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Turngemeinde Veitshöchheim weiter ohne Vorstandsvorsitzenden

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

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Bei der Turngemeinde Veitshöchheim,1877 e.V. (TGV) mit  18 Abteilungen und ihren von 80 Übungsleitern betreuten Angeboten im Bereich des Breiten-, Leistungs- und Gesundheitssports einer der größten Vereine im Landkreis, ist weiterhin der Posten des Vorstandsvorsitzenden vakant. Die am 22. Juli 2014 gewählten vier übrigen Vorsitzenden v.l. Wolfgang Diederung (Verwaltung), Ruth Lehrieder (Sport), Wolfgang Röhm (Finanzen) und Markus Stahl (Liegenschaften) sind auch nach der heutigen Delegiertenversammlung führerlos. Wahlleiter Marc Zenner musste nach 50 Minuten vergeblichen Bemühens  den Wahlakt wieder einstellen, da kein Vorschlag gemacht wurde.  Vergebens war so auch der Appell von Bürgermeister Jürgen Götz (Bildmitte)  im Juli an die 66 Delegierten, in sich zu gehen, um die vakante Position wieder besetzen zu können.

Da nützte auch die Erklärung des zweiten Bürgermeisters Winfried Knötgen nichts, in zwei Jahren für dieses Amt zur Verfügung zu stehen, wenn er dann als Schulrektor in Thüngersheim in Pension geht. Es wollte niemand für die Zwischenzeit von zwei Jahren amtieren. Der bisherige Vorstands-Vorsitzende Michael Ziegele  erklärte,  dieses Amt nicht noch länger kommissarisch ausüben zu können, da er sich beruflich nach München orientiere.

Für Wahlleiter Zenner, beruflich als Rechtsanwalt tätig und deshalb in der Materie kompetent, ist die Situation, in der sich die TGV nun befindet, von existentieller Bedrohung. Zwar könnten zwei Vorstandmitglieder den Verein nach außen vertreten. Zenner: "Wenn jedoch die TGV zu einem bloßen Wirtschaftsbetrieb verkommt, geht etwas an Kultur verloren."

Der Rechtsanwalt malte gar den Teufel an die Wand, stufte die Haftungssituation ohne Vorstandsvorsitzenden als problematisch ein, so dass das Registergericht einen Notvorstand bestellen könnte und allen Ernstes als Word Case die Liquidation drohe.

Als Konsequenz  des Dilemmas, in dem sich die TGV befinde, empfahl Zenner den vier Vorstandsmitgliedern, sich rechtlich beraten zu lassen, wie nun der laufende Betrieb aufrechterhalten werden könne, denn bei nur vier Vorstandsmitgliedern könne es bei Abstimmungen auch eine Pattsituation geben.

Sportvorsitzende Ruth Lehrieder kündigte deshalb an, einen Termin mit einem Notar zu vereinbaren und dann  die Abteilungsleiter über das Ergebnis zu verständigen. Spätestens in der Vereinsratssitzung am 13. November müsse eine Lösung gefunden werden.


Internet-Recherche Vereinsbrief:

Wann Sanktionen durch das Vereinsregister drohen

Probleme mit dem Vereinsregister bekommt der Verein nur, wenn ein Vorstandsposten längere Zeit vakant bleibt.

Änderungen im Bereich des BGB-Vorstands sind relevant

Zunächst kann ein solches Vorstandsmitglied nicht gelöscht werden, ohne dass ein Neues eingetragen wird. Die Folge ist, dass das ausgeschiedene Vorstandsmitglied den Verein weiter vertreten kann. Rechtsgeschäfte, die es abschließt, binden den Verein, soweit der Geschäftspartner nichts von seinem Ausscheiden wusste oder wissen konnte (negative Publizität des Vereinsregisters).

Registergericht akzeptiert Vakanz nur befristet

 Da das Registergericht nicht von sich aus recherchiert, wird es auf das Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds nur aufmerksam, wenn eine entsprechende Meldung erfolgt – etwa durch das ausgeschiedene Vorstandsmitglied selbst. Wie lange das Gericht die Vakanz akzeptiert, liegt in seinem Ermessen. Es wird zunächst eine Frist zur Neubestellung des Vorstandspostens setzen.

Der Notvorstand

Fehlen erforderliche Mitglieder des Vorstands, können diese in dringenden Fällen gerichtlich bestellt werden (§ 29 Bürgerliches Gesetzbuch). Ein solcher Notvorstand bleibt dann bis „zur Behebung des Mangels“ im Amt. Also bis Neuwahlen durchgeführt wurden oder – im Extremfall – bis die Liquidatoren bestellt sind, die den Verein auflösen.

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