Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beantragen die energetische Sanierung der Eichendorffschule
Statt wie bisher geplant die Vitusturnhalle als ausgewählte Klimaschutzmaßnahme im Rahmen des durch das Bundesumweltministeriums geförderten Klimaschutzmanagements (Link auf bisherige Berichte) zu nehmen, brachte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen für die nächste Sitzung des Gemeinderates am 29. Januar 2013 nun den Antrag ein, die Sanierung der Eichendorffschule vorzuziehen.
Zur Begründung weisen die Antragsteller Günter Thein und Amely Bauch auf die neuen Förderrichtlinien. Danach sei nun ein Zuschuss von maximal 250.000 Euro statt bisher 100.000 Euro möglich. Dadurch hat sich nach Meinung der Fraktion die Ausgangssituation entscheidend verändert.
Bei dem bisher geplanten Projekt „Vitus –Turnhalle“ könnte die maximale Fördersumme nicht ausgeschöpft werden. Die Fraktion verweist dazu auf den Vergleich "Sanierung Eichendorffschule – Turnhalle Vitusschule" des Klimaschutzmanagers Jochen Spieß vom 22.11.2012 - Link zur Vergleichsberechnung (pdf.Datei)
Diese Aufstellung zeige deutlich, dass sich die Sanierung der Eichendorffschule schneller amortisiere. Außerdem sei eine Sanierung der Eichendorffschule dringend erforderlich und habe eine größere Außenwirkung als die Sanierung der Vitus-Turnhalle.
Die beiden Grünen-Ratsmitglieder beantragen deshalb die umfassende Sanierung der Eichendorffschule und eine entsprechende Umschichtung im Haushalt 2013.
Förderrichtlinien i.d.F. ab 1.1.2013:
- Gefördert wird eine auszuwählende Klimaschutzmaßnahme im Rahmen einer bewilligten fachlich-inhaltlichen Unterstützung aus dem umzusetzenden Klimaschutz-Konzept .
- Die maximale Förderhöhe beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten für Maßnahmen mit Klimarelevanz, die maximale Fördersumme pro Maßnahme 250.000 €.
- Es ist ausschließlich die Bestandssanierung nicht wirtschaftlich genutzter Nichtwohngebäude des Antragstellers förderfähig, die mit den zur Verfügung gestellten Fördermitteln so saniert werden, dass sie den Ausstoß klimaschädlicher Gase weitgehend reduzieren und Energieeffizienz und erneuerbare Energien vorbildlich verknüpfen.
- Die auszuwählende Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutzkonzepts sein und ein Reduktionspotenzial in Bezug auf Treibhausgasemissionen um mindestens 80 % aufweisen.
- Der Antrag auf Förderung der Klimaschutzmaßnahme kann nur im Laufe des ersten Jahres nach Beginn der Projektlaufzeit für die Förderung des Klimaschutzmanagers gestellt werden (= hier bis maximal 30.9.2013).
- Eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen (z.B. Art. 10 FAG Freistaat Bayern) und Förderkrediten ist zugelassen, sofern eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 20 % erfolgt.