Appell des Veitshöchheimer Bürgermeisters an alle Hundehalter, deren Hunde unangeleint in Wald und Flur Wildtieren nachstellen
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Liebe Hundebesitzer!
Leider ist es zum wiederholten Male zum Riss von Rehwild in den gemeindlichen Wäldern, insbesondere angrenzend an die Gartensiedlung, gekommen. Die Bilder von gerissenem Wild möchten wir Ihnen hier ersparen.
Als Hundehalter haben Sie eine besondere Verantwortung Ihrem Tier gegenüber übernommen. Dies schließt nicht nur die artgerechte Haltung ein, sondern auch die Beachtung gesetzlicher Vorschriften, die auch Einschränkungen im Interesse des Naturschutzes für den Hundehalter vorsehen. Bedenken Sie bitte, dass Sie beim Ausführen Ihres Hundes eine größere Naturnutzung für sich in Anspruch nehmen als beispielsweise „normale“Spaziergänger.
Unangeleint darf Ihr Hund nur laufen, falls er sich in Ihrem Einwirkungsbereich befindet, d.h. der Hund muss sicher auf Pfiff oder Zuruf gehorchen und zu Ihnen kommen und er darf beim Freilauf keine Wildtiere aufspüren oder ihnen nachstellen, denn dadurch würde er wildern.
Der Einwirkungsbereich hängt entscheidend davon ab, wie gehorsam der Hund Ihren Anweisungen folgt. Das kann bedeuten, dass ungehorsame Hunde im Freien grundsätzlich anzuleinen sind.
Da es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten zwischen Hundehaltern und Jägern kam, möchten wir Ihnen nachfolgend die wesentlichen gesetzlichen Regelungen auszugsweise näher bringen.
Art. 42 Abs. 1 Bayerisches Jagdgesetz ermöglicht die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen (Revierinhaber) wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar dem Wild nachstellen und dieses gefährden können.
Ferner handelt nach Art. 56 Abs. 2 Nr. 9 Bayerisches Jagdgesetz ordnungswidrig, wer Hunde in einem Jagdrevier unbeaufsichtigt frei laufen lässt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5000,- € geahndet werden.
Als Hundehalter wollen Sie verständlicherweise dem Freiheitsbedürfnis Ihres vierbeinigen Freundes Rechnung tragen. Zu einem Interessenskonflikt kommt es aber in den Fällen, in denen Halter Ihre Hunde unkontrolliert herumlaufen lassen.
Jeder Hund hat einen natürlichen Jagdtrieb der ihn verleitet Wild aufzuspüren, es zu verfolgen und nicht selten zu verletzen oder gar zu töten. Beim Ausführen Ihres Hundes muss deshalb der Schutz der frei lebenden Tiere Vorrang genießen. Auch sollten Sie beim Ausgang Lebensräume, in denen Wildtiere Schutz und Deckung suchen, meiden.
Daneben werden durch freilaufende Hunde auch unbeteiligte Personen, wie beispielsweise Spaziergänger, Freizeitsportler, Land- und Forstwirte sowie Straßenverkehrsteilnehmer in ihrem Sicherheitsbedürfnis beeinträchtigt.
Wir hoffen, Ihnen Informationen an die Hand gegeben zu haben, der Ihnen hilft, beim Ausführen Ihres Hundes eventuelle Konflikte mit Jägern und Naturliebhabern zu vermeiden.
Jürgen Götz
1. Bürgermeister