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In der letzten Woche 21 Corona-Fälle in Veitshöchheim - Im Landkreis niedrigster Wert seit 10. November - Bayerns neue Corona-Beschlüsse: Booster statt Test

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Nach 29 und 30 Fällen in den Vorwochen, verzeichnet Veitshöchheim in der letzten Woche nun 21 Corona-Ansteckungen, davon eine im schulischen Umfeld.

Im Fallen sind weiter die Inzidenz-Werte in Stadt (267,0) und Landkreis (236,0).

Spitzenreiter bei der Zahl der positiv im Landkreis Getesteten ist erneut Ochsenfurt (+36), vor Giebelstadt (+28), Eisingen (+27), Reichenberg (+23), Veitshöchheim (+ 21) und Höchberg (+20).

 

Booster statt Test: Bayerns neue Corona-Beschlüsse im Überblick

Wer eine Corona-Auffrischungsimpfung hat, braucht in Bayern bei Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten mit 2G-plus-Regel künftig keinen negativen Test mehr. Diese und weitere aktuelle Corona-Entscheidungen des Kabinetts im Überblick.

Für einen Kino-, Museums- oder Fitnessstudio-Besuch brauchen Genesene und vollständig Geimpfte in Bayern derzeit einen aktuellen negativen Corona-Test. Für Menschen, die vor mindestens 15 Tagen eine Auffrischungsimpfung bekommen haben, fällt diese Testpflicht nun weg, wie das bayerische Kabinett beschloss. Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gelte diese Lockerung nicht, erläuterte Ministerpräsident Markus Söder.

Frisch von Corona Genesene werden dabei nach Angaben von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) vorerst nicht mit Geboosterten gleichgestellt. "Wir wollen ja auch tatsächlich nichts riskieren mit dieser Entscheidung, sondern sicher bleiben", sagte der Minister. Das werde man aber noch einmal im Kreis der Gesundheitsminister von Bund und Ländern besprochen.

Kein Test mehr für Sport- und Freizeitangebote im Freien nötig

Für den Zugang zu Kultur-, Freizeit- und Sportangeboten im Freien, für die aktuell noch die 2G-plus-Regel gilt, soll künftig kein Testnachweis mehr notwendig sein. "Weil dort ein zusätzlicher Test keinen effektiven Mehrwert hat", sagte Söder zur Begründung.

Damit gilt dort also künftig die 2G-Regel. Laut Staatskanzlei betrifft das ab Mittwoch beispielsweise Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung, Zoos und botanische Gärten, Gedenkstätten, Freizeitparks und Ausflugsschiffe - jeweils inklusive der Innenbereiche.

Corona-Beschränkungen werden verlängert

Wie erwartet verlängerte das bayerische Kabinett die aktuelle Corona-Verordnung um rund vier Wochen bis 12. Januar. "Wir haben kaum etwas geändert", erklärte Söder. Man dürfe nicht zu früh aus dem "erfolgreichen Corona-Management" aussteigen – laut dem Ministerpräsidenten bleiben Regeln wie 2G und der "Lockdown für Ungeimpfte" bestehen.

Für Silvester kündigte Söder eine kleine Lockerung für die Gastronomie an: Anders als die sonst übliche Frist 22 Uhr gebe es dann keine Sperrstunde. Treffen sollen laut ihm "allerdings immer im sehr kleinen Rahmen" stattfinden.

Quelle: BR 24

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