Verwaltungsblüten: Längst abgerissenes Gebäude wurde unter Denkmalschutz gestellt
So sieht das Eingangs- und Umkleidegebäude des Veitshöchheimer Freibades seit der Einweihung im Mai 2006 aus.
Kaum zu glauben aber wahr: In der vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege am 2.8.2012 aktualisierten Denkmalliste für Veitshöchheim taucht der im Herbst 2005 mit Genehmigung des Landratsamtes abgebrochene Altbau als schützenswertes Denkmal auf:
Hier die amtliche Beschreibung: Am Geisberg 21. Geisbergbad, 1964-68 von Bernhard Haid (Fürth), Flachdachgebäude
aus schalungsrauhem Ortbeton, Umkleidegebäude um atriumartigen Innenhof, nach Süden zweigeschossig mit Freitreppe, westlich verbunden mit Wohnhaus des Bademeisters, Schwimmbecken mit Sprungturm, weiträumigem Freigelände.
nachqualifiziert - Stand 2.8.2012.
In der Gemeindeverwaltung kann sich niemand darauf einen Reim machen, wie das abgebrochene Gebäude in die Denkmalliste gelangte. Aufmerksam wurde man im gemeindlichen Bauamt darauf erst heute, als eine Journalistin der Süddeutschen Zeitung einen Besichtigungstermin für das "denkmalgeschützte" Altgebäude als eines der wenigen unter Schutz gestellten Freibad-Gebäude in Bayern vereinbaren wollte.
Meldung:
Das Landesamt für Denkmalpflege hat offensichtlich am 23.8.2012 eine Berichtigung durchgeführt: Wenn man jetzt auf den Link oben klickt, ist das Objekt nicht mehr in der Liste enthalten.
alle Fotos: D. Gürz