Landkreis Würzburg stärkt Sozialarbeit sowie Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - u.a. Förderung der Sozialpädagogik-Stelle an der Veitshöchheimer Grundschule
Der Landkreis Würzburg nimmt künftig noch mehr Geld in die Hand, um seine vielen Angebote für die Beratung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Familien, die Probleme im Alltag haben oder sich gar in Krisen und Notsituationen befinden, auszubauen. In der vergangenen Sitzung des Jugendhilfeausschusses beschlossen die Mitglieder unter anderem die zusätzliche Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen (u.a. auch an der Grundschule Veitshöchheim) sowie die Aufstockung von Geldern für mehrere Wohlfahrtsverbände.
Welche tiefgreifenden Veränderungen gerade bei der Kinder- und Jugendhilfe aber auch der Betreuung von Grundschulkindern ansteht, kann der nachstehenden Pressemitteilung des LRA WÜ vom 30.11.2021 (Auszug) entnommen werden.
Mehr Geld für Jugendsozialarbeit an Schulen, Familien mit Flucht- und Migrationshintergrund, Erziehungsberatung und weitere Angebote
Der Landkreis Würzburg baut seine umfangreichen Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche aber auch für Familien zur Hilfe in Krisensituationen weiter aus. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschloss in seiner vergangenen Sitzung, dafür künftig noch mehr Geld in die Hand zu nehmen, um präventive Angebote und die Beratung zu stärken. Die nötigen Beschlüsse traf das Gremium einstimmig.
Unter anderem sehen die Mitglieder des Ausschusses einen erhöhten Bedarf an Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS). Ein entsprechender Grundsatzbeschluss für deren Ausbau ist bereits im März 2021 gefallen. In der vergangenen Sitzung wurden nun die neu geschaffenen Stellen für Sozialpädagogen an den Grundschulen in Veitshöchheim, Güntersleben und Thüngersheim (je eine halbe Stelle) mit einer Förderung von jeweils 8160 Euro pro Kalenderjahr bezuschusst. Die JaS-Stelle an der Grundschule Ochsenfurt wird zudem um ein Viertel auf 30 Wochenstunden aufgestockt.
Fachbereichsleiter Bernd Adler beleuchtete die Hintergründe dafür: An der Grundschule Ochsenfurt etwa seien die Schülerzahlen generell gestiegen, aber auch ein erhöhter Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sie zu verzeichnen. Die „Einzelfälle“ in der Jugendsozialarbeit hätten außerdem zugenommen – nicht zuletzt auch durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie. „Damit wollen wir die Schulen stärken, denn dort wird nicht nur Bildung vermittelt, sondern eben auch Sozialverhalten gelehrt. Die Jugendsozialarbeit an den Schulen liefert dazu einen wichtigen Beitrag“, so Landrat Thomas Eberth.
Lediglich andiskutiert wurden die in den nächsten Jahren anstehenden Reformen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG, SGB VIII) sowie des Gesetzes zur Ganztagesförderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG).
Konkret werden mit den neuen Gesetzen des Bundes und des Freistaats die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Familien gestärkt. So haben unter anderem auch junge Volljährige künftig einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Hilfe durch das Jugendamt. Kinder dürfen zudem zeitlich unbegrenzt Beratung in Anspruch nehmen, ohne dass die Eltern davon in Kenntnis gesetzt werden müssen. Die verbesserte Hilfe für Kinder und Jugendliche soll stufenweise bis zum Jahr 2028 in Kraft treten. Bereits ab dem Jahr 2026 soll es zudem einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen geben.
Laut dem Leiter der Sozialen Dienste, Bernd Adler, rollt mit den Neuerungen eine ganze Welle von zusätzlichen Aufgaben auf seinen Fachbereich zu. Fallbetreuungen würden mehr Zeit in Anspruch nehmen und die Kosten damit steigen. „Das Jugendamt wird im Jahr 2028 mindestens das doppelte Format haben“, blickt Bernd Adler voraus. Prof. Gunter Adams vom Diakonischen Werk Würzburg fügte an, dass man schon bald mit der Ausbildung entsprechenden Fachpersonals beginnen müsse, um den künftigen Bedarf zu decken.
Auch die Leiterin des Schulamts von Stadt und Landkreis Würzburg Claudia Vollmar äußerte Bedenken. Woher soll das neue Personal für die Ganztagesbetreuung an Grundschulen kommen und welche Qualifikation muss dieses vorweisen? Mit den räumlichen Kapazitäten sei man schon jetzt „am Limit“. Um überhaupt eine Idee davon zu bekommen, was die Schulaufwandsträger vorhalten müssten, müsse als nächster Schritt zunächst der Bedarf bei den Eltern geklärt werden.
Um aus den neuen Gesetzen und Gesetzesansprüchen überhaupt Ansätze für eine konkrete Umsetzung zu erarbeiten, wurde in beiden Sachverhalten der Unterausschuss Jugendhilfeplanung beauftragt. In Kooperation mit den zuständigen Stellen und Partnern soll das Gremium Maßnahmen erörtern, die kurz, mittel- und langfristig umsetzbar sind. „Die Beschlussvorschläge sind allerdings derzeit eher als Appell zu sehen“, räumte Landrat Thomas Eberth ein. Zu viele Fragen in Ausgestaltung und Refinanzierung seien derzeit noch offen. Derzeit liege der Ball noch bei den jeweiligen Ministerien, die sich schleunigst um eine Konkretisierung ihrer Gesetzes-Novellen bemühen müssten.