Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Bauantrag für drei Doppelhäuser auf dem ehemaligen Pfarrgrundstück der Christuskirche: Ferienausschuss delegierte Entscheidung an den Gemeinderat

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

So sieht die laut Bauantrag eines Bauträgers auf dem inzwischen von der Christuskirche verkauften ca. 2.700 Quadratmeter großen Pfarrhausgrundstück geplante Wohnbebauung mit drei Doppelhäusern aus.

So sieht die laut Bauantrag eines Bauträgers auf dem inzwischen von der Christuskirche verkauften ca. 2.700 Quadratmeter großen Pfarrhausgrundstück geplante Wohnbebauung mit drei Doppelhäusern aus.

Zu einem Dauerbrenner in den Sitzungen der Veitshöchheimer Gemeinderatsgremium entwickelt sich die geplante Wohnbebauung auf dem inzwischen von der Christuskirche verkauften Pfarrhausgrundstück. Der Ferienausschuss delegierte nun die Entscheidung an den Gemeinderat.

Zum in der Ferienausschuss-Sitzung eingereichten Bauantrag für den Neubau von drei Doppelhäusern auf dem alten Pfarrhausgrundstück der Christuskirche Günterslebener Str. 7 und Hofweg 22 hatte Bürgermeister Jürgen Götz in Erinnerung gerufen, dass zum diesbezüglichen Antrag auf Vorbescheid der Hauptausschuss in der Sitzung vom 7. März 2017 das Einvernehmen nicht erteilt hatte mit der Begründung, dass sich das Bauvorhaben nicht in die Eigenart der Umgebungsbebauung einfügt.

Das Landratsamt Würzburg habe dann mit Schreiben vom 4. April 2017 das nicht erteilte Einvernehmen zur Bauvoranfrage dahingehend bewertet, dass die Gemeinde dies nochmals überdenken soll, da sonst das Landratsamt das Einvernehmen ersetzen würde.

 

Der Hauptausschuss hat dann laut Vortrag des Bürgermeisters in de Sitzung am 9. Mai 2017 an seinem Beschluss vom 7. März festgehalten. Daraufhin habe dann das Landratsamt mit Bescheid vom 17. Mai 2017 das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, da die Verweigerung rechtswidrig sei und einen positiven Vorbescheid erlassen.

 

Die geplante Wohn-Bebauung mit drei Doppelhäusern, so das Landratsamt, füge sich entgegen der Ansicht der Gemeinde nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die umgebende Wohnbebauung ein. Im Verfahren seien alle erforderlichen Fachbehörden gehört worden.

Bauantrag für drei Doppelhäuser auf dem ehemaligen Pfarrgrundstück der Christuskirche: Ferienausschuss delegierte Entscheidung an den Gemeinderat

Zum nun vorliegenden Bauantrag, so Götz, würden sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung gegenüber dem Vorbescheid keinerlei Änderungen ergeben.

Geändert habe sich lediglich am Standort der Garage an der nördlichen Grundstücksgrenze, dass dort ein Blockheizkraftwerk (BHKW) errichtet werden soll.

 

Die bisher dort vorgesehene Müllsammelstelle soll an die Einfahrt zur Günterslebener Straße wandern. Dort soll auch eine Unterstellmöglichkeit für Fahrräder entstehen ebenso wie ein 60 Quadratmeter großer Spielplatz für die Wohnanlage.

 

Eine Immissionsrechtliche Überprüfung des BHKW müsste von Seiten des Landratsamtes erfolgen. Zu den Stellplätzen führte der Bürgermeister aus, dass die laut gemeindlicher Satzung erforderlichen 16 PKW-Stellplätze nachgewiesen sind. Die Zufahrt sei ausschließlich über den Hofweg vorgesehen.

Die Gebäude sind mit Flachdach geplant und von der Geschossigkeit gegenüber dem Baubestand des alten Pfarrhauses wie schon beim Vorbescheids-Verfahren niedriger gehalten. Nachbarunterschriften sind laut Bürgermeister nicht vorhanden und gemeindliche Belange nicht betroffen.

 

Zu dieser Feststellung des Bürgermeisters meldete sich CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner zu Wort. Er sagte, er bleibe bei der Auffassung, dass sich das gesamte Vorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung der Umgebung in der konkreten Ausgestaltung eben nicht einfüge, auch wenn das Landratsamt dazu eine andere Auffassung vertrete.

Das Landratsamt sei sicherlich nicht das Orakel von Delphi und sie könnten dort auch keine Gottesurteile sprechen. Dies werde man an anderer Stelle noch zu klären haben. Zenner: "Ich bin der Auffassung, dass dieses Projekt doch auch wegweisend ist für den gesamten Bereich und das ganze Quartier vermutlich prägen wird und deshalb darüber der gesamte Gemeinderat entscheiden sollte."

 

Die Gemeinde mache nun schon so lange rum mit dem Antrag, auch wenn er dem Bauträger unter den Nägeln brenne, stelle er den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung an den Gemeinderat.

 

Das Gremium entsprach denn auch Zenners Antrag bei einer Gegenstimme.

 

Bereits vor vier Jahren stand die Bebauung des Grundstückes auf der Tagesordnung des Ferienausschusses, der damals einem Bauantrag für ein neues Pfarrhaus mit Pfarramt zugestimmt hatte. Aus Kostengründen verfolgte jedoch die evangelische Kirchengemeinde diese Planung nicht weiter. Im Oktober 2015 stand dann erstmals eine abschlägig verbeschiedene Bauanfrage des Bauträgers auf der Tagesordnung, damals noch für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern und drei Doppelhäusern mit insgesamt 23 Wohneinheiten nebst Tiefgarage.

Kommentiere diesen Post