Vorbereitende Arbeiten zum Bau der Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie in Veitshöchheim haben begonnen
Acht Jahre sind nun seit der Bürgerinformationsveranstaltung der Deutschen Bahn am 21. Juli 2010 in den Mainfrankensälen vergangen. Jetzt tut sich endlich was in Sachen Lärmschutz an der Bahnlinie Würzburg - Karlstadt im Ortsbereich von Veitshöchheim. Wie die Bauverwaltung der Gemeinde auf Nachfrage bei der Deutschen Bahn in München erfuhr, ist der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Bahnlinie in Veitshöchheim rechtskräftig, Baurecht somit vorhanden. Wie auf diesen Fotos zu sehen, wurde auch bereits mit den Bauarbeiten begonnen.
Darüber freut sich natürlich auch Heinrich Bauer als Anlieger in der Herrnstraße sehr. Wie die Bahn der Gemeinde mitteilte, wird zur Zeit die Baustelle eingerichtet und finden vorbereitende Maßnahmen statt, beispielsweise wie auf dem Foto zu sehen Kabelsuchschachtungen.
Ab 2. Oktober 2018 sollen dann die eigentlichen Arbeiten für die Errichtung von vier Lärmschutzwänden aus Aluminium im Ortsbereich auf einer Länge von insgesamt 1.500 Meter und einer Höhe von 3,0 Meter über Schienenoberkante beginnen. Wie auf BahnMarkt.EU nachzulesen ist, wurde diese Maßnahme unter LSW 5200 in einem offenen Verfahren ausgeschrieben, ebenso die Sicherungsleistungen mit Abgabefrist 23. Juli 2018.
In Gang gesetzt wurden laut Bahn auch die Schutzmaßnahmen des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP), der zusammen mit Bauentwurf durch den Planfeststellungsbeschluss rechtsverbindlich wurde. Der LBP regelt die Maßnahmen, die bei einem Bauvorhaben, das Eingriffe in die Natur und Landschaft erfordert, im unmittelbaren Bereich des Bauwerkes oder seiner näheren Umgebung zur Kompensation oder Minimierung dieser Eingriffe geplant sind.
Wie die Bahn weiter mitteilt, wird demnächst auch ein Bauschild aufgestellt, das derzeit noch abgestimmt werde. Dies könne dann ab nächster Woche gefertigt und dann nach Lieferung aufgestellt werden.
Die vier Lärmschutzwände im Detail
- Wand Nr. 1 links (westlich) der Bahnlinie: Echterstraße/Am Hofgarten 115 Meter - Fortführung der in Höhe des Altenheims bestehenden Wand bis in Höhe des Schneckenhauses im Hofgarten
- Wand Nr. 2 links (westlich) der Bahnlinie: Herrnstraße/Thüngersheimer Straße 850 Meter
- Wand Nr. 3 rechts (östlich) der Bahnlinie: Vorderer Sendelbach 165 Meter
- Wand Nr. 4 rechts (östlich) der Bahnlinie: Birkental 350 Meter
Bisheriges Verfahren
Am 25. November 2013 hatten die Diplomingenieure Alexander Pawlik und Nengoue Detchoua von der DB ProjektBau GmbH München im Haus der Begegnung erneut die Bürger über das Lärmsanierungsprogramm und die Möglichkeiten einer Umsetzung aktiver und passiver Lärmsanierungsmaßnahmen im Ortsbereich informiert.
Wie es damals hieß, werden als Teil des Lärmsanierungsprogramms des Bundes an der Bahnstrecke im Ortsbereich von Veitshöchheim auf einer Gesamtlänge von 1,520 Kilometer vier Lärmschutzwände mit einer Höhe von drei Metern über Schienenoberkante errichtet.
Für den Streckenabschnitt „Veitshöchheim“ habe das Schallschutzgutachten ergeben, dass eine erhebliche Lärmbelastung durch die starke Frequentierung mit einem Schallpegel teilweise über 70 dB(A) vorliegt. Von 487 untersuchten Gebäude sind 385 förderfähig.
Die Kosten des Bundes damals 3,3 Mio. Euro geschätzt, davon entfielen 2,5 Millionen Euro auf den Bau der Lärmschutzwände und 0,8 Millionen Euro auf passive Maßnahmen an Gebäuden.
Nach der Förderrichtlinie Lärmsanierungsmaßnahmen, so hieß es damals, sei eine Förderung möglich, wenn das Wohngebäude vor dem 1.4.1974 oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich das Wohngebäude errichtet wurde vor dem 1.4.1974 rechtsverbindlich wurde.
Förderfähig seien aktive Maßnahmen (Lärmschutzwände und –wälle), Lärmminderung an Brückenbauwerken und passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster/Wandlüfter mit Schalldämmung/Verbesserung an Rollläden und Wänden sowie Dächern).
Die aktiven Maßnahmen würden zu 100% vom Bund finanziert, bei passiven Maßnahmen würden 75% der ausgeführten Maßnahmen finanziert. Die „Lücke“ von 25% seien vom Gebäudeeigentümer zu tragen.
Die DB wies damals darauf hin, dass für passive Maßnahmen die Eigentümer von der DB Projektgruppe schriftlich informiert werden und die DB hierzu kostenfrei ein Gutachten mit Kostenschätzung erstellt und die Maßnahmen mit den Eigentümern abgestimmt werden (wichtig, da 25% der Kosten vom Eigentümer zu zahlen sind).
Damals hatten die DB-Vertreter angekündigt, dass die notwendigen Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens noch im Jahre 2013 der Regierung übergeben werden und im Jahre 2014 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Der Abschluß dieses Verfahrens sollte bis spätestens Anfang 2015 möglich sein, d.h. das für den Bau erforderliche Baurecht würde dann vorliegen. Mit dreijähriger Verspätung war dies jetzt nun endlich der Fall. Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Nürnberg ging im April 2018 bei der Gemeinde ein, eine Ausfertigung des festgestellten Planes lag in der Zeit vom 16.04. – 30.04.2018 im Rathaus aus.
Inwieweit die damals von den DB-Vertretern gemachten Feststellungen bezüglich der Kosten und der Förderfähigkeit auch noch heute uptodate sind, entzieht sich der Kenntnis von Veitshöchheim News.