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Details zur Corona-Impfung in Stadt und Landkreis Würzburg: Wer nicht in Pflegeeinrichtung wohnt, nur in Impfzentren Talavera und Giebelstadt möglich

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Screenshot Instagramm Landkreis

In Bayern haben am Sonntag (27. Dezember) die Corona-Impfungen begonnen. Landrat Thomas Eberth betonte anlässlich des Impfbeginns in einer Senioreneinrichtung in Bergtheim am Sonntag: "Ich freue mich, dass wir heute wie geplant mit den ersten Corona-Impfungen in Stadt und Landkreis Würzburg beginnen konnten. Ich bin sehr froh und erleichtert, dass wir dieses für uns alle so herausfordernde Jahr 2020 mit dieser guten Nachricht beenden können.“ Zuerst geimpft wurde eine über 90-jährige Bewohnerin.

📸: Pressestelle LRA WÜ

Am heutigen 29. Dezember haben dann die gemeinsamen Impfzentren von Stadt und Landkreis Würzburg auf der Talavera in Würzburg mit zwei Impflinien und am Flugplatz in Giebelstadt mit einer Impflinie ihren Betrieb aufgenommen, da bislang nur begrenzte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen.

Laut Pressemitteilung des Landratsamts Würzburg von heute könnten die gestarteten Impflinien auf derTalavera und in Giebelstadt zusammen am Tag bis zu 200 Impflinge versorgen. Je nach Verfügbarkeit des Impfstoffs könnten im Januar weitere Impflinien in Betrieb gehen.

An Silvester und am Neujahrstag bleiben die Impfzentren auf der Talavera und in Giebelstadt geschlossen.

Landrat Thomas Eberth und Oberbürgermeister Christian Schuchardt freuen sich, dass die beiden Impfzentren in Betrieb gehen und Impftermine bereits stark nachgefragt werden: „Das Interesse an der Schutzimpfung ist da. Herzlichen Dank an die Hilfsorganisationen und alle Beteiligten, die den gut vorbereiteten Betrieb ermöglichen.“ Der Dank gelte auch den mobilen Impfteams, die in den Pflege- und Seniorenheimen unterwegs seien.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml: "Der Impfstoff reicht anfangs nicht für alle – wir wollen daher die besonders gefährdeten Menschen zuerst schützen. Um diese am stärksten risikobelasteten Personengruppen als erstes schützen zu können, werden diese vor allem durch mobile Impfteams direkt vor Ort in den Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern geimpft. Eine Impfung aller priorisierten Gruppen in den Impfzentren selbst wird daher in der Anfangsphase nur begrenzt erfolgen."

Pressemitteilung des LRA WÜ vom 29.12.2020

Wie können Sie in Würzburg und in Giebelstadt einen Termin vereinbaren?

Terminbuchungsmöglichkeiten gibt es telefonisch unter 0931 8000844 oder online unter www.impfen-wuerzburg.de. Wer Anspruch auf eine Schutzimpfung hat und in welcher Reihenfolge die priorisierten Gruppen geimpft werden, bestimmt die Coronavirus-Impfverordnung verbindlich.

Brauchen Sie einen Berechtigungsschein?

Ein Versenden von amtlichen Benachrichtigungen oder Berechtigungsscheinen erfolgt derzeit nicht. Bei Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, genügt ein amtlicher Lichtbildausweis, der das Alter des Impflings dokumentiert.

Die übrigen Personengruppen, die prioritär Anspruch auf die Impfung haben – zum Beispiel Personal von Pflegeheimen, auf Intensivstationen oder Notaufnahmen – benötigen eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers.

Welche Personengruppen haben prioritär Anspruch auf die freiwillige Impfung?

Die Coronavirus-Impfverordnung sieht nach § 2 vor, dass folgende Personen mit höchster Priorität Anspruch auf die Schutzimpfung haben:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wann findet die erforderliche zweite Impfung statt?

Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand von 21 Tagen erforderlich.

Bei der Vereinbarung des ersten Impftermins über die Hotline 0931 8000844 oder das Online-Portal www.impfen-wuerzburg.de buchen Sie gleich einen Termin für die zweite Impfung mit. Rechtzeitig vor der zweiten Impfung erinnert Sie auf Wunsch eine E-Mail an den vereinbarten Termin.

Wo und wie können Menschen über 80 Jahren geimpft werden?

Für Menschen über 80 Jahre, die nicht in einer Pflegeeinrichtung wohnen, stehen die beiden Impfzentren (Würzburger Talavera bzw. Flugplatz Giebelstadt) zur Verfügung.

Eine Impfung zu Hause kann aufgrund der Handhabung des Impfstoffs sowie aus personellen Gründen nicht angeboten werden.

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