Hürde beim Mainsteg: Rampenlösung auf Margetshöchheimer Seite noch offen - Aktueller Sachstandsbericht
Seit die Gemeinderäte von Veitshöchheim und Margetshöchheim am 12. April 2011 in getrennten Sitzungen einvernehmlich der Variante 3.2 der WNA-Vorplanung (Hängebrücke mit zwei Pylonen) am Standort Mainfrankensäle – Sportplatz Margetshöchheim - wie im Bild oben dargestellt - zustimmten (siehe Bericht auf Veitshöchheim News) , stellt sich vier Monate später der Verfahrensstand wie folgt dar:
- Vorweg: In Veitshöchheim in den letzten Tagen kursierende Gerüchte, das Wasserstraßenneubauamt Aschaffenburg (WNA) habe beim Landratsamt Würzburg den Abbruch des Mainsteges beantragt und die Bürger müssten nun bis zum Bau des neuen Steges ohne einen solchen auskommen, sind völlig abstrus aus der Luft gegriffen und entbehren jeglicher Grundlage.
Dies unterstreicht auch Margetshöchheims Bürgermeister in einem Kommentar zu dieser Veröffentlichung:
"Die in Veitshöchheim kursierenden Gerüchte bezüglich eines baldigen Abrisses des Mainsteges kann ich als völlig aus der Luft gegriffen zurückweisen. Weder vom WNA naoch vom Landratsamt Würzburg gibt es derartige Bestrebungen. Der alte Übergang bleibt solange erhalten bis der Bau des neuen Überganges abgeschlossen ist. Die letze "Baumaßnahme" wird daher Abbruch des "alten Mainsteges" lauten. Dies ist auch so mit dem WNA vereinbart."
Waldemar Brohm, 1. Bürgermeister, Gemeinde Margetshöchheim
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Abschluss einer Verwaltungskostenvereinbarung mit dem WNA:
Die Gemeinde Margetshöchheim beabsichtigt, die von ihr als Bauträger zu tätigenden Arbeiten zur Planung und Ausschreibung durch eine Vereinbarung auf das WNA zu übertragen, das dafür dann zehn Prozent der aufgewandten Baukosten in Rechnung stellt. Mit diesem Pauschalbetrag von schätzungsweise 160.000 Euro sind die Kosten der Baugrunduntersuchung, des Prüfingenieurs, der Bauüberwachung und ein größerer Teil der Planungskosten (Arbeiten für Vorentwürfe bis zum vergabereifen Bauentwurf), die Kosten für die Prüfung der statischen Berechnungen, die örtliche Bauaufsicht und Bauleitung sowie die Stellung von Prüf- und Messgeräten einschließlich des Rechnungs- und Kassendienstes abgegolten. Der Gemeinde Margetshöchheim ist bewusst, dass sie diese Leistungen keinesfalls günstiger erbringen kann. Separat von ihr als Bauträger zu entrichten ist lediglich die Leistungsphase 5 der HOAI (Ausführungs-/Werkplanung), die 15 Prozent der gesamten Honorarkosten ausmacht. Das WNA ist gerade dabei, diese Vereinbarung auszuarbeiten, der dann der Gemeinderat von Margetshöchheim noch zu stimmen muss. - Europaweite Ausschreibung der Ingenieurleistungen:
Nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist die Vorbereitung der europaweiten Ausschreibung der Ingenieurleistungen durch das WNA der nächstfolgende Schritt. - problematische Rampenlösung auf Margetshöchheimer Seite:
Auszüge aus Presserklärung Margetshöchheimer Mitte vom 3.8.2011:
Nachdem die Auseinandersetzung mit Veitshöchheim um den Stegstandort seit geraumer Zeit ausgestanden ist, gibt es derzeit in Margetshöchheim ein Gezerre um die Rampenführung. Vor kurzem galt noch die sog. Hügellösung (siehe Lageplan links) im Eingangsbereich zum Sportplatz als so gut wie sicher. Wegen der Probleme bei der Überbauung der Fernwasserleitung fand deshalb während des Margaretenfestes am Sportplatz ein Ortstermin mit den Stadtwerken statt. Ergebnis: Aufgrund des erheblichen technischen und finanziellen Aufwandes dürfte die Hügellösung gestorben sein.
Eine Alternative ist an der selben Stelle die wegen ihrer Form im Volksmund "Ohrenlösung" heißende Variante (siehe Lageplan links), bei der die Rampe - ähnlich wie am alten Standort - auf Stützen liegt. Diese Variante ist auch auf der Veitshöchheimer Seite vorgesehen. Dabei würde nicht die ganze Fläche in Anspruch genommen, aber die Nutzung durch den Sportverein ebenfalls eingeschränkt. Der Zugang und die Zufahrt zum Sportplatz wären jedoch ohne weiteres möglich. Eine zusätzliche Treppe ist hier nicht vorgesehen, da der Weg hin zum Altort trotz der geschwungenen Rampe nur unwesentlich länger wird.
Der Seglerverein machte jedoch eine Beeinträchtigung des Segelbetriebes beim Einlassen von Booten ohne Mastlegevorrichtung geltend. Als weitere Alternative ist deshalb laut Margetshöchheimer Verwaltung im Gespräch, entweder eine zweite Slipstelle für kleinere Boote mit festem Segelmast zu errrichten oder aber das Widerlager des Steges um zehn bis 15 Meter weiter nach Norden zu verschieben, was zur Folge hätte, dass bei dieser Lösung der Steg noch schräger nach Veitshöchheim verlaufen würde.
Wie aus dem Margetshöchheimer Rathaus weiter zu erfahren war, steht die Rampenführung in der ersten Sitzung nach den Sommerferien am 13. September 2011 auf der Tagesordnung des Gemeinderates.
- Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim:
Nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung mit dem Wasserstraßenneubauamt und Klärung des Rampenabgangs auf Margetshöchheimer Seite kann eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim über die Kostenteilung und die Abwicklung des Baus vorbereitet werden.
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Weitere notwendige Verfahrensschritte (Auszüge aus Presseerklärung MM):
Genehmigungsverfahren: Etwas schneller könnte es beim Genehmigungsverfahren gehen, da statt des Planfeststellungsverfahrens eine Anlagengenehmigung nach dem Wasserrecht ausreicht, wenn keine enteignungsrechtlichen Eingriffe erforderlich sind.Förderung: Nach einem Gespräch bei der Regierung von Unterfranken zeigten sich die Vertreter von Margetshöchheim und Veitshöchheim optimistisch, dass das Bauvorhaben relativ hoch bezuschusst wird. Sicher scheint auch zu sein, dass das 2013 auslaufende Förderprogramm nicht ersatzlos gestrichen wird. Über die Förderhöhe im Folgeprogramm kann man allerdings nur spekulieren.
Zuallererst aber muss in Margetshöchheim eine zufriedenstellende Lösung für die Rampenführung gefunden werden. Denn ohne die gibt es keine Pläne und die sind die Voraussetzung für die Genehmigung und die Bezuschussung.