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Umbau eines Wohnhauses für heilpädagogische Wohngruppe Thema im Hauptausschuss

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2026 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Umnutzung des Wohnhauses in der Thüngersheimer Straße 65 im Veitshöchheimer Altort erteilt. Das von der Caritas Don Bosco gGmbH erworbene  Gebäude wird seit Oktober 2025 als Internat genutzt und soll baulich ertüchtigt sowie formell als Wohnhaus im Rahmen der Jugendhilfe mit einer heilpädagogischen Wohngruppe genutzt werden.

Bereits im Dezember 2025 war das Gebäude öffentlich wahrgenommen worden: Unter dem Namen „Alte Schmiede“ wurde das Anwesen nach Renovierungsarbeiten durch die Caritas Don Bosco gGmbH eingeweiht. Seit Mitte Oktober leben dort Auszubildende des Caritas-Don-Bosco-Bildungszentrums, die ihre Ausbildung in Würzburg und Gadheim absolvieren. Eine Haussegnung mit Gästen aus der Nachbarschaft und dem Umfeld der Einrichtung markierte damals den offiziellen Einzug.

Wohnhaus im Bestand

Das bestehende Gebäude wurde ursprünglich als Wohnhaus genehmigt; die Baugenehmigung stammt aus dem März 1962. Tatsächlich befand sich bis 1959 im unteren Bereich dieses Hauses auch eine Schmiede. Der Hauptausschuss befasste sich nun mit der formalen bau- und planungsrechtlichen Grundlage für die geplante dauerhafte Nutzung als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.

Bauliche Maßnahmen im Überblick

Vorgesehen sind der Teilabbruch des Daches über dem Seitenflügel mit anschließender Neuerrichtung in steilerer Dachneigung sowie der Abbruch des bestehenden Werkstattvorbaus mit Neuerrichtung in veränderter Form.

Keine schulische oder sonstige Sondernutzung

Der geplante Umbau des bestehenden Anbaus sowie der Ausbau des Dachgeschosses dienen ausschließlich der Schaffung der für die Jugendhilfemaßnahme erforderlichen Wohn-, Lern-, Förder- und Aufenthaltsbereiche sowie der notwendigen Infrastruktur. Eine Nutzungsänderung hin zu einer schulischen oder sonstigen Sondernutzung ist weder beabsichtigt noch gegeben.

Die geplante heilpädagogische Wohngruppe ist nach den Ausführungen von Don Bosco eine vollstationäre Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe. Die Einrichtung dient der familiär ersetzenden Unterbringung sowie der Förderung der Verselbstständigung älterer Jugendlicher und junger Volljähriger.

Abweichung von der Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit ist im Bestand nicht gegeben und könnte auch nur unter exorbitantem Aufwand hergestellt werden. Der Träger der Maßnahme beteuert überdies, die Betreuung bewegungseingeschränkter Personen in der angedachten Wohnform ohnehin nicht leisten zu können, weshalb hier auf den Nachweis der Barrierefreiheit verzichtet wird.  Der Ausschuss stimmte denn auch einer Abweichung von den Anforderungen an die Barrierefreiheit zu.

Foto Dieter Gürz

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