Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Stadt Würzburg mit Inzidenz von 436,4 einziger Hotspot in Bayern über 400 - Landkreis Würzburg mit 351,1 auf Rang 4 - Auswirkungen erst ab 1000

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

In die Höhe schnellen aktuell innerhalb weniger Tage die Inzidenzwerte von Stadt Würzburg und Landkreis Würzburg, seit dem 1.1. in der Stadt von 176,4 auf heute 436,4 (= der zweithöchste Wert nach 440,3 am 27.11.) und im Landkreis von 188,1 auf 351,1 (gestern 363,9 = neuer Rekordwert im Landkreis nach 359,9 am 24.11.).

Die Stadt Würzburg ist heute mit der Inzidenz von 436,4 einziger Hotspot in Bayern mit einem Wert über 400 , der Landkreis Würzburg liegt mit 351,1 auf Rang 4 (Bayernwert 244 - Bundeswert 303).

Allein in den letzten drei Tagen stiegen die Fallzahlen im Landkreis von 9639 um 353 auf 9992 und in der Stadt von 9329 um 391 auf 9720.

-----------------------------------------------

Die Mainpost veröffentlicht immer noch täglich auf ihrer Titelseite die Krankenhausampel in Bayern, die nun nach dem Höchstwert am 3.12.21 mit 1084 nun wieder am 6.12. mit 546 auf gelb unterhalb der Grenze von 600 sprang. Eigentlich müssten nun entsprechend den Hinweisen gelockerte Regeln gelten. Dies ist jedoch mitnichten der Fall.

Denn wie der BR schon am 18.11. und 13.12.2021 berichtete (siehe nachstehende Links) sind diese Phasen der Krankenhausampel (ebenso auch die Inzidenz über 300 und die Intensivbettenbelegung zu 80 %) schon längst obsolet. Am 18.11.2021 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt , dass als neuer Maßstab die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz gelten soll mit drei Schwellenwerten (3,0, 6,0 und 9,0), ab denen Beschränkungen eintreten (= Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen). Diese Zahl liegt in Bayern aktuell bei 2,7.

In den letzten Wochen wurde darüber aber kaum noch in den Medien berichtet, ob sie noch von Bedeutung ist.
In der aktuellen seit 24. November 2021 geltenden und mit Ablauf des 12. Januar 2022 außer Kraft tretenden 15. bayerischen Corona-Verordnung werden weder die Krankenhausampel noch die Hospitalisierungsinzidenz erwähnt. Einzig bei einer Inzidenz von über 1000 gilt § 15 Regionaler Hotspot-Lockdown.

Zwar sind aktuell in Bayern keine direkten Maßnahmen mehr an die "Krankenhausampel" gebunden. Trotzdem werden die Stufen Grün, Gelb, Rot weiter für wichtige Warnschwellen vor drohender Überlastung des Gesundheitswesens angesehen. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes soll auch die  Krankenhausbelegung bei der Entscheidung über Corona-Einschränkungen ohne nähere Festlegung berücksichtigt werden.

Aktuell gelten in Bayern seit 28.12. folgende Regeln:

 

Kommentiere diesen Post