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17 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen in Veitshöchheim - In Landkreis und Stadt Würzburg neuer Höchststand - Impfstrategie im Landkreis - Neue Corona-Regeln ab 16.11.

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Mit 17 Corona-Fällen innerhalb der letzten sieben Tage erreichte heute laut Mitteilung des Landratsamts Würzburg die Gemeinde Veitshöchheim den höchsten Stand im Jahr 2021, nur im Jahr 2020 gab es mit 27 am 11.12. und mit 19 am 6.11. höhere Zahlen.

Bei rund 10.000 Einwohnern liegt somit die Inzidenz von Veitshöchheim heute bei 170, das ist aber noch niedriger als die Stadt Amberg, die in Bayern mit 187 den niederigsten Stand aller kreisfreien Städte und Landkreise aufweist und auch erheblich unter der Landkreis-Inzidenz (siehe nachstehend).

Die Zahlen der übrigen Gemeinden im Landkreis werden vom Landratsamt morgen übersandt.

Ihren neuen Höchststand beim Inzidenzwert erreichten heute der Landkreis mit 289,5 bei 471 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen und die Stadt Würzburg mit 282,8 bei 359 positiven Fällen. Beide weisen seit über einem Monat, mit einem Ausschlag Anfang November bei der Stadt, den gleichen Kurvenverlauf auf. Sie liegen aber noch unter der Bundesinzidenz von 312,4 und fast die Hälfte unter Bayern-Inzidenz von 554,2. In Bayern haben nur sieben Landkreise einen besseren Inzidenzwert, darunter in Unterfranken Main-Spessart an zweitbester Stelle in Bayern (214,3) und  geringfügig besser Miltenberg (278,9) an sechster Stelle.

Dramatisch ist die Lage besonders in Südostbayern mit je fünf Landkreisen über 1000 und 900, je sieben über 800, 700 und 600  sowie 20 über 500, darunter aus Unterfranken auch Haßberge (537) und Bad Kissingen (505).

Zwei Todesfälle sind im Landkreis zu beklagen

Zwei Landkreisbewohner sind nach stationärer Aufnahme verstorben: ein 78-jähriger sowie ein 83-jähriger Mann. Beide Senioren waren mehrfach vorerkrankt, zweifach geimpft und positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronainfektion steigt auf 219 (133 in der Stadt, 86 im Landkreis Würzburg).

Auch Geimpfte benötigen künftig wieder Schnelltests, beispielsweise schon ab 16.11. beim Besuch von Seniorenheimen. Hier sind die nochmals geänderten

Öffnungszeiten in der Schnelltest-Stelle im "Treffpunkt", Thüngersheimer Straße 3, 97209 Veitshöchheim 

Ab Dienstag, den 16.11.2021:

  • Montag und Donnerstag: von 07.45 Uhr bis 09.00 Uhr
  • Dienstag: 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
  • Samstag: 10.00 bis 11.00 Uhr 

Tel. Terminvergabe unter der 0931 51181 

In Ausnahmefällen auch ohne Voranmeldung !!!

Tests werden ausschließlich von med. Fachpersonal durchgeführt.

Neues über die Corona-Impfstrategie im Landkreis Würzburg

Sonderimpftermine für Jugendliche, Terminvergabe und dezentrale Angebote.

Gemeinsam mit dem Dienstleister ecolog wurde laut Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg vom 16.11. in den letzten Tagen ein Vier-Stufen-Plan erarbeitet, der eine maximale Erhöhung der Personalressourcen innerhalb der nächsten drei Wochen vorsieht. Standorte und Einsatzzeiten sind aktuell noch in Planung.

Grundsätzliche Herausforderung der Strategieplanung ist, dass die Booster-Impfungen derzeit nicht priorisiert zu verabreichen sind. Gleichzeitig gilt es weiterhin, ein niederschwelliges Angebot für die Erst- und Zweitimpfungen in Stadt und Landkreis Würzburg zusätzlich vorzuhalten.

Große Herausforderung: erneute Personalgewinnung

Die Personalakquise ist eine der großen Aufgaben, denen sich das Impfteam aktuell stellt, da nach dem ministeriell angeordneten Rückbau der Impfzentren die Arbeitsverträge der dortigen Belegschaft nicht verlängert werden konnten.

Mit dem nun gefassten Stufenplan wird es jedoch möglich sein, die vom Bayerischen Gesundheitsministerium geforderten 1.160 Impfungen pro Tag für Stadt und Landkreis zeitnah zu erbringen. Dieses Erfordernis errechnet sich aus den aktuellen Einwohnerzahlen (entspricht 400 Impfdosen pro Tag/pro 100.000 Einwohnern).

