Ab 25. Mai gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) - Auswirkungen auf Veitshöchheim News?
2016 hat die EU die neue Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) beschlossen, am 25. Mai 2018 tritt sie in Kraft. Was in größeren Unternehmen ein klassisches Thema für die Rechtsabteilung darstellt, ist für kleinere Unternehmer, Vereine und Behörden sowie Blogger durchaus eine beträchtliche Herausforderung.
Ich stand deshalb auch vor der Frage, was muss ich beachten, damit Veitshöchheim News ab 25. Mai den Anforderungen der DSGVO entspricht?
- Veitshöchheim News läuft auf der Hosting-Plattform von Overblog. Von dessen Community Manager & Customer Support erhielt ich auf Nachfrage die Auskunft, dass ich als Blogger auf dieser Plattform von Overblog absolut nichts bezüglich der Einhaltung des Blogs mit der DSGVO zu tun habe. Vielmehr sei es die Hosting-Plattform, also Overblog, die diese neue europäische Verordnung einhalte.
- Im übrigen stieß ich bei meinen Recherchen auf den nachstehenden Link mit Hinweis auf Erwägungsgrund 153 zur DSGVO, wonach eine Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken insgesamt als privilegiert angesehen wird (Text 153 am Ende).
Dort ist ausgeführt, das das Medienprivileg für die Presse im verfassungsrechtlichen Sinne und damit auch für die Online-Medien gilt, wenn sie unter den Pressebegriff des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG fallen, mit der Folge dass letztlich auch Blogger als Journalisten angesehen werden, wenn sie sich mit Meinungen und Berichten an die Öffentlichkeit wenden und dabei – ähnlich wie die klassischen Medien – einen Beitrag zur Meinungsfreiheit leisten (was bei Veitshöchheim News zweifelsfrei der Fall ist).
Sinn und Zweck der Privilegierung sei es, die Presse u.a. vor Freigabe ihrer Quellen zu schützen und eine unabhängige Pressearbeit zu gewährleisten. Weiterhin solle damit dem Schutz des investigativen Journalismus Rechnung getragen werden. Daher seien etwa die Recherche, Redaktion, Fotografie, die Veröffentlichung von Berichten und Fotos, Dokumentation und Archivierung personenbezogener Daten zu publizistischen Zwecken umfassend geschützt.
DSGVO und Fotografie - was gilt ab 25. Mai für Fotografen, Fotojournalisten und Private?
Zahlreiche Journalisten und Fotografen haben uns gefragt, welche Auswirkungen die DSGVO ab dem 25. Mai auf die Fotografie haben wird. Denn das bisher geltende KUG könnte von der DSGVO verdrängt ...
1Im Recht der Mitgliedstaaten sollten die Vorschriften über die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, auch von Journalisten, Wissenschaftlern, Künstlern und/oder Schriftstellern, mit dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten gemäß dieser Verordnung in Einklang gebracht werden.
2Für die Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich zu journalistischen Zwecken oder zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken sollten Abweichungen und Ausnahmen von bestimmten Vorschriften dieser Verordnung gelten, wenn dies erforderlich ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, wie es in Artikel 11 der Charta garantiert ist, in Einklang zu bringen.
3Dies sollte insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten im audiovisuellen Bereich sowie in Nachrichten- und Pressearchiven gelten.
4Die Mitgliedstaaten sollten daher Gesetzgebungsmaßnahmen zur Regelung der Abweichungen und Ausnahmen erlassen, die zum Zwecke der Abwägung zwischen diesen Grundrechten notwendig sind.
5Die Mitgliedstaaten sollten solche Abweichungen und Ausnahmen in Bezug auf die allgemeinen Grundsätze, die Rechte der betroffenen Person, den Verantwortlichen und den Auftragsverarbeiter, die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen, die unabhängigen Aufsichtsbehörden, die Zusammenarbeit und Kohärenz und besondere Datenverarbeitungssituationen erlassen.
6Sollten diese Abweichungen oder Ausnahmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sein, sollte das Recht des Mitgliedstaats angewendet werden, dem der Verantwortliche unterliegt.
7Um der Bedeutung des Rechts auf freie Meinungsäußerung in einer demokratischen Gesellschaft Rechnung zu tragen, müssen Begriffe wie Journalismus, die sich auf diese Freiheit beziehen, weit ausgelegt werden.