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Kehrtwende in Bayern: Markus Söder prescht nach Zurückhaltung nun vor mit Exit-Plan für Schulen, Kitas, Spielplätze, Biergärten, Restaurants, Hotels, Altenheime, Kultureinrichtungen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Bislang agierte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in Sachen Lockerungsdebatte eher zurückhaltend – lieber zu lange alles geschlossen halten als zu früh wieder alles öffnen. Heute am Dienstag dann die Kehrtwende. Das Kabinett beschloss heute am Dienstag in München (siehe nachstehender Link auf Pressekonferenz-Video):

  • - Ab Morgen, Mittwoch 6. Mai
    • - öffnen die Spielplätze in Bayern wieder
    • - werden die wochenlangen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben
    • - ist es erlaubt, eine Person außerhalb des eigenen Hausstands und auch enge Familienangehörige zu treffen oder auch zu besuchen zu Hause oder im öffentlichen Raum (1,5 Meter Abstand und Distanzgebot bleibt, eine Kontaktperson bleibt, keine Gruppenbildungen, Partys oder ähnliches mehr).
  • - ab Samstag, 9. Mai können in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen wieder Besuche durchgeführt werden von einer festen Kontaktperson – unter strikten Hygiene- und Schutzmaßnahmen.
  • - ab Montag, 11. Mai
    • - entfällt bei Läden die bisherige Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von maximal 800 Quadratmetern
    • - können Zoos, botanische Gärten, Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten geöffnet werden.
  • - Nach wochenlanger Zwangspause dürfen in Bayern Gaststätten und Hotels schrittweise wieder öffnen:
     
    • - die Biergärten und Außenbereiche am 18. Mai bis 20 Uhr (mit ähnlichen Vorgaben wie Innenbereich, also Kellner müssen Masken tragen)
    • - Speiselokale im Innenbereich am 25. Mai (mit sehr strengen Hygienekonzepten: Gästezahl begrenzt, Abstand halten, jeder zweite Tisch, Zonen für Familien, wo Familientische sind, wo einzelne sind, ganz besondere Desinfektion für Besteck, Tische und Gläser, also auch Temperatur, mit denen man die Gläser dann reinigt und spülen muss, Maske für Küche und Kellner, auch für Gäste-außer am Tisch)
    • - 30. Mai:   Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze (Wellnessbereiche oder Schwimmbäder der Unterkünfte dürfen aber nicht öffnen)
Auch Kindergärten und Schulen öffnen wieder (Ziel ist, dass bis Pfingsten rund 50 Prozent der Kinder wieder die Möglichkeit haben, die entsprechenden Einrichtungen zu besuchen):
  • - Ab kommenden Montag, 11. Mai dürfen in Bayern nur bestimmte Kinderbetreuungseinrichtungen wieder öffnen, unter anderem Waldkindergärten und Tagespflegeeinrichtungen mit bis zu fünf Kindern.
  • - Vorschulkinder sollen ab dem 25. Mai wieder den Kindergarten besuchen können. Die Hälfte aller Krippen- und Kindergartenkinder soll bereits bis Pfingsten wieder in die Kitas können.
  • - Die Schulen in Bayern sollen ab kommenden Montag , 11. Mai schrittweise für immer mehr Jahrgänge wieder öffnen: Start mit den Jahrgängen, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen, sowie mit den Viertklässlern der Grundschulen.
    • - Am 18. Mai sollen die 1. Klassen folgen, die 5. Klassen der Mittelschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Realschulen und Gymnasien.
    • Alle weiteren kommen dann nach den Pfingstferien  Mitte Juni. Dann soll es wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und alle Altersklassen geben  – "wenn das Infektionsgeschehen es zulässt".
    • - Es sollen geteilte Klassen und kleine Gruppen geben mit höchstens 15 Schülern. Außerdem sollen sich Präsenzphasen mit Lernen zu Hause abwechseln, damit Klassen im Wechsel in der Schule sind. Es soll aber "soviel Schule wie möglich" geben. Außerdem soll eine Maskenpflicht auf den Fluren und dem Schulhof, nicht aber im Unterricht gelten. An den Ferienzeiten soll sich  nichts ändern.

In Bayern sind laut Söder aktuell nur noch rund 6400 Menschen am Coronavirus erkrankt. Alleine im Vergleich zur vergangenen Woche habe sich die Zahl der Erkrankten halbiert. Nun sei es daher entscheidend, aus der Krise herauszukommen, langsam und sicher - das bleibe das oberste Gebot. "Heute ist Zeit zum Handeln", betonte der Ministerpräsident.  "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für ein vorsichtiges Öffnen. Die Erfolge sind eindeutig."

Das bayerische Konzept sei mit Kanzlerin Angela Merkel und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann abgestimmt. Söder betonte mit Blick auf die Konferenz von Bund und Ländern am Mittwoch, dass der bayerische "Pfad der Vernunft" auch für andere Länder eine Blaupause sein könne, die wie Bayern nicht überstürzt handeln wollten.

 

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann führt dazu in seiner PM aus:

Die nächsten Meilensteine stehen auf der Zeitleiste an folgenden Terminen:
Morgen, Mittwoch, 6. Mai 2020, sodann Samstag, 9. Mai 2020, Montag, 11. Mai 2020, Montag, 18. Mai 2020, Montag, 25. Mai 2020 und 30. Mai 2020.

Die bayerische Exit-Strategie zielt also in erster Linie auf die Zeit bis Pfingsten, steht aber unter der absoluten Bedingung, dass zum jeweiligen Stichtag die pandemische Lage den nächsten Schritt vertretbar erscheinen lässt. Deshalb reden wir jetzt in weiten Teilen vom BayernPLAN Corona, die späteren Schritte bedürfen erst weiterer Beschlüsse der Staatsregierung.

Die aktuell wirksam werdenden Änderungen werden rein formal mit der Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) verfügt. Deren Text finden Sie HIER

Folgende Einzelpunkte darf ich speziell mit Blick auf Zuständigkeit meines Ministeriums ansprechen:

Die zentrale konzeptionelle Änderung im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ist die ab morgen geltende Abkehr vom Prinzip der Ausgangsbeschränkung. Dieses wird durch das Prinzip der Kontaktbeschränkung abgelöst. Dies bedeutet im Kern, dass künftig der erste infektionsschutzspezifische Gedanke nicht mehr einem triftigen Grund gilt, dessen Vorliegen erst den Weg aus der Wohnung eröffnet. Dieser ist jetzt generell frei, egal, ob jemand zum Autowaschen, zum hobbymäßigen Motorradfahren, zum Motorbootfahren oder zum bedarfsfreien Shoppen will, um nur einige Zankäpfel der zurückliegenden Wochen zu nennen.

Vielmehr sollten die Menschen nun beim Verlassen ihrer Wohnung zu aller erst an die Mund-Nasen-Bedeckung denken, die man stets dabeihaben sollte, weil sie an vielen Stellen erforderlich sein wird. Dies gilt etwa für die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, aber auch für das Betreten von Geschäften, beim Besuch von Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen u.v.a.m.

Unbedingt zu beachten ist auch das weiterhin uneingeschränkt geltende Abstandsgebot. Dieses hält nicht nur die Menschen an, die physischen Kontakte zu anderen als Angehörigen des eigenen Hausstandes auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen, sondern fordert auch die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen zwei Personen, wo immer dies möglich ist.

Die neue Regelungslage erweitert und präzisiert gleichzeitig den zulässigen Kontakt von Menschen im öffentlichen Raum. Der Aufenthalt ist so zu gestalten, dass er höchstens den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie – also insbesondere Kinder, Eltern, Großeltern – Geschwister, sowie eine weitere Person umfasst. Diese Modifizierung wird es den Menschen erlauben, ab morgen wieder den Großteil der gewohnten familiären Sozialkontakte zu leben und sich mit der oft so bezeichneten Kernfamilie zu treffen. Dies stärkt den Familiengedanken und es darf sogar noch eine fremde Person dazukommen. Ausdrücklich nicht erlaubt ist das Feiern und Grillen auf öffentlichen Plätzen, das gilt auch für die ansonsten privilegierte Familie.

Der genannte Personenkreis ist auch hinsichtlich von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken privilegiert. Darüber hinaus ist im privaten Bereich die wechselseitige Beaufsichtigung Minderjähriger in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften zulässig, wenn sie Kinder aus höchstens drei Hausständen umfasst. Dies folgt der Lebenswirklichkeit und entlastet Familien, die sich in der Vergangenheit häufig bei der Beaufsichtigung der Kinder gegenseitig ausgeholfen haben, um es den dann „kinderfreien“ Eltern zu ermöglichen, Erledigungen zu tätigen oder einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Ebenfalls ab morgen sind die Spielplätze unter freiem Himmel wieder geöffnet. Kinder dürfen sich dort aufhalten, sofern sie von Erwachsenen begleitet werden. Diese sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden und wo immer möglich auf einen ausreichenden Abstand der Kinder zu achten. Bolzplätze sind übrigens keine Spielplätze im Sinne der Verordnung.

Ab Samstag, den 9. Mai 2020, also rechtzeitig zum Muttertag, wird die bisher für Krankenhäuser, die vollstationären Einrichtungen der Pflege, für Behinderteneinrichtungen, Altenheime und Seniorenresidenzen geltende, sehr restriktive Besuchsregelung gelockert. Dann ist es einem Angehörigen des oben genannten familienbezogenen Personenkreises gestattet, nach Registrierung durch die Einrichtung und zu einer festen Besuchszeit dem Patienten oder Heimbewohner einmal täglich einen Besuch abzustatten. Hierbei gilt Maskenpflicht, der Mindestabstand ist nach Möglichkeit einzuhalten.