Dynamische Lage, dezentrale Impfangebote im Aufbau

Landrat Thomas Eberth setzt sich darüber hinaus dafür ein, die Zahl der Impfdosen weiter zu erhöhen. Und er bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die aktuell sehr dynamische Lage: „Nach der vorgeschriebenen Schließung und Abwicklung der Impfzentren müssen nun kurzfristig völlig neue, dezentrale Strukturen geschaffen werden. Daran arbeiten alle Beteiligten aktuell mit Hochdruck.“

Gegenwärtig plant der Landkreis Würzburg, in sechs größeren Gemeinden Impfstandorte zu etablieren und diese jeweils mehrmals wöchentlich zu betreiben.

Unterstützung der Bundeswehr wird angefordert

Parallel zur Personalgewinnung wird Unterstützung durch Kräfte der Bundeswehr angefordert, um die Impfkapazitäten schnellstmöglich zu erhöhen und dem aktuellen Bedarf gerecht zu werden.

Impfungen mit Terminvergabe in Planung

Um für Impfwillige und die Impfteams Planungssicherheit zu schaffen, sollen Termine über eine eingerichtete Software sowie über eine Hotline gebucht werden können.

Bisher gilt: wer zuerst kommt, wird zuerst geimpft. Diese Regelung erzeugt nachvollziehbaren Ärger bei der Bevölkerung und soll mit den zukünftig geplanten Terminvergaben weitgehend behoben werden.

Priorisierung: Sonderimpftermine für Jugendliche ab 23. November 2021

Fest stehen bereits Sonderimpftermine für die Altersgruppe der 12 bis 18-Jährigen. Diese finden ab 23. November 2021 immer dienstags in Giebelstadt (Rathaus, von 13:30 bis 16:30 Uhr) sowie ab 26. November 2021 immer freitags in Kürnach (Impfpraxis, von 13:30 bis 16:30 Uhr) statt.

Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren müssen hierbei von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.

An beiden Tagen und Orten werden jeweils vorher von 10:00 bis 12:30 Uhr öffentliche Impfsprechstunden angeboten.

Sobald weitere gesicherte Informationen vorliegen, werden diese veröffentlicht.

Derzeit gibt es drei Möglichkeiten, die Corona-Schutzimpfung zu erhalten: 

  • vorrangig bei Ihrem (Haus-)Arzt, bei den
  • Impfsprechstunden in Stadt und Landkreis (Beratungsangebot mit Impfmöglichkeit) sowie über die
  • mobilen Impfteams

Derzeit:

Mittwoch, 17. November 2021

9:30 bis 12:00 Uhr Würzburg-Hubland
Mensateria Campus Hubland Nord, Emil Hilb Weg 12

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Würzburg
Arkaden am Rathaus, Beim Grafeneckart 1

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Kürnach
Semmelstraße 21

12:00 bis 16:00 Uhr Würzburg-Heuchelhof
Treffpunkt Altes Schwimmbad, Den Haager Straße 18
 

Donnerstag, 18.  November 2021

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Giebelstadt
Sitzungssaal im Rathaus, Marktplatz 3

13:00 bis 17:00 Uhr Würzburg-Heidingsfeld
Reuterhaus, Mergentheimer Straße 184

13:00 bis 17:00 Uhr Würzburg-Grombühl
Felix-Fechenbach-Haus, Gutenbergstraße 11
 

Freitag, 19. November 2021

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Kürnach
Semmelstraße 21

13:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Würzburg
Arkaden am Rathaus, Beim Grafeneckart 1

Montag, 22. November 2021

12:00 bis 18:00 Uhr Würzburg-Zellerau
Aktives Begegnungszentrum Heiligkreuz, Sedanstraße 7



Dienstag, 23. November 2021

13:00 bis 17:00 Uhr Würzburg-Grombühl
Felix-Fechenbach-Haus, Gutenbergstraße 11
 

Mittwoch, 24. November 2021

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Würzburg
Arkaden am Rathaus, Beim Grafeneckart 1

9:30 bis 14:30 Uhr Würzburg-Hubland
Mensateria Campus Hubland Nord, Emil Hilb Weg 12

 

Donnerstag, 25. November 2021

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Giebelstadt
Sitzungssaal im Rathaus, Marktplatz 3

10:00 bis 16:00 Uhr Würzburg-Heidingsfeld
Reuterhaus, Mergentheimer Straße 184

12:00 bis 16:00 Uhr Würzburg-Heuchelhof, 
Treffpunkt Altes Schwimmbad, Den Haager Straße 18
 

Freitag, 26. November 2021

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Kürnach
Semmelstraße 21

11:00 bis 16:00 Uhr Würzburg-Lindleinsmühle
Pfarrheim St. Albert, Frankenstraße 21
 

Montag, 29. November 2021

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Würzburg
Arkaden am Rathaus, Beim Grafeneckart 1
 

Dienstag, 30. November 2021

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Würzburg
Arkaden am Rathaus, Beim Grafeneckart 1

10:00 bis 16:30 Uhr Impfsprechstunde Giebelstadt
Sitzungssaal im Rathