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Gemeinde und Vereine nutzen verwaisten REWE-Super-/Getränkemarkt am Eingang zum Veitshöchheimer Altort für Lagerzwecke - Fußweganbindung zur Mainuferstraße vorgesehen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

rewealt 2 Blick Mainuferstraße

Unter Dach und Fach ist nun der Kauf der Flächen und Gebäulichkeiten des ehemaligen REWE-Marktes am Eingang zum Veitshöchheimer Altort. Ende Oktober 2012 hatte der Gemeinderat den Erwerb des 4.529 Quadratmeter großen Areals "Würzburger Straße 60" mit ebenerdigen Gesamtnutzflächen von 1480 Quadratmeter für 500.000 Euro zuzüglich einer Maklercourtage von 7.500 Euro beschlossen  (Link auf Bericht). Am 20. Dezember konnte die Gemeinde die notarielle Beurkundung mit dem Maklerbüro tätigen. Nach Zustimmung durch die Eigentümer-Gesellschafterversammlung steht nun der von der Gemeinde beabsichtigten Nutzung für Lagerzwecke nichts mehr im Wege.

Für die Öffentlichkeit zur Verfügung stellen kann die Gemeinde nun auch die 60 Parkplätze des früheren Marktes, was insbesondere bei Veranstaltungen von Vorteil ist, die im über der liegenden Feuerwehr- und Vereinshaus stattfinden.

Erstmals ließ machte sich Bürgermeister Rainer Kinzkofer bei einer Ortseinsicht mit dem Hochbaureferenten Peter Wolf und dem Bauhofleiter Rudi Köhler ein Bild über die nun der Gemeinde zur Verfügung stehenden Kalt-Lagerflächen aufklären.

Rewealt Getraenkemarkt

Im ehemaligen separaten Getränkemarkt stehen 434 Quadratmeter Nutzfläche zur Verfügung. Wie der Bürgermeister sehen konnte, ist hier genügend Platz, um das Inventar der Mainfrankensäle während der zweijährigen Dauer der Generalsanierung einzulagern.

Rewealt SBMarkt1 Rewealt SBMarkt2

Mit 1.046 Quadratmeter Nutzfläche mehr als doppelt so groß ist der ehemalige SB-Markt. Für Lagerzwecke nutzbar sind davon 872 Quadratmeter. Wie im Hintergrund links zu sehen, hat hier der Bauhof bereits die Holzhütten von der Altortweihnacht eingelagert.

Wie der Bürgermeister bei der Ortseinsicht sagte, benötigt die Gemeinde dringend Lagerflächen. Es müsse nämlich die bisher von Vereinen dafür genutzte ehemalige Reiterhalle im Sendelbach aufgrund ihres schlechten Bauzustands in absehbarer Zeit abgerissen werden. Deren Renaturierung könnte dann dem Ökokonto für Ausgleichsflächen gut geschrieben werden.

Der Bürgermeister ließ allerdings offen, ob die Lagernutzung im alten Rewe-Markt auf Dauer so bleibt oder mittelfristig doch noch der Gemeinderatsbeschluss vollzogen wird, im Gewerbegebiet eine neue Lagerhalle mit 1135 Quadratmeter Nutzfläche zu bauen, deren Kosten auf  500.000 Euro veranschlagt wurden. Dann wäre vorstellbar, das exponiert am Eingang zum Altort an der Bahnbrücke liegende Gelände anderweitig zu vermarkten, etwa für den Bau von altengerechten Wohnungen. Zumal hier das leerstehende gemeindliche Anwesen Würzburger Straße 58 angrenzt, das für die Realisierung einer Alters-Wohngemeinschaft im Gespräch war.

Ergänzung:

Der Hauptausschuss der Gemeinde stimmte in der Sitzung am Dienstagabend zu, dass auf schriftlichen Antrag Teilflächen auch an örtliche Vereine als Kaltlagerfläche gegen ein Entgelt von monatlich 0,50 Euro pro Quadratmeter verpachtet werden können. Bei einer Fläche von vier mal fünf Meter wären dies 120 Euro im Jahr.


Geplant: Fußwegverbindung zum neuen Rewe-Markt

Fußweg Rewemarkt4 Fußweg Rewemarkt 

Der Erwerb des alten Supermarkt-Areals „Würzburger Straße 60“ eröffnet der Gemeinde nun endlich auch die Möglichkeit, die von Bürgern schon lange geforderte behindertengerechte Fußweg-Verbindung zum neuen Rewe-Markt zu schaffen. Bei einer Ortseinsicht erkunden Bürgermeister Rainer Kinzkofer und sein Bauhofleiter Rudi Köhler die mögliche Wegeführung von der Würzburger Straße zum neuen Rewe-Markt, die über die Trenninsel in der Pont-L'Evêque-Allee geführt werden soll. Für die Trassierung in Frage kommt zum einen ein Stich an der nördlichen Grenze entlang dem Gemeindeanwesen Würzburger Straße 58 oder aber über den bisherigen Zugang des Supermarktes. Das Tiefbaureferat der Gemeinde wird nun laut Bürgermeister beide Alternativen mit Kostenschätzung untersuchen und dem Hauptausschuss der Gemeinde zur Entscheidung vorlegen.

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