Landtag ermächtigt Staatsregierung den Gesundheitsnotstand anzuordnen
Unter dem Eindruck der pandemischen Krise (in Bayern heute um 10 Uhr 7.289 Corona-Infektionen = + 929) und 41 Tote = + 10) hat der Bayerische Landtag heute das Bayerische Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) beschlossen. Dieses gibt laut Pressemitteilung des BayStMI der Staatsregierung als Kollegialorgan die Möglichkeit, den Gesundheitsnotstand neben dem Katastrophenfall nach dem Katastrophenschutzgesetz auszurufen, wenn eine übertragbare Krankheit in der bayerischen Bevölkerung so zahlreich oder in so schwerer Ausprägung auftritt oder aufzutreten droht, dass die Versorgungssicherheit durch das öffentliche Gesundheitswesen ernsthaft gefährdet erscheint.
Vorerst bis zum 31. Dezember 2020 befristete Befugnisse der zuständigen, noch durch Rechtsverordnung festzulegenden Behörden:
- - Beschlagnahme medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material
- - Erlass von Handelsverboten für Medizinproduktehersteller oder Arzneimittelhändler und Überlassung an Kliniken
- - Verpflichtung von Unternehmen erforderliche Materialien herzustellen z.B. Schutzmasken oder Kittel durch Textilbetriebe
- - Verpflichtung geeigneter Personen zur Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen (z.B. Reaktivierung von Pflegepersonal aus dem Ruhestand oder Autofahrer für einfache Kurierfahrten)
Diese Befugnisse greifen tief in von Verfassungs wegen verbürgte Grundrechte wie Eigentum, allgemeine Handlungsfreiheit oder körperliche Unversehrtheit ein. Sie sollen nur dann zur Anwendung kommen, wenn sprichwörtlich absolute „Not am Mann“ ist.
Strukturelle Verbesserungen der Infektionsschutz-Organsation
- - Einrichtung der Funktion des Ärztlichen Leiters Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK), angesiedelt bei den 26 Integrierten Leitstellen (ILS) der Rettungszweckverbände
- Berufung sieben Ärztliche Bezirksbeauftragte Leiter Rettungsdienst jeweils bezogen auf die Regie)rungsbezirke (u.a. bayernweite Steuerung der Patientenströme)
- Bayernweite Einführung System IVENA (Akronym für Interdisziplinärer VErsorgungsNAchhweis) - in München und Nürnberg bereits im Einsatz zur Erfassung der verfügbaren Behandlungskapazitäten sowie in klinischer Behandlung befindliche Corona-Patienten stets aktuell - wird voraussichtlich noch diese Woche flächendeckend in Betrieb gehen.