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Hauptausschuss revidierte ablehnenden Beschluss vom 31. Mai für einen Wohnhausneubau in der Stresemannstraße

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Das Beharrungsvermögen eines Grundstückseigentümers, der auf dem noch unbebauten Grundstück Stresemannstraße 8 ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten mit den Maßen 14,32 m x 11,00 m.errichten möchte, hat sich gelohnt. Da dieses sich  bis auf einer Fläche von ca. 6,00 m x 3,00 m im Südwesten komplett außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplanes Schenkenfeld befindet, hatte der Hauptausschuss der Gemeinde am 31. Mai 2022 einem entsprechenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen versagt. Daraufhin hatte auch das Landratsamt Würzburg mit Schreiben vom 14. Juli dem Bauherren mitgeteilt, dass aus Sicht des Landratsamtes bei so einer massiven Befreiung von den Baugrenzen eine Verwirklichung des Vorhabens sich nur über eine Änderung des Bebauungsplanes realisieren lässt.

Ein anderer Sachbearbeiter des Landratsamtes war dann jedoch anderer Meinung. Er teilte nach dem Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz dem Antragsteller mit Schreiben vom  29. August mit Ergänzung am 19. September mit,  dass aus Sicht des Landratsamtes Würzburg in diesem Fall nun doch einer Befreiung der Baugrenze in dem beantragten Umfang zugestimmt werden kann. Aufgrund der Alleinstellungsmerkmale der Lage des Grundstückes laufe das Bauvorhaben der planerischen Grundkonzeption des Bebauungsplanes nicht zuwider. Das geplante Gebäude würde sich  mit der im Vorbescheidsantrag angedachten Lage in Nähe der nördlich verlaufenden Erschließungsstraße und an der östlich bereits vorhandenen Bebauung auf den Nachbargrundstücken orientieren (siehe vorstehende Fotos).

Diskussion

Woher diese Wandlung beim Landratsamt komme,  so der Bürgermeister, könne er nicht sagen. Fakt sei, dass das im Bebauungsplan eingezeichnete Baufenster wesentlich zu klein sei für ein Gebäude heutiger Größe. Deshalb habe damals die Gemeinde auch einer Änderung des Bebauungsplanes zur Schaffung eines größeren Baufensters zugestimmt.

Ziel sei schon bisher gewesen, so Götz, dass das Grundstück, so wie beantragt bebaut werden kann. Geändert habe sich nun nur der Weg, d.h. statt einer Bebauungsplanänderung soll es nun im Rahmen einer Befreiung zugelassen werden. 

CSU/VM-Sprecher Marc Zenner vertrat die Auffassung, dass die geplante Bebauung vom Ergebnis her völlig in Ordnung sei, denn der Bebauungsplan hätte eigentlich von vornherein eine solche Bebauung vorsehen müssen. Aber es gäbe nun mal einen rechtsgültigen Bebauungsplan und der richtige Weg wäre, diesen zu ändern. Für die Bauwerber wäre dies natürlich eine Katastrophe, denn es dauere ewig und eine vorhabensbezogene Änderung des Bebauungsplanes koste auch einen Haufen Geld. Die Erteilung einer Befreiuung sei dagegen eine pragmatische und billige Lösung. Ob es aber, wie es vom Landratsamt Würzburg nun gesehen werde, ein nicht vergleichbarer absoluter Spezialfall sei, bezweifelte Zenner. Bei anderen vergleichbaren Situationen könne man dann alles befreien, wenn das Ergebnis passe. Da die Gemeinde an Recht und Gesetz eigentlich gebunden sei, stufte er es als schwierig ein, dass nun das Landratsamt der Gemeinde den "Schwarzen Peter" zuweist.

Der Bürgermeister verwies darauf, dass die Gemeinde im Mai den Bebauungsplan "Sandäcker" auf Forderung des Landratsamtes ändern musste, um eine außerhalb der Baugrenzen liegende Terrasse zu ermöglichen. Das Landratsamt sah hier die Grundzüge der Planung tangiert. Das Landratsamt habe seine Meinung nun um 180 Grad geändert und vertrete  die Auffassung, dass dieses Argument nicht bei der Bauvoranfrage in der Stresemannstraße 8 heranzuziehen sei, da "Sandäcker" ein neuer Bebauungsplan sei, das in den 70er und 80er Jahre erschlossene "Schenkenfeld" dagegen fast vollständig entwickelt und bebaut sei. Wenn wir das jetzt so machen, so Götz, dann könne jeder jetzt bauen, wo er will, egal ob Baugrenze oder nicht.

Simon Kneitz (CSU/VM) stellte die Frage "Was sollen wir jetzt dagegen machen?" Er könne die geänderte Argumentation des Landratsamtes nicht nachvollziehen, denn man habe schon öfters auch das gleiche Problem mit alten Bebauungsplänen gehabt. Da habe er noch nie gehört, dass das Alter eines Bebauungsplanes den Unterschied macht. Er sei aber jetzt auch dafür, der Bauvoranfrage zuzustimmen.

Der Ausschuss erteilte denn auch einstimmig sein Einvernehmen zu der Bauvoranfrage und stimmte so auch der Erteilung einer Befreiung von den Baugrenzen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Schenkenfeld zu.

Fotos Dieter Gürz

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