Ab Montag, den 11. Mai 2020, wird im Groß- und Einzelhandel die aktuell bestehende Begrenzung der Verkaufsfläche von 800 qm aufgehoben. Komplett wieder öffnen dürfen damit nicht nur Großkaufhäuser, sondern auch Shopping Malls. Die für den Einzelhandel bereits bestehenden Hygienevorgaben wie die Maskentragepflicht und die Begrenzung der Zahl gleichzeitig im Geschäft anwesender Kunden entsprechend der Formel „1 Kunde pro 20 qm“ bleiben unberührt.

Ebenfalls ab dem 11. Mai 2020 gibt es gerade im Freizeit- und Breitensportbereich wieder deutlich mehr Möglichkeiten, sich zu betätigen. Hierbei sind allerdings zahlreiche Maßgaben zu beachten, von denen die wichtigsten sind:

Die sportliche Betätigung wird an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen ausgeübt und erfolgt kontaktfrei. Physische Kontakte sind auf das absolut notwendige Minimum zu begrenzen und der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Der Sport darf nur allein oder allenfalls in Kleingruppen von bis zu fünf Personen ausgeübt werden und Zuschauer sind nicht zugelassen.

Ab Montag, den 18. Mai 2020 sollen auch in der Gastronomie wieder die Lichter angehen – jedenfalls die Lampions in Biergärten, auf Freischankflächen und Gastgärten von Speiselokalen. Dort dürfen dann täglich bis maximal 20 Uhr Gäste bewirtet werden, wobei die Gästezahl zu begrenzen und für jeden Betrieb ein Hygienekonzept zu erarbeiten sein wird.

Für den 25. Mai 2020 ist geplant, dass Speisegaststätten den Innenbereich, sprich z.B. das „Lokal“, das Stüberl, der Keller oder die Schänke, wieder betreiben dürfen. Auch hierfür wird es strenge, erst noch zu erarbeitende Hygieneauflagen geben.

Und für Pfingsten, genauer zum Samstag, den 30. Mai 2020, zieht die Staatsregierung in Betracht, dass Hotels, sonstige Beherbergungsbetriebe und auch Ferienwohnungen wieder öffnen dürfen. Schon jetzt steht aber fest, dass die Wellnessabteilungen, Schwimmbäder und Saunabereiche der Hotels bis auf Weiteres geschlossen bleiben müssen.

Wichtig ist, dass es sich bei den Maßgaben zu Gastronomie und Hotellerie zunächst um Planungen handelt, die regelungstechnisch erst noch umgesetzt werden müssen, sofern es die weitere Entwicklung der Pandemie in Bayern und Deutschland zulässt.

Insgesamt gesehen bin ich sehr froh, dass die Zeit nun reif ist für den beschriebenen Systemwechsel. Dieser lässt den Menschen in Bayern wieder mehr Freiheit, ohne die Risiken außer Acht zu lassen.

Bislang keine Perspektive für Fitnessstudios

In einem Beitrag des Deutschlandfunks übt Birgit Schwarze, Vorsitzende des Arbeitgeberverbandes der deutschen Fitness- und Gesundheitsanlagen (DSSV) heftige Kritik, dass bislang jede Perspektive für eine Öffnung von Fitnessstudios fehlt:

Normalerweise besuchen über 11 Millionen Menschen in Deutschland regelmäßig ein Fitnessstudio – doch die Studios müssen aktuell geschlossen bleiben. Jede Perspektive für eine Öffnung fehlt.

„Die Lage ist dramatisch geworden“, sagte Schwarze im Dlf. Sie berichtete von Anrufen von Fitnessstudios, wo die Kunden weinend mit Rückenschmerzen zu Hause sitzen würden. „Die Kunden brauchen kontrolliertes Gesundheitstraining und unsere Betriebe sind maßlos enttäuscht, dass sie diese Bitten ihrer Kunden nicht erfüllen können“, sagte Schwarze. Da würde auch kein Training mit einer Trainingsapp helfen.

Die DSSV-Vorsitzende hatte in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel Vorschläge für eine Wiedereröffnung formuliert. Darin verweist sie unter anderem darauf, dass man Umkleiden, Duschen und Saunen sperren könne. Kurse würden nicht angeboten. Griff- und Sitzflächen würden regelmäßig desinfiziert. Auch kontaktlose Zugangskontrollen zur Begrenzung von Anzahl und Dauer des Aufenthaltes ließen sich durchführen. Mindestabstände zwischen den fixen Stationen für Kraft- und Cardiotraining seien möglich.

„Wir können garantieren, dass sich die Kunden an den stationären Geräten immer an den Mindestabstand halten“, sagte Schwarze, die sich ungerecht behandelt fühlt. „Man unterstellt pauschal, dass man sich bei uns ansteckt und das ist eine unheimliche Diskriminierung.“

Schwarze  verwies auf die Schweiz, wo die Fitnessstudios nun in Kürze öffnen dürften. „Was können die Schweizer besser als wir?“, fragte sie rhetorisch. 

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