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Anlieger müssen für erstmalige Herstellung der Tiergartenstraße voraussichtlich 263.700 Euro zahlen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Anlieger müssen für erstmalige Herstellung der Tiergartenstraße voraussichtlich 263.700 Euro zahlen

Über den Beginn des Ausbaus der Tiergartenstraße wurde hier ausführlich auf Veitshöchheim News berichtet (Link).

Ergänzend setzte nun der Ferienausschuss in seiner Sitzung am Dienstagabend für die erstmalige Herstellung den nach dem Baugesetzbuch von den Anliegern zu zahlenden Erschließungsbeitrag auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses auf 263.700 Euro fest.

70 Prozent werden als Vorauszahlung erhoben, davon die Hälfte als erste Rate bei Baubeginn und als zweite Rate die andere Hälfte bei Bauende. Der Restbetrag von 30 Prozent ist dann als dritte Rate nach Prüfung der Schlussrechnung fällig.

Bei Gesamtkosten von 486.000 Euro zahlt somit die Gemeinde für die notwendigen Kanal- und Straßenbauarbeiten 222.300 Euro.

Gleichzeitig lässt die Schlösserverwaltung für 209.000 Euro den am Rande der Straße verlaufenden, über 300 Jahre alten gemauerten Kanal vom Hofgarten zum Main ertüchtigen.

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