Gemeinde Veitshöchheim übernimmt die Trägerschaft für die Nachbarschaftshilfe
Gemeinde Veitshöchheim übernimmt die Trägerschaft für die Nachbarschaftshilfe
Der Gemeinderat entsprach dem Antrag des Orgateams auf Übernahme der Trägerschaft für die Nachbarschaftshilfe.
Link auf Mainpost-Online vom 12.11.2024
Das im September 2023 neuformierte Orga-Team der seit 2008 bestehenden ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim v.l.n.r. Gert Noll, Bettina Lohmann, Jennifer Meier und Jacqueline Schreier und nicht im Bild Gemeinderätin Ute Schnapp kann sich freuen. Der Gemeinderat der Gemeinde Veitshöchheim entsprach am Dienstag dem Antrag des Orgateams auf Übernahme der Trägerschaft für die Nachbarschaftshilfe durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags, mit dem nun ihre ehrenamtlichen Helfer auch durch die gemeindliche Haftpflicht- und Unfallversicherung abgesichert sind. Umfassend geregelt sind daneben das Betätigungsfeld und die Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Nachbarschaftshilfe (siehe nachstehender Vertragsentwurf).
Bisher erfolgte die Tätigkeit der Nachbarschaftshilfe 16 Jahre lang quasi im rechtsleeren Raum. Laut Eckpunktepapier des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe nachstehender Link) bestand aber seit 1. April 2007 mit Inkrafttreten der Bayerischen Ehrenamtsversicherung auf Kosten des Freistaats antrags- und beitragsfrei ein Sammel-Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte. In diesem Papier wird als Organisationsform neben der Gründung eines eingetragenen Vereins auch die Nachbarschaftshilfe in kommunaler Trägerschaft aufgeführt, die von der Gemeinde direkt organisiert und unterhalten wird.
Laut Bürgermeister Jürgen Götz war die Gemeinde Veitshöchheim auch bisher bereits stets ein möglicher erster Anlaufpunkt für Bürger, um dann an das Team der Nachbarschaftshilfe weiterzuvermitteln. Unteranderem standen bisher auf der Gemeinde-Homepage bereits Kontaktdaten zur Hilfeanfrage oder für zukünftige Helfer unter den ehrenamtlichen Angeboten. Außerdem waren jährlich Haushaltsmittel für die Nachbarschaftshilfe 2000 Euro eingeplant (z.B. Kosten für Teamtreffen, Repräsentation, Büromaterial oder Weiterbildungen). Dies soll nun, so der Bürgermeister, auch weiterhin in diesem Rahmen fortgeführt werden.
Durch die kommunale Trägerschaft sind nun, so das Orgateam, alle Ehrenamtlichen der Nachbarschaftshilfe unter den besonderen Schutz der Gemeinde gestellt und diese dadurch mit anderen kommunalen Einrichtungen und Organisationen besser vernetzt, was Synergien schaffe, die Unterstützung noch effizienter gestalte. Die Nachbarschaftshilfe würde noch stärker als wichtiger Bestandteil des sozialen Lebens in Veitshöchheim wahrgenommen. Dies könnte nicht nur die Akzeptanz und die Nutzung ihrr Angebote erhöhen, sondern auch die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit.
Das Konstrukt in kommunaler Trägerschaft wird bereits in anderen Landkreisgemeinden so vollzogen (z.B. Margetshöchheim siehe nachstehender Link auf Margetshöchheim News vom 19.7.2022).
Die ehrenamtlich tätige Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim hat sich als unverzichtbarer Bestandteil der Gemeinde für die Unterstützung von Menschen in Veitshöchheim etabliert, die Hilfe im Alltag benötigen. Alle freiwilligen Helfer agieren selbstbestimmt und flexibel, entscheiden individuell, wann und in welchem Umfang sie sich engagieren möchte. Das fünfköpfige Organisationsteam ist nicht nur Ansprechpartner für hilfesuchende Nachbarn, sondern naturgemäß auch stets auf der Helfersuche (siehe nachstehender Flyer).
