Turngemeinde auch ohne Vorstandsvorsitzenden voll handlungsfähig
Ergebnislos geblieben war die am 24. September anberaumte Delegiertenversammlung, um die vakante Position des Vorstandsvorsitzenden zu besetzen (Link auf Bericht).
Heute waren nun die vier übrigen, im Juli gewählten Vorstandsmitglieder v.l. Wolfgang Diedering (Verwaltung), Ruth Lehrieder (Sport), Wolfgang Röhm (Finanzen) und Marco Stahl (Liegenschaften) - in der Bildmitte Bürgermeister Jürgen Götz - beim Notar zur Beurkundung der Eintragung im Vereinsregister.
Dabei informierte der Notar über die Auswirkung der fehlenden Besetzung des Vorsitzenden wie folgt:
- Auf Rückfrage beim Registergericht ist nicht zu erwarten, dass dieses gegenüber der TGV tätig werden wird.
- Der Verein kann weiterhin rechtswirksam vertreten werden durch zwei Vorstandsmitglieder.
- Nachdem der Vorstand weiterhin beschlussfähig ist, besteht kein Handlungsdruck, auf jeden Fall und schnell das Amt des Vorsitzenden zu besetzen.
- Auch eine kommissarische Besetzung durch den Vereinsrat würde die Zustimmung des vorgesehenen Mitglieds erfordern.
- Für einen gerichtlich bestellten Notvorstand besteht kein Anlass: Es liegt kein Antrag eines Berechtigten vor, es gibt keinen dringenden Anlass, es steht kein konkreter Schaden bevor, der Vorstand ist nicht handlungsunfähig.
Folgen für den Vorstand und die Vereinsgremien:
- Der Verein sollte in Ruhe nach einem motivierten und fähigen Vorsitzenden suchen, der zum Verein und zum Vorstand passt.
- Der Verein benötigt weiterhin ein fünftes Vorstandsmitglied, um den Verein bestmöglich fördern zu können.
- Solange das Amt nicht besetzt ist, muss besonders auf die Belastungsgrenzen des Vorstandes geachtet werden. Dies kann eine Begrenzung von Vereinsangeboten nach sich ziehen.
Wolfgang Diedering
Vorstand Verwaltung