Dränschichten, das Substrat und die Pflanzen förderfähig. Nicht förderfähig ist die Dachunterkonstruktion.

Regenwassernutzungsanlagen:

bis zu 1.500,00 Euro pro Anlage

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