PETA zeigte Veitshöchheims Bürgermeister wegen Fuchsjagd an - Laut Jagdpächter Michael Hein verlief alles rechtskonform
In Veitshöchheim News wurde am 16. Mai 2019 berichtet, dass die Gemeinde aufgrund der Beschwerden von besorgten Bürgern sechs Lebendfallen nebst elektronischen Fangmeldern zur Bejagung von Füchsen in Wohngebieten beschafft hat (siehe nachstehender Link auf Bericht).
Die Gemeinde Veitshöchheim, so sagte der Bürgermeister damals, nehme ihre Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ernst, nachdem auf einem Bauernhof in Gadheim und in einem Anwesen im Bereich der Hofellern jeweils zehn Hühner sowie in der Kerzenleite ein Stallhase einem Fuchs zum Opfer fielen.
Diese Anschaffung hat nun ein juristisches Nachspiel, denn die in Stuttgart ansässige Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. hat den Veitshöchheimer Bürgermeister Jürgen Götz und den Jäger Michael Hein Ende Juli bei der Staatsanwaltschaft Würzburg angezeigt, was Oberstaatsanwalt Torsten Seebach bei einer telefonischen Nachfrage bestätigte.
In ihrer auf der PETA-Homepage veröffentlichten Pressemitteilung vom 14. August 2019 (siehe nachstehender Link) wirft Lisa Kienzle dem Veitshöchheimer Bürgermeister vor, Steuergelder für illegale Fallenjagd auf Füchse während der Kinder-Aufzucht verwendet zu haben. Sie behauptet, dass während der mehrmonatigen Aufzuchtphase der Fuchskinder, die teils noch bis in den frühen Mai zur Welt kommen, in Veitshöchheim mehrere Füchse getötet wurden. Dies verstoße gegen das Verbot der Bejagung der Elterntiere in diesem Zeitraum gemäß Paragraph 38 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 4 S. 1 Bundesjagdgesetz (BJagdG). Zudem seien die Tötungen vorsätzlich und ohne vernünftigen Grund erfolgt und würden somit den Straftatbestand des Paragraphen 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) erfüllen. Der Bürgermeister habe sich an der Tat durch strafbare Beihilfe gemäß Paragraph 27 Strafgesetzbuch (StGB) beteiligt.
Die Tierschutzorganisation warnt gleichzeitig vor unnötiger Hysterie bezüglich Füchsen und plädiert für eine friedliche Koexistenz mit den nützlichen Wildtieren. „Die Jagd auf Füchse in Veitshöchheim ist Tierquälerei. Durch die absichtliche Tötung der Füchse während der Aufzuchtzeit wurde billigend in Kauf genommen, dass Fuchskinder verhungern. Es ist ein Skandal, dass die Steuerzahler für so etwas auch noch aufkommen müssen“, so Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. Füchse seien Jägern lediglich als Beutekonkurrenten verhasst, denn weder aus wildbiologischer noch aus gesundheitlicher Sicht bestehe ein Grund für die Tötung der nützlichen und intelligenten Tiere.
Bürgermeister Jürgen Götz und der Revierjäger Michael Hein weisen die Anschuldigung, gegen die Schutzvorschrift des § 22 Absatz 4 des BJagdG verstoßen zu haben, entschieden zurück.
Der Bürgermeister sagt, dass die Gemeinde die vier mobilen und zwei stationären Lebendfallen für Raubwild, also auch für Füchse angeschafft hat, um ihre Aufgaben zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet wahrzunehmen. Götz: „Der Einsatz dieser Fallen liegt alleine im Verantwortungsbereich der Jagdpächter und der in den Revieren aktiven Jäger, denen die Fallen übergeben wurden. Letztere haben versichert, dass die bis vor kurzem noch gar nicht zum Einsatz gekommenen Fallen im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Hieran haben wir auch keine Zweifel.“ Die Gemeinde jedenfalls jage nicht aktiv auf den Fuchs, was auch nicht ihre Aufgabe sei.
Wie Michael Hein, Jagdpächter in Veitshöchheim und zugleich Vorsitzender der BJV-Kreisgruppe Würzburg e.V. auf Nachfrage erklärt, haben in Bayern die Füchse keine Schonzeit und dürfen das ganze Jahr über geschossen oder in Fallen gefangen werden. Lediglich Elterntiere genießen den Schutz von § 22 Absatz 4 BJagdG, der sie so lange vor Nachstellungen bewahren soll, wie sie für die Aufzucht des Nachwuchses notwendig sind.
Diese Vorschrift werde in den Jagd-Revieren in und um Veitshöchheim herum rechtskonform beachtet. So hat man laut Hein erst seit dem 01. August wieder in den hiesigen Revieren die Bejagung der Altfüchse aufgenommen.
Jungfüchse dürfen jedoch nach den Worten des Jägers das ganze Jahr über bejagt werden. Wie er sagte, wurde jedoch auf gemeindeeigenen Flächen überhaupt kein Fuchs in diesem Jagdjahr erlegt oder gefangen.
Lediglich einen Jungfuchs habe man während des Elterntierschutzes in einer speziellen nicht der Gemeinde gehörenden Jungfuchsfalle, in die Elterntiere nicht hineinkönnen, auf Privatgrund nach vorheriger Gestattung durch die Grundstückseigentümerin gefangen.
Hein: "Anfragen und Bitten von Privatleuten aus der Gemeinde zur Fallenbejagung auf ihrem Privatgrund kommen wir nach, den hierfür ist die Gestattung des Grundstückseigentümers ausreichend und rechtlich ausschlaggebend." In diesen Fällen stehe das alleinige Aneignungsrecht ausschließlich den Jagdausübungsberechtigten zu. Dies liege auch nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde.
Sollte im Übrigen ein nach § 22 Abs. 4 geschützter Altfuchs in eine der Lebendfallen der Gemeinde gelangen, sei durch die elektronischen Fangmelder, die per Funk eine Meldung per SMS an einen der vier Jäger senden, die als „Fuchsfeuerwehr“ für den Fang der Füchse im Gemeindegebiet zur Verfügung stehen, die Freilassung des Tieres binnen kurzer Zeit gewährleistet.
Außerhalb des sogenannten befriedeten Bereichs, also der Gemeindeflächen und der Privatgrundstücke, wurden laut Hein in den Jagdrevieren durch die Revierpächter bisher vier Jungfüchse zur Strecke gebracht und wurde ein weiterer Opfer des Straßenverkehrs.
Für den BJV-Kreisvorsitzenden sind deshalb die von PETA gemachten Vorwürfe allesamt haltlos. Hein: "Die Veröffentlichung unwahrer Behauptungen wider besseres Wissen stellt meines Erachtens einen sanktionierbaren Rechtsverstoß dar."
Der Bürgermeister erklärte dazu, dass er derzeit zivil- und strafrechtliche Schritte gegen PETA prüfen lasse. Es drängt sich hier bei ihm der Verdacht auf, dass es diesem Verein mit der nach seiner Meinung erkennbar rechtsgrundlosen Anzeige nur um Aufmerksamkeit gehe, um Spenden für sich einzuwerben.
Jäger Hein empfiehlt deshalb, sich bei folgender Petition zu beteiligen:
Link auf Pressemitteilung PETA
Bürgermeister von Veitshöchheim wegen Fuchsjagd angezeigt
Wegen illegaler Bejagung von Füchsen hat die Tierschutzorganisation Peta den Bürgermeister von Veitshöchheim angezeigt. Die Gemeinde habe Tiere während der Aufzuchtphase der Jungen töten lasse...