Veitshöchheim News ging der Frage nach, was die Ursache für den Schilderwald rund um das neue Baugebiet Sandäcker ist
Die Aufstellung von über 40 Verkehrs-Schildern in der Geithainer Allee und in Fortführung der Günterslebener Straße bis in Höhe des Kreisverkehrs rief einen besorgten Bürger auf den Plan, der in einer Zuschrift die Frage nach einem Schildbürgerstreich stellte. Bürgermeister Jürgen Götz verwies auf Nachfrage darauf, dass die Schilderaufstellung entsprechend dem Beschluss des Hauptausschusses erfolgte, den dieser im Dezember 2019 zum Abschluss der Erschließungsarbeiten im Baugebiet "Sandäcker" zu verkehrsregelnden Maßnahmen innerhalb des Baugebietes und rund um das Baugebiet in der Geithainer Allee und der Günterslebener Straße gefasst hatte.
Die von den vier Hauptachsen des Baugebietes abzweigenden Straßen (Unterer Graben, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Spitalfeld, Schafhofstraße) sollten eigentlich entsprechend dem städtebaulichen Planungskonzept für das Baugebiet als „verkehrsberuhigte Bereiche“ ausgewiesen werden.
Dies hätte jedoch bedingt, eine Unzahl an Verkehrszeichen anzuordnen und aufzustellen. Nach Meinung der Bauverwaltung der Gemeinde würde dies dem Grundsatz einer sparsamen Beschilderung zuwiderlaufen und sollte deshalb gut überlegt werden.
Auf Empfehlung der Polizeiinsprektion Würzburg-Land beschloss deshalb der Hauptausschuss für das gesamte Baugebiet eine "Tempo 30 Zone", d.h. lediglich die beiden Einfahrten in die Hauptachsen des Baugebietes, nämlich die Straßen "An den Fichtenäckern" (oben) und "An den Sandäckern" (unten) mussten mit dem Verkehrszeichen "Beginn der Zone mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h" ausgestattet werden, in der regelmäßig rechts-vor-links gilt.
Einmündung der Straße "An den Sandäckern"
Wie im Baugebiet "Sandäcker" soll laut Beschluss des Hauptausschusses auch rund um das Baugebiet in der Geithainer Allee und der Günterslebener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten. Allerdings kann hier, so hieß es in der Vorlage der Verwaltung, keine „Tempo-30- Zone“ angeordnet werden, da beide Straßen vorfahrtberechtigt gegenüber den beiden aus dem Baugebiet und auch den anderen einmündenden Straße wie Helen-Keller-Straße, Friedenstraße und Wolfstalstraße sein sollen.
Dies hatte nun zur Folge, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h in der Geithainer Allee und der oberen Günterslebener Straße entgegen dem im Baugebiet geltend gemachten Grundsatz einer sparsamen Beschilderung nun die Aufstellung von über 40 Einzelschildern zur Folge hatte, wie auf den Fotos zu sehen ist.
Auf der vorfahrtberechtigten Hauptstrecke steht nun zehnmal die Dreier-Schildkombination "30 km - Lärmschutz - Vorfahrtstraße" und an den darin einmündenden sechs Seitenstraßen jeweils zwei "Zone 30"-Schilder sowie an den beiden Ausfahrten der Sandäcker die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) sowie das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen).
Die zuvor bestehende „Tempo-30-Zone“ zwischen der Einmündung Helen-Keller-Straße bis zur Günterslebener Straße/Kreisverkehr wurde vom Hauptausschuss aufgehoben. Wäre diese Zone auch auf die Geithainer Allee ausgedehnt worden, hätte es anstelle der 40 Einzelschilder nur eines weiteren Zone 30-Schildes in der Geithainer Allee vor der Ampelanlage an der Einfahrt in die Wü 3 bedurft.
Doch die Polizei, so die Bauverwaltung der Gemeinde, sei der Auffassung gewesen, dass die Geithainer Allee und in Fortführung die Günterslebener Straße bis zum Kreisverkehr dem Verkehrsteilnehmer alleine aufgrund der Straßenbreite und der Straßenoptik eine Vorfahrtsberechtigung vermittle und die „rechts-vor-links“ Regelung, die eine Zonenbeschilderung vorgebe, nicht wahrgenommen werde. Im übrigen war man der Meinung, dass die Geithainer Allee als „vorfahrtsberechtigte Straße“ seine solle. Deshalb habe hier keine „Tempo-30- Zone“ angeordnet werden können.
Eine Recherche im Internet ergab: Nach der VwV-StVO kann abweichend von der Grundregel auch Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) angeordnet werden, wenn „die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern“.
Einmündung der talseitigen westlichen Günterslebener Straße
Einmündung der Helen-Keller-Straße
Einmündung der Friedenstraße
Einmündung der Straße an den Fichtenäckern
Einmündung der Wolfstalstraße
Einmündng der Zufahrt zum SVV-Gelände und zum Waldfriedhof