Veitshöchheimer Inzidenz-Spitzenwert liegt nun bei 47 (Vorwoche 33) - Gesundheitsamt informiert Corona-positive Personen nur noch per E-Mail
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Den neuen Veitshöchheimer Spitzenwert von 47 Neuinfektionen innerhalb der letzten Woche (Vorwoche 33) verzeichnete das Gesundheitsamt.
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Veitshöchheim liegt damit hinter Ochsenfurt (62) auf dem zweiten Platz vor Höchberg (45). Dahinter folgen Giebelstadt (43), Zell (37), Gerbrunn (36), Rimpar (30), Estenfeld (26), Rottendorf (25), Kürnach (24), Güntersleben und Randersacker (20), Kirchheim, Reichenberg und Waldbüttelbrunn (19), Bergtheim und Hettstadt (18).
Das Gesundheitsamt teilt mit, dass aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen (heute Höchststand im Landkreis mit 785 Fällen in einer Woche - Stadt gestern 888) Infektionshintergründe nicht mehr mitgeteilt werden können.
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Der Landkreis ist heute mit einer Inzidenz von 482 noch unter dem Bayernwert von 607, die Stadt mit 675 darüber.
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Sehr erfreulich ist, dass entgegen der rasanten Zunahme des Inzidenzwertes in Bayern auf heute auf die neue Rekordzahl von 607 im Gegensatz dazu die Zahl der auf Intensivstationen behandelten Covid-19-Fälle weiter im grünen Bereich auf heute 378 fiel.
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Gesundheitsamt informiert Corona-positive Personen per E-Mail
Generelle telefonische Info aufgrund der hohen Fallzahlen derzeit nicht leistbar
Das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg teilt heute mit, dass seit dem letzten Wochenende (15./16. Januar 2022) die Information der Corona-positiven Personen (sog. Indexpersonen) aufgrund der aktuell hohen Fallzahlen umgestellt werden musste:
Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Kontaktermittler die Indexpersonen telefonisch kontaktiert und dabei auch über die Dauer der Isolation informiert. Aufgrund der Vielzahl der Neuinfektionen ist dies derzeit nicht mehr möglich und das Gesundheitsamt hat die Information über die erforderliche Isolation auf E-Mail umgestellt.
Die Mail des Gesundheitsamtes enthält neben der Information über das positive Testergebnis auch die Verfügung der Isolation. Die häusliche Absonderung endet entsprechend der Allgemeinverfügung (AV) Isolation bei asymptomatischem Verlauf in der Regel 10 Tage nach dem durchgeführten Test (Tag des Abstrichs) oder bei symptomatischem Verlauf 10 Tage nach Symptombeginn und wenn für 48 Stunden Symptomfreiheit bestand.
Eine Freitestung in beiden Fällen kann frühestens an Tag 7 erfolgen (Schnell- oder PCR-Test möglich). Die genannten Zeiträume gelten auch für Personen mit nachgewiesener Omikron-Infektion. Da das Gesundheitsamt die positiv getesteten Personen nicht mehr aktiv befragt, kann auch kein Enddatum für die Isolation angegeben werden. Dies ergibt sich aus der AV Isolation, die für jeden Bürger und jede Bürgerin in Bayern gilt.
Weiter enthält die Mail die Aufforderung, die eigenen engen Kontaktpersonen ab zwei Tage vor dem Testtermin bzw. vor Symptombeginn selbst zu informieren und deren Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen.
Für Personen aus sensiblen Bereichen (Krankenhaus, Pflege- bzw. Behinderteneinrichtung, kritische Infrastruktur) sind entsprechende Kontaktadressen angegeben, die auch am Wochenende bearbeitet werden.
Personen ohne Mailadresse werden nach wie vor telefonisch kontaktiert.
Dr. Johann Löw, Leiter des Gesundheitsamtes für Stadt und Landkreis Würzburg, begründet die Entscheidung wie folgt: „In der derzeitigen Phase der Pandemie geht es darum, die vielen positiv Getesteten so schnell wie möglich über das Testergebnis zu informieren und sie zu isolieren. Dies ist aufgrund der aktuellen Arbeitsbelastung nur per Mail zu schaffen. Deshalb haben wir uns für diesen Weg entschieden.
Eine erste Evaluation zeigt uns, dass die Entscheidung richtig war: Tage mit mehr als 400 Neuinfektionen sind derzeit keine Seltenheit. Diese Personen alle telefonisch zu kontaktieren, ist leider nicht mehr leistbar. Mit der Umstellung auf die Informationen per Mail können wir sicherstellen, dass die Indexe über ihre Infektion schnellstmöglich informiert werden und sich dann unverzüglich in Isolation begeben können. Weiter können auch die Listen der mitgeteilten Kontaktpersonen zeitnah bearbeitet werden und Quarantäneanordnungen rechtzeitig erfolgen.“
Personen, die sich aufgrund von Symptomen testen lassen, müssen ebenfalls in häusliche Absonderung. Sie erhalten von der Teststelle eine entsprechende Bescheinigung über diesen Zeitraum der Quarantäne, die bis zum Erhalt des Testergebnisses gilt.
Enge Kontaktpersonen, die einer Quarantänepflicht unterliegen, erhalten eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt über die Quarantäne, wenn sie von ihrem Index gemeldet wurden.