Landrat Thomas Eberth appelliert an die Bevölkerung die Corona-Regeln an Silvester einzuhalten
Wenn man die Inzidenzentwicklung in ganz Bayern mit der des Landkreises Würzburg vergleicht, kann man im Landkreis Würzburg noch relativ zufrieden sein mit dem Corona-Verlauf. Nur vom 3. bis 19. 11. wurde der Inzidenzwert von 100 überschritten. Ursächlich für den starken Anstieg in dieser Zeit war der Corona-Ausbruch im Seniorenzentrum Haus Fuchsenmühle in Ochsenfurt mit 72 positiven Befunden. Im gesamten Dezember verzeichnete der Landkreis den niedrigsten Wert aller Landkreise und Städte in Bayern, näherte sich einige Male der magischen 50er Grenze, war häufig der einzige "hellrote" Stadt-/Landkreis Bayerns. Im Dezember stieg die Zahl der Corona-Todesfälle im Landkreis von 29 auf 36. Im November war sie dagegen noch von 7 auf 29 gestiegen (Grafik lässt sich durch Anklicken vergrößern).
Damit diese Entwicklung nicht schlechter wird, sondern sich noch weiter verbessert, appelliert Landrat Thomas Eberth in einer Pressemitteilung von heute - auch im Namen der Bürgermeister im Landkreis - an die Bevölkerung, sich auch an Silvester umsichtig zu verhalten und die geltenden Regeln zu befolgen.
Liebgewordene Traditionen wie im Freundes- und Bekanntenkreis Silvester zu feiern und das neue Jahr mit Böllern zu begrüßen, sind nach seinen Worten in diesem Jahr leider nicht möglich. Eberth: "Lassen Sie uns in dieser entscheidenden Zeit solidarisch handeln und zusammenstehen!“
Hier die Zusammenfassung der nach der 11. Infektionsschutzmaßnahme-Verordnung vom 15. Dezember 2020 für Veranstaltungen, Feiern (somit auch Silvesterfeiern) und Versammlungen bis einschließlich 10. Januar 2021 geltenden Regelungen:
Screenshots Instagramm Landkreis
Kontaktbeschränkung
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist nur gestattet mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt höchstens fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht.
Ausgangsbeschränkung, Feiern und Böllern
Auch am Abend des 31. Dezember 2020 gilt die Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr.
Darüber hinaus sind Ansammlungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt.
Silvesterfeuerwerk darf nicht verkauft werden.
Das Böllern auf öffentlichen Plätzen ist nicht gestattet.
Auf Privatgrund kann – unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen – noch vorhandenes Feuerwerk abgebrannt werden.