Ein Ärgernis für viele Blinde in Veitshöchheim: Neuer Blindenleitweg in der Kirchstraße wird ständig von Autos zugeparkt
Eine Vorreiterrolle in der Region, so wurde bei der Verkehrsfreigabe der neu ausgebauten Kirchstraße Mitte November 2022 hervorgehoben, nehme die Gemeinde bei dem auf beiden Seiten der Straßen links und rechts der Bushaltestellen installierten Blindenleitsystem mit aufgeschraubten Edelstahl-Indikatoren ein.
Doch Leitsysteme für Blinde und Sehbehinderte, die ins Pflaster eingelassen sind, nützen nichts, wenn sie, wie in der Kirchstraße den ganzen Tag zu beobachten, zugeparkt werden (Foto von heute um 16 Uhr).
In Veitshöchheim hat ein solches Blindenleitsystem noch eine besondere Bedeutung, denn wie die BFW-Geschäftsführerin Judith Faltl auf Nachfrage erklärt, sind von den 200 Rehabiltanden des in der Helen-Keller-Straße ansässisgen Berufsförderungsförderungswerks 150 blind. Hinzukämen noch zahlreiche blinde Beschäftigte und Ehemalige des BFW, die hier im Ort wohnen und viele häufig mit dem Bus auch den Altort aufsuchen würden. Auf den Blindenleitstreifen geparkte Autos können deshalb zu Kollissionen und mitunter auch zu blauen Flecken führen.
Bei einer Nachfrage heute morgen bei drei Falschparkern, die der jungen, mittleren und älteren Generation angehörten, gaben sie an, dass ihnen die Bedeutung der Markierung in der Kirchstraße nicht bekannt sei.
Gegen diese Unkenntnis gehen Städte wie Siegen, Bergisch Gladbach oder Meschede mit besonderen Hinweisschildern "Blindenleitweg - Bittte stets freihalten" vor, wie hier abgebildet, obwohl es das Schild im offiziellen Verzeichnis der Verkehrszeichen gar nicht gibt. Während für das Parken auf einem Fahrradstreifen Bußgelder zwischen 55 und 100 Euro drohen, gibt es eine solche Bewehrung nicht für das Parken auf Blindenleitwegen.
Die Folgerung, dass Autofahrer dann auch etwaige Knöllchen nicht bezahlen müssten, trifft hier allerdings nicht zu: Denn der Falschparker, der sich auf den Blindenleitstreifen stellt, steht auf einem Gehweg oder wie hier in der Kirchstraße In einer verkehrsberuhigten Zone, in der das Parken generell verboten ist und deshalb dieser „Grundtatbestand“ mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Die beiden Damen des Verkehrsüberwachungsdienstes der Gemeinde sind aber zusammen nur wöchentlich 43 Stunden im gesamten Ort, in der KIrchstraße deshalb nur punktuell, unterwegs, in Urlaubs- und Krankheitszeiten noch bedeutend weniger.
Hoch erfreut über die Installation war bei der Verkehrsfreigabe die blinde BFW-Geschäftsführerin Judith Faltl im Beisein von Bürgermeister Jürgen Götz und den Behindertenbeauftragten des Landkreises Ernst Joßberger (links) und des Veitshöchheimer Gemeinderates Christina Feiler.
Fotos Dieter Gürz