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Projektseminar Gymnasium: Wie ist es um die Inklusion und die Barrierefreiheit in Veitshöchheim bestellt?

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Wie ist es um die Inklusion und die Barrierefreiheit in Veitshöchheim bestellt? Diesem Thema widmete sich ein Projektseminar des Gymnasiums Veitshöchheim unter der Leitung der Ethik-Lehrerin Beate Hofstetter (rechts). Die fünf Schülerinnen und zwei Schüler hatten dazu zehn Fragen formuliert, zu denen die Behindertenreferentin des Gemeinderates Christina Feiler (links im Bild) bei einer Begehung im Veitshöchheimer Ortszentrum im Rathaushof am Seitenzugang zur Vituskirche Stellung bezog.

Hintergrund: Im Jahre 2009 ist die EU-Behindertenrechtskonvention für gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft unterschrieben worden, auch Deutschland hat sie unterzeichnet und sich damit dazu bekannt sie umzusetzen. Bereits seit 1992 wird jährlich am 05. Mai der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung begangen, mit dem Ziel, auf die Rechte und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen und für eine inklusive Gesellschaft einzutreten. 

 Inklusion bedeutet mehr als das bloße „Dabeisein“ – sie meint eine gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Und zwar unabhängig davon, ob jemand eine körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigung hat. In einer inklusiven Gesellschaft spielt es keine Rolle, ob jemand sehen, hören, gehen oder sprechen kann – entscheidend ist, dass jeder Mensch die gleichen Möglichkeiten hat, sich zu entfalten und ein aktives Leben zu führen. Dies umfasst Bereiche wie Bildung, Arbeit, Freizeit und politische Partizipation. 

Hier die Fragen des Projektseminars:

1. Aufgaben und Zuständigkeiten in Veitshöchheim

Die gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft wurde auch in Veitshöchheim als Auftrag für die Kommune verstanden. Im Dezember 2014 hatte der Gemeinderat beschlossen, als Ansprechpartner für Behindertenfragen einen weiteren Referentenposten zu schaffen. Diese Funktion übt Gemeinderätin Christina Feiler nun schon seit zehn Jahren aus. Nach den Richtlinien des Gemeinderates sollen Referenten im Ort in den festgelegten Politikfeldern beraten, anregen und fördern und persönlicher Ansprechpartner der Bürger sein. Sie sollen die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Gemeinderat und der Bevölkerung fördern. Sie sollen insbesondere die Zusammenarbeit mit Personen, Gruppen und Initiativen, die im Aufgabenbereich tätig sind, koordinieren. Bei Bedarf können sie hierzu die Bildung von Beiräten initiieren, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder des Gemeinderates sind.

So hat Feiler im September 2015 dem Gemeinderat den von ihr ins Leben gerufenen Arbeitskreis Behinderung und Inklusion vorgestellt, der das Erfahrungswissen von betroffenen Menschen, Angehörigen und anderen Interessierten nutzen sollte. Denn wer selbst betroffen ist, weiß am besten, wo im Alltag Barrieren sind und wie sie Schritt für Schritt abgebaut werden können. Der AK Inklusion bot in der Folge seine Zusammenarbeit auf dem Weg zur barrierefreien Gemeinde an.

So hat beispielsweise die AK-Leiterin Feiler den Europäischen Protesttag am 5. Mai 2018 zum Anlass genommen, mit Betroffenen auf das Problem "fehlende  Barrierefreiheit auf Gehwegen am Beispiel von Mülltonnen“ aufmerksam zu machen und dafür die Öffentlichkeit zu sensibilisieren.

Wie die Behindertenbeauftragte der Gemeinde den Jugendlichen vermittelte, fühlt sie sich als Ansprechpartnerin für Bürger, als Vermittlerin zwischen Bürgern und Gemeinderat/Verwaltung mit Vernetzung im Landkreis.

 2. Welche aktuellen Projekte oder Maßnahmen gibt es zur Barrierefreiheit derzeit in Veitshöchheim?

Sukzessive werden in der Gemeinde, wie hier beim Ausbau der Kirchstraße, Bushaltestellen barrierefrei umgebaut. Bei Wahlen sind inzwischen alle Wahllokale barrierefrei zu erreichen. Auch der aktuelle Neubau des Hauses der Kinderbetreuung an der Eichendorffschule wird barrierefrei mit einem Aufzug errichtet. Auch das Rathaus soll bei der anstehenden Sanierung einen Aufzug erhalten.

3. Wie werden Menschen mit Behinderung in politische Entscheidungen einbezogen?

Indirekt über die Behindertenbeauftragte. Im AK Inklusion können Themen angesprochen werden und Lösungen überlegt werden, die dann über Anträge im Gemeinderat behandelt werden können.

4. Gibt es spezielle Förderprogramme oder Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung vor Ort?

Diese gibt es nicht vor Ort, Unterstützung über andere Ebenen: Bezirk Unterfranken, Kassen, Blindengeld…

5. Wie ist die Barrierefreiheit im öffentlichen Nahverkehr und in öffentlichen Gebäuden?

Beim ÖPNV ist sie sehr gut, Veitshöchheim vorbildlich: Bahnhof ist barrierefrei, 80% Prozent der Bushaltestellen schon barrierefrei mit Kassler Hochbord ausgestattet, im Vergleich sind es im gesamten Landkreis Würzburg  nur etwa 20 Prozent.

Öffentliche  Gebäude sind nur teilweise barrierefrei. So trifft dies im Rathaus nur auf das Bürgerbüro zu, nicht aber für die restliche Verwaltung. In den Mainfrankensällen ist zwar ein Aufzug am Seiteneingang vorhanden, der aber sehr eng und nur schwer zu finden ist. Das Haus der Begegnung ist mit kleiner mobiler Rampe zugänglich, hat aber keine geeignete Toilette. Die Schulen sind noch nicht barrierefrei, die Kitas im Ort nur teilweise.

6. Welche Herausforderungen gibt es in Veitshöchheim noch in Bezug auf Inklusion und Teilhabe?

Für die gemeindliche Behindertenbeauftragte sind dies die Absenkung von Gehsteigen und andere Formen der Barrierefreiheit wie ein lesbares Gemeindeblatt, eine barrierefreie Homepage mit Infos in Gebärdensprache.

7. Gibt es Kooperationen mit lokalen Unternehmen oder Institutionen zur Förderung von Menschen mit Behinderung?

Kooperationen gibt es mit dem ortsansässigen Berufsförderungswerk für Blinde und Sehbehinderte, der Tourist Information, dem Jüdischen  Kulturmuseum, der Nachbarschaftshilfe und der Sozialstation St. Stephanus.

So steuerte die Gemeinde im März 2023 zur Anschaffung eines Rollstuhlfahrzeugs durch die Sozialstation 15.000 Euro bei. Dadurch kann der Wunsch von in ihrer Mobilität beeinträchtigten Personen und speziell jener, die einen Rollstuhl benötigen, bedient werden. Das Fahrzeug steht auch den örtlichen Gliederungen, insbesondere ausgewählte örtlichen Vereinigungen, die sich ebenfalls um hilfsbedürftige Personen kümmern, wie beispielsweise die Nachbarschaftshilfe oder der Krankenpflegeverein kostenfrei zur Verfügung. Damit könnten auf ehrenamtlicher Basis weitere Angebote entwickelt (z.B. Fahrten zum Arzt) und bestehende (z. B. Einkaufsfahrten für Senioren) erweitert werden.

8. Wie können Betroffene ihr Anliegen der Behindertenbeauftragten vorbringen?

Kontakt über Email oder Telefonanruf möglich

9. Welche Maßnahmen gibt es um das Bewusstsein für Inklusion in der Gemeinde zu stärken?

Feiler kann sich eine Aktion zum diesjährigen Protesttag am 5. Mai vorstellen, außerdem ein Vielfaltsfest. Offen sei für alle eine Mitarbeit im Arbeitskreis Inklusion.

10. Wie ist die Situation bei der barrierefreien Wohnraumbeschaffung?

Hier besteht ein riesiger Bedarf, wachsend mit alternder Gesellschaft. 

Die im September 2024 fertiggestellte Seniorenwohnanlage in der Würzburger Straße schuf über 50  berrierefreie Wohnmöglichkeiten. 

Fotos Dieter Gürz

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