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Nach CSU-Abstimmung: Volkach setzt Erhebung Strassenausbaubeiträge aus

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Aktuell läuft in Veitshöchheim die Sanierung der Günterslebener Straße auf einer Länge von 1,1 Kilometer mit Kosten von 1,8 Mio. Euro. Hier sind die Anlieger nach derzeit geltendem Recht allerdings nur für den Ausbau der Gehwege und für die Straßenbeleuchtungserneuerung beitragspflichtig, denn die Fahrbahn verfügt im Gegensatz zu den zuvor ausgebauten Ortsstraßen über einen ausreichenden Unterbau und muss deshalb nur abgefräst und neu asphaltiert werden.

Aktuell läuft in Veitshöchheim die Sanierung der Günterslebener Straße auf einer Länge von 1,1 Kilometer mit Kosten von 1,8 Mio. Euro. Hier sind die Anlieger nach derzeit geltendem Recht allerdings nur für den Ausbau der Gehwege und für die Straßenbeleuchtungserneuerung beitragspflichtig, denn die Fahrbahn verfügt im Gegensatz zu den zuvor ausgebauten Ortsstraßen über einen ausreichenden Unterbau und muss deshalb nur abgefräst und neu asphaltiert werden.

Stellungnahme des Gemeindetagspräsidenten Uwe Brandl BR-Online vom 17.1.18: "Ganz schwer erwischt es natürlich diejenigen Gemeinde, die laufende Massnahmen in der Abrechnung haben. Wo schon Vorleistungen getroffen worden sind. Wo unter Umständen eine Endabrechnung kurz bevorsteht. Da brauchen wir sehr schnell eine Handlungsanleitung vom Innenministerium."

Bereits seit Jahren rebelliert der Bayerische Eigenheimerverband, so auch in der Juliausgabe  2013 in seiner Zeitschrift "Siedlung und Eigenheim" gegen die Erhebung der Abgabe.

Link auf Veröffentlichung des Eigenheimerverbandes Bayern 7/I2013

Aus der Sicht der Gemeinde Veitshöcheim würden bei Wegfall der Straßenausbaubeiträge erhebliche Einnahmeausfälle entstehen, die anderweitig kompensiert werden müssen. Bei den bislang sanierten Ortsstraßen mussten die Anlieger fast 1,8 Millionen Euro zahlen:

  • -  2005 wurde die Würzburger Straße auf einer Länge von 740 Meter mit Kosten von 675.000 Euro saniert. Die Anlieger zahlten 390.000 Euro.
  • - 2008 wurde der Setzweg auf einer Länge von 370 Meter mit Kosten von 220.000 Euro ausgebaut. Der Anteil der Anlieger belief sich auf 92.000 Euro.
  • - Im Dezember 2011 floss in der Wolfstalstraße nach dreimonatiger Bauzeit wieder der Verkehr. Mit einem Kostenaufwand von rund 500.000 Euro ließ die Gemeinde die 410 Meter lange  Haupterschließungsstraße grundlegend sanieren  270.000 Euro mussten die Anlieger an Beiträgen zahlen.
  • - Im August 2013 wurde die Heidenfelder Straße wieder für den Verkehr freigegeben. Vom umlagefähigen Aufwand von 390.000 Euro entfielen 226.000 Euro Straßenausbeibeiträge auf die Anlieger.
  • - Der Verkehr fließt seit Oktober 2015 wieder in der Friedensstraße. Die Gemeinde  investierte 1,24 Millionen Euro in den Ausbau. Die Anlieger zahlten 360.000 Euro.
  • - Im Oktober 2016 wurde die neu ausgebaute Oberdürrbacher Straße fertiggestelt. Bei Gesamtkosten: 906.000 Euro, beträgt der umlagefähige Aufwand 828.000 Euro. Diesen finanzieren die Gemeinde mit 373.000 Euro und die Anlieger mit  455.000 Euro.

Im Juli 2016 wurde die neu ausgebaute Tiergartenstraße im Altort übergeben. Obwohl siejedoch im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Tiergärten von 1986 enthalten war, wurde sie als noch nie ordnungsgemäß erschlossen eingestuft. Die Anlieger mussten deshalb wie bei neuerschlossenen Straßen sich mit den höheren Sätzen der Erschließungsbeitrags-Satzung, hier mit 263.700 Euro beteiligen.

Der zeit läuft der Ausbau der Günterslebener Straße (siehe Bildunterschrift oben).

Die Weichen stellte im vergangenen Jahr der Gemeinderat auch für den Ausbau der Kirchstraße und der Würzburger Straße bis zur Parkstraße im Jahr 2018/19 mit geschätzten Kosten von über 1,0 Mio. Euro. Auch hier wird überprüft, ob die Anlieger beitragspflichtig sind.

Im Febrauar 2017 fasste der Gemeinderat den Bau-Beschluss, dass in der Lindentalstraße von der Schönstraße bis zur Lessingstraße auf einer Gesamtlänge von 1.300 Meter in den Jahren 2020/2021 größtenteils der Vollausbau der Fahrbahn in Asphalt und der Gehwege in Pflaster erfolgt. Auch diese Maßnahme wäre nach der geltenden Satzung der Gemeinde beitragspflichtig für die Anlieger.

Bisherige Rechtslage laut Gemeindesatzung:

Kostentragung laut Straßenausbaubeitragssatzung Gemeinde Veitshöchheim
EinstufungFahrbahnGehwege/Beleuchtung etc.
 GemeindeAnliegerGemeindeAnlieger
Haupterschließungsstraße50 %50 %35 %65 %
Anliegerstraße20 %80 %20 %80%
Hauptverkehrsstraßen70 %30 %45 %55 %

verkehrsberuhigte Bereiche

je nach Einstufung

Mischflächen

20 % / 45 %

Mischflächen

80% / 55 %

übrige Flächen

20 % / 35 %

übrige Flächen

80 % / 65 %

 

Die Straßenausbaubeiträge waren auch ein Thema in der heutigen Sitzung des Gemeinderates, in der das Gremium den Haushalt 2018 vorberiet. 

Dabei ging es jedoch nicht um die Abschaffung, sondern um einen Antrag der SPD-Fraktion. Diese verwies auf die zum 1.4.2016 eingetretene Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes in Bayern, die neben einmaligen Straßenausbaubeiträgen auch sog. wiederkehrende Beiträge und die Verteilung auf alle Eigentümer innerhalb eines sog. Abrechnungsgebietes ermöglicht, anstatt nur die Anlieger der Straße zu belasten, die aktuell ausgebaut wird.

Bürgermeister Jürgen Götz hielt aufgrund der Stellungnahme seiner Verwaltung aufgrund des hohen Aufwands wenig von solchen wiederkehrenden Beiträgen.

SPD-Sprecherin Marlene Goßmann zog aufgrund der vom designierten bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder geäußerten Meinung, den Straßenenausbeitrag abzuschaffen, zurück, so dass hierüber keine Abstimmung erfolgte.

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