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Kleine Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon, Dach oder im Garten: Diese Förderung plant der Landkreis Würzburg

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Kleiner Fördertopf könnte bereits in diesem Jahr noch abgerufen werden / Entscheidung des Kreistags steht noch aus   (PM Landratsamt Würzburg vom 27.9.22)

Nicht nur die Gaspreise steigen rasant. Auch die Strompreise belasten den Geldbeutel von Verbraucherinnen und Verbrauchern zunehmend. Mit einem Balkonkraftwerk beziehungsweise einer Stecker-Solaranlage (oft auch Mini-Solaranlage genannt) können Haushalte ganz einfach einen Teil ihrer benötigten Energie selbst produzieren und dadurch Kosten sparen.

Die kleinen Kraftwerke werden auf dem Balkon oder Garagendach, im Garten oder an einer anderen sonnenreichen Stelle installiert – in den meisten Fällen ist dafür kein Techniker notwendig. Der per Sonne erzeugte Strom wird dann über die Steckdose in den Stromkreislauf des Haushalts eingespeist.

Die Anschaffung solcher Anlagen möchte der Landkreis noch in diesem Jahr mit einem kleinen Fördertopf aus Restmitteln des Haushalts 2022 fördern. Ab dem Jahr 2023 soll im Haushalt hierfür ein eigenes Budget beantragt und nach Zustimmung des Kreistages ausgewiesen werden.

„Mit dem Förderprogramm möchten wir Anreize für Bürgerinnen und Bürgern schaffen, ihren Solarstromanteil zu erhöhen und damit den Geldbeutel und die Umwelt zu schonen“, betont Landrat Thomas Eberth. Geplant ist, für dieses Jahr rund 20.000 Euro für die Förderung der kleinen Kraftwerke bereitzustellen. Gefördert werden könnten dann 50 Prozent der Anschaffungskosten (bis maximal 200 Euro).

„Gerade in der jetzigen Situation, in der die Energiepreise steigen, wollen wir den Menschen etwas unter die Arme greifen und Ihnen eine Möglichkeit zum Sparen anbieten“, fügt Michael Dröse, Leiter der Stabstelle Landrat, hinzu. Besonders wichtig sei, die Antragstellung einfach zu halten und somit den Einstieg in die erneuerbaren Energien so leicht wie möglich zu gestalten.

Der Kreisausschuss begrüßte die weiteren Bemühungen des Landkreises, einen Beitrag zur Energiewende und dem Klimaschutz zu leisten, in der jüngsten Sitzung. Über die finalen Förderrichtlinien wird der Kreistag am 10. Oktober 2022 in Estenfeld entscheiden. Das Landratsamt Würzburg informiert nach der Entscheidung über die Antragsmöglichkeiten und Fristen.

Infos zu diesem Thema: siehe nachstehende Links

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R
Hallo zusammen, Dieter danke für Deine Informationen.<br /> <br /> ... ob es besser ist, so eine kleine Anlage noch in 2022 zu kaufen, oder besser in 2023 , dazu sollte das Landratsamt auch informieren. Gibt es bürokratische Hürden? Reicht eine Kopie vom Kaufbeleg einzureichen? Gilt die Förderung nur für bis zu 600Wp, oder auch für größere Anlagen? Kann man den Antrag jedes Jahr stellen? Bei fachgerechter Installation auf 3 Phasen machen 3x600Wp noch mehr Sinn. Bekommt man dann 3x200€?<br /> <br /> Ab 01.01.23 gelten neue Gesetze zu PV. Nur kurz: Kauf/Verkauf von PV-Anlagen zu 0% Mwst, nicht mehr Einkommenssteuerpflichtig <30 kWp u.v.m. Hinzu, schnell sind 200€ Nachlass beim Händler oder Installateur für sinnvoll größere Anlagen herausgehandelt. <br /> <br /> Ich sehe bei der geplanten Förderung besonders Mieter als Zielgruppe, die nicht über größere Montageflächen verfügen und dennoch etwas für Klimaschutz und eigenem Geldbeutel tun möchten. Dürfen Mieter einfach eine Balkon-Anlage an dem Balkon dranhängen, oder muss man den Vermieter fragen?<br /> <br /> Gruß Ronald <br /> .<br /> Für genauere Informationen zum neuen Gesetz ab 01.0123: https://blog.gruene-veitshoechheim.de/2022/09/buerogratische-huerden-abgebaut/<br /> <br /> Zitat: <br /> "Klarstellung, dass Balkonsolaranlagen keine Abschaltvorrichtungen benötigen, Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak brauchen keine Steuerungseinrichtung bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr. Für Altanlagen wird die sogenannte 70% – Regelung bis 7 kWp ab 1.1.2023 komplett aufgehoben.<br /> <br /> Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden bis 30 kWp werden von der Einkommenssteuer freigestellt. Auch in Mehrfamilienhäusern werden Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen sogar bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt (15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit). Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PV zwar wirtschaftlich ist, aber große Profite damit dezentral nicht zu machen sind. Aufwändige Steuererklärungen entfallen!<br /> <br /> Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude, sowie zugehöriger Komponenten und Speicher wird ein Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer eingeführt.<br /> <br /> Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Arbeitnehmer*innen weiter steuerlich beraten, wenn sie in eine PV-Anlage investiert haben."
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