Im Kuratiekindergarten tut sich was - Umbauten und tolles Kinderfest
Keine Kosten und Mühen gescheut hat der Elternbeirat des Kindergartens Kuratie Heilige Dreifaltigkeit in der Veitshöchheimer Gartensiedlung, um den 70 Kindergarten- und zwölf Krippenkindern und vor allem den 17 Vorschulkindern zur schönen Erinnerung ein tolles und unterhaltsames Fest zu bereiten.
So begeisterte die Kleinen der hiesige Mathelehrer des Gymnasiums, Matthias Schreyer als Zauberer Matzelli mit zauberischem und auch viel pädagogischem Geschick, so dass alle mitmachten.
Zwei Akteure der Eventagentur Spaß & Spiel schminkten den ganzen Vormittag zauberhaft die Kleinen wie im Bild die freudestrahlenden Mädchen Stella und Vialetta. Von der Agentur kam auch Clown Muck, der mit seinen Späßchen alle in seinen Bann zog und in den Pausen für sie Luftballons modellierte.
Während die Kinder feierten, konnte man im Kinderhaus zugleich fleißige Handwerker werkeln sehen. Die Kleinkindgruppe wurde nämlich in dem bislang als Kindergartengruppe genutzten Gruppenraum im nördlichen Gebäudeteil eingerichtet. Den wegfallenden Gruppenraum verlagerte der Träger in den Dachraum. Im Nachhinnein musste nun dafür dort ein eigener Sanitärraum geschaffen werden.
Kurz vor der Fertigstellung ist sehr zur Freude der Kiga-Leiterin Petra Langer auch die neue„Gartenhütte“ im nördlichen Grundstücksbereich. Hier werden die benötigten Kinderwagenstellplätze und Außenspielgeräte untergebracht.
Als eigener Außenspielbereich für die Kleinkindgruppe muss noch ein Teil der Spielwiese eingefriedet und Spiel- und Bewegungsmaterial für die 1 - 3 Jährigen angeschafft werden.
Bisher ging der Träger von rund 127.000 Euro Gesamtkosten aus, deren Finanzierung der Freistaat Bayern mit einem Zuschuss von 81.000 Euro, die Gemeinde mit 28.000 Euro und der Träger mit 18.000 Euro zugesagt hatten. Im Zuge der Baumaßnahme traten jedoch weitere sinnvolle Neuerung zutage, soll auch die Akustik in den Gruppenräumen verbessert werden. Dies erfordert eine weitere Investitionssumme von 45.000 Euro, für die es keinen weiteren staatlichen Zuschuss gibt und deshalb zu zwei Drittel von der Gemeinde und zu einem Drittel vom Träger getragen werden sollen. Der Träger will dazu noch einen Antrag bei der Gemeinde einreichen.