Veitshöchheimer Bebauungsplan SANDÄCKER wird erneut geändert, um Terrassen und Freisitze außerhalb der Baugrenzen zu ermöglichen
Am 2. März 2020 ging die feierliche Eröffnung und Übergabe des neuen Baugebietes "Sandäcker" zum Abschluss der Erschließung der 260 Wohneinheiten über die Bühne. Wer erwartet hatte, dass sogleich eine rege Bautätigkeit einsetzt, sah sich getäuscht. Nach einem Monat stehen im gesamten Baugebiet nur zwei Kräne, wurde erst mit dem Bau von drei Einfamilienhäusern begonnen.
Dass sich bislang so wenig getan hat, liegt wohl auch daran, dass laut Feststellung der Bauverwaltung der Gemeinde gleich Anfang Februar durch die Bauwerber zwar 13 Genehmigungs-Freistellungsanträge eingereicht wurden. Nach grober Durchsicht der Verwaltung wurde aber festgestellt, dass lediglich zwei dieser Anträge tatsächlich freigestellt werden können, alle anderen aber die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht einhielten, insbesondere deshalb, weil Terrassen außerhalb der Baugrenzen geplant wurden.
Mit dieser Thematik befasste sich nun auch der Ferienausschuss aufgrund der Coronakrise anstelle des Gemeinderates in seiner Sitzung am Dienstag in den Mainfrankensälen. Um die Anlage von Terrassen und Freisitzen außerhalb der Baugrenzen zu ermöglichen, beschloss er einstimmig die 2. Änderung des Bebauungsplan „Sandäcker“.
Wie Bürgermeister Jürgen Götz erläuterte, wurde der seit 28.10.2018 rechtskräftige Bebauungsplan „Sandäcker“ bereits im Jahr 2019 – vor Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet - geändert, da sich im Rahmen von Bauberatungen im Vorfeld herausstellte, dass einige im „Urplan“ getroffenen Festsetzungen zur Bebauung der Grundstücke durch die Bauwerber nicht oder nur schwer einzuhalten sind.
Um den sich aufzeichnenden Problemen im späteren Vollzug des Bebauungsplanes vorzubeugen und auch, um den Bauwerbern klare Regeln zur Bebauung an die Hand geben zu können, wurde deshalb der Bebauungsplan zur Klarstellung geändert.
Ziel dieser Klarstellung war auch, so der Bürgermeister, möglichst viele Bauanträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren“ gemäß § 58 Bayerischer Bauordnung abwickeln zu können. Der Bebauungsplan Sandäcker in der Fassung der 1. Änderung wurde dann am 28.10.2019 rechtskräftig.
Mit dem Abschluss der Straßenbaumaßnahmen und der Ende 2019 erfolgten Widmung der öffentlichen Verkehrsflächen im Baugebiet konnte die Verwaltung ab Februar 2020 Bauanträge entgegennehmen. Aber wie bereits ausgeführt, stellte sich dann als Manko heraus, dass bei vielen Grundstücken innerhalb der Baugrenzen kein Platz mehr für Terrassen ist. Außerhalb der festgesetzten Baugrenzen sind nach den strengen Regeln des Bebauungsplanes aber nur Zuwegungen zu Terrassen sowie Müllbehältereinhausungen, Fahrradabstellflächen u.ä. mit max. 6,0 Quadratmeter zulässig.
Für die vorgelegten Planungs-Wünsche der Bauwerber, die verständlicherweise die sehr engen Baugrenzen mit Gebäuden für Wohnraumnutzung ausschöpfen wollen, müsste deshalb die Gemeinde Veitshöchheim Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes aussprechen. Das Landratsamt ist jedoch nach den Worten des Bürgermeisters der Meinung, weil die Festsetzungen des Bebauungsplanes offenbar nicht der eigentlichen Planungsabsicht der Gemeinde Veitshöchheim entsprechen, dass die Gemeinde den Bebauungsplan einer erneuten Änderung unterziehen muss, um Terrassen auch außerhalb der Baugrenzen zuzulassen, soweit kein höherer Flächenversiegelungsgrad (= Erhöhung der bisher festgesetzten Grundflächenzahl) erfolgt.
Die nun so vom Ferienausschuss beschlossene Bebauungsplan-Änderung kann im Vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch abgewickelt werden.