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Hauptausschuss erteilt Befreiung für Errichtung einer DHL-Packstation auf Parkplatz des ehemaligen Ulsamer-Marktes

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Deutsche Post AG beabsichtigt auf dem Grundstück dem Parkstreifen rechts auf dem Großparkplatz des ehemaligen Ulsamermarktes, Stifterstr. 25  in Sichtverbindung zum Getränkemarkt eine DHL-Packstation mit den Ausmaßen 4,8 m Breite, 0,65 m Tiefe und 2,20 m Höhe zu errichten. Eine gesonderte Genehmigung ist für die Errichtung dieser Anlage nicht erforderlich. Gleichwohl stand das Vorhaben auf der Tagesordnung des Hauptausschusses am letzten Dienstag. Denn es steht im Widerspruch zum Bebauungsplan  "In der Setz IV 1. Änderung", der auf dieser Fläche Stellplätze festsetzt. Der Ausschuss entsprach dem Antrag des Bauherrn auf Erteilung einer Befreiuung.

 

 

Zur Begründung hatte der Bauherr ausgeführt, dass es sich bei der DHL-Packstation um einen nicht störenden Gewerbebetrieb handelt. Die Packstation diene zum einfachen, unabhängigen Abgeben und Abholen von Großbriefen, Warensendungen und Paketen. Durch die Platzierung einer Packstation an einem Getränkemarkt könne der Kunde seinen Einkauf mit dem Abholen oder Aufgeben einer Sendung verbinden. Sie diene so auf eigene Art und Weise ebenso der Versorgung des Gebiets. Die Nähe zum Wohngebiet wirke sich positiv auf die Anwohner aus, da der Weg zur Post, die Wartezeit sowie die Menschenansammlung auf enger Fläche (gerade auch in der aktuellen Corona-Krise) erspart bleiben.Die Befreiung vom Bebauungsplan sei auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Die Argumentation des Antragstellers schien auch dem Hauptausschuss schlüssig; in Bezug auf die umliegende Bebauung, handelt es sich nach Auffassung der Bauverwaltung bei der geplanten Packstation um ein eher untergeordnetes Bauteil. Die bereits errichteten Stellplätze würden hierbei nicht beeinträchtigt, das festgesetzte Sichtdreieck im Bebauungsplan  eingehalten. Eine Befreiung von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung tangiere nicht die Grundzüge der Planung und sei deshalb städtebaulich vertretbar.

Foto Dieter Gürz - Planzeichnungen Dipl. Ing.  Daniel Voigt

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