Foto Dieter Gürz
Link auf Eckpunkte Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Gemeinde übernimmt die Trägerschaft für die Nachbarschaftshilfe - Margetshöchheim Blog
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Link auf Margetshöchheim News vom 19.7.2022
Zwischen der Gemeinde Veitshöchheim, vertreten durch den Ersten Bürgermeister Jürgen Götz und der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim, vertreten durch Jennifer Meier und Jacqueline Schreier wird aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 5.11.2024 folgender
geschlossen:
1. Öffentlich-rechtlicher Auftrag
Die Gemeinde Veitshöchheim erteilt im Rahmen dieses öffentlich-rechtlichen Vertrags ausdrücklich ihre Einwilligung darüber, dass die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe im Auftrag der Gemeinde Veitshöchheim ihre Hilfsangebote für die im Gemeindegebiet lebenden Bürger anbietet und durchführt. Die Gemeinde stellt sicher, dass die ehrenamtlichen Helfer der Nachbarschaftshilfe während ihres Einsatzes versicherungsrechtlich (Haftpflicht- und Unfallversicherung) über die Gemeinde abgesichert sind.
2. Personenkreis
Dieser Auftrag umfasst alle Personen, die sich im Namen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe engagieren und durch Unterschrift ihre Zugehörigkeit zur Nachbarschaftshilfe bestätigt haben.
Hauptverantwortliche ehrenamtliche Personen der Nachbarschaftshilfe, außerhalb der Gemeinde Veitshöchheim, sind: Jennifer Meier und Jacqueline Schreier.
3. Betätigungsfeld
Der Auftrag umfasst alle Tätigkeiten und Hilfsangebote, die durch Ehrenamtliche der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim (Leitungs- & Helferteam) angeboten und durchgeführt werden. Die Hilfeleistungen werden zum Teil mit dem privaten PKW durchgeführt.
Dies können z.B. folgende Betätigungen sei
Einkaufsservice z. B. im Supermarkt, Baumarkt, beim Bäcker oder der Apotheke |
Unterstützung bei Einkäufen und Besorgungen |
Bring- und Abholdienste z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten, zur Bank, zur Post, zum Friseur, zur Kirche, zum Spielenachmittag der Sozialstation, zum Seniorentreff, zu gesellschaftlichen Anlässen (Bsp. Theater) etc. |
Fahrdienste mit dem Rollstuhlfahrzeug der Sozialstation z. B. zum Spielenachmittag, zum Arzt, der Kirche etc. |
Kleine Hilfsdienste im Haushalt und handwerkliche Hilfen (z. B. Wechseln einer Glühbirne, Regal anbringen, Fernseher anschließen, Rollo reparieren, leichte Gartenarbeit etc.) |
Gesellschaft leisten, gemeinsame Unternehmungen & Begleitung zu Veranstaltungen. Z. B. gemeinsame Spaziergänge & Aktivitäten, „Kaffeetrinken“, gesellschaftliche Anlässe (z. B: Theater in Würzburg), sowie Unterhaltung |
Büroorganisation & Formularwesen: Hilfe beim Ausfüllen von Formularen & Anträgen sowie Begleitung / Unterstützung bei Behördengängen |
Hundebetreuung oder Hund ausführen |
Kinderbetreuung + Unterstützung z. B. im Rahmen der Schule / KiTa / Ferienprogramm (Ganztagsbetreuungsgesetz) |
Kinder - Begleitung z. B. durch Bringen zur Schule / KiTa, gelegentliches Aufpassen nach dem Unterricht / Hort etc. |
Lernhilfe und Nachhilfe, sowie Hausaufgabenbetreuung |
Arbeitskreis Schule: Unterstützung von Kindern mit Migrationshintergrund durch Vorlesen, Spielen und Lernen z. B. in der Grundschule |
Hilfe bei Übersetzungen |
Vermittlung von weiteren Angeboten (Einkaufsfahrt, Spielenachmittag, Seniorennachmittag etc.) und Hilfsinstitutionen / Organisation wie z. B. die Sozialstation VHH |
Außerdem umfasst dieser Auftrag weiterhin die Tätigkeiten, die durch die Ehrenamtlichen zur Organisation der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim durchgeführt werden:
Treffen innerhalb des Nachbarschaftshilfe-Leitungsteams (Koordination, Organisation, Austausch) |
Repräsentation der Nachbarschaftshilfe bei Terminen oder auf Veranstaltungen (z. B. Austauschtreffen des Netzwerk Nachbarschaftsinitiativen) |
Wahrnehmung von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zum Thema Nachbarschaftshilfe oder allgemeinen Themen des Ehrenamts (z. B. Angebote aus dem Weiterbildungsprogramm „fit für’s Ehrenamt“ der Servicestelle Ehrenamt) |
Treffen innerhalb des Nachbarschaftshilfe-Helferteams (formeller & informeller Austausch) |
4. Versicherungs- und Haftungsschutz
Die Gemeinde Veitshöchheim stellt sicher, dass alle ehrenamtlichen Helfer der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim während ihrer Tätigkeiten über die Gemeindehaftpflicht und unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz umfasst sowohl Sach- als auch Personenschäden, die während des ehrenamtlichen Einsatzes entstehen können. Dies gilt auch für Schäden, die durch die Nutzung des privaten PKWs für Hilfsdienste entstehen, sofern diese im Rahmen des vereinbarten Einsatzes erfolgen.
Haftpflichtschäden, die durch die Nutzung des privaten Kfz entstehen, sind zunächst regulär über die persönliche Kfz-Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Sollten in Folge die Beiträge der Kfz-Haftpflichtversicherung steigen, kann dieser erhöhte Differenzbetrag durch die Gemeinde übernommen werden. Die Kostenübernahme findet bis zur erneuten Reduktion des Beitrags für die Kfz-Haftpflichtversicherung statt.
Für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Tatsächliche Unfall- und/oder Haftpflichtschäden sind selbständig durch eine der sog. hauptverantwortlichen Ehrenamtlichen Vertreter der Nachbarschaftshilfe (vgl. Nr. 2) unter Vorlage aller relevanten Unterlagen bei der Gemeinde vorzulegen. Haftpflichtschäden sind in der Kämmerei, Unfallschäden im Sachgebiet Personal zu melden.
5. Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags
Dieser Auftrag umfasst dezidiert keine pflegerischen Handlungen, keine Unterstützung in medizinischer Hinsicht und keine schweren Arbeiten in Haushalt und Garten, die einen gesonderten Arbeits- und Versicherungsschutz benötigen (z. B. Baumfällung o. ä.).
Das vertragliche und finanzielle Engagement der Gemeinde Veitshöchheim, durch diese öffentlich-rechtliche Vereinbarung, begrenzt sich ausdrücklich auf die versicherungsrechtliche Absicherung (Haftpflicht- und Unfallschäden) der offiziell durch Unterschrift bestätigten ehrenamtlich Tätigen (Personalliste), während Ihres Einsatzes im Namen der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim. Durch diesen Vertrag erwachsen für die Gemeinde Veitshöchheim keinerlei weitere Kosten, Aufgaben oder Verpflichtungen. In gleicher Weise entsteht der Nachbarschaftshilfe kein Anspruch auf weitere Leistungen oder Unterstützung
durch gemeindeeigenes Personal oder Material.
Die Gemeinde ersetzt der Nachbarschaftshilfe weiterhin Aufwendungen im bisherigen finanziellen Rahmen, insoweit diese im Rahmen der jährlich durch den Gemeinderat festgesetzten Haushaltsmittel gedeckt werden. Darin enthalten sind z.B. Aufwendungen für Team-Treffen, Repräsentation und Weiterbildung. Zur Erstattung sind Kostenaufstellungen und Belege einmal jährlich einzureichen. Die jährlich benötigten Haushaltsmittel für das Folgejahr sind bis zum 15. Oktober eines Jahres bei der Gemeinde schriftlich im Voraus zu beantragen.
6. Kontaktdaten zur Weitergabe bei Anfragen in der Gemeinde Veitshöchheim
Bei Anfragen auf Unterstützung bei der Gemeinde im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, wird an folgenden Kontakt weitervermittelt: Leitungsteam der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim Bettina Lohmann, Jennifer Meier, Gert Noll, Ute Schnapp und Jacqueline Schreier.
hilfe@nachbarschaftshilfe-vhh.de - 0176/68931972
7. Folgen der Überschreitung der vereinbarten Rahmenbedingungen
Überschreitet ein Mitglied der Nachbarschaftshilfe Veitshöchheim z.B. das oben aufgeführte Auftragsvolumen oder das Betätigungsfeld, so handelt es auf eigene Verantwortung und übernimmt selbst die Haftung für mögliche Risiken.
8. Nebenabreden
Alle weiteren Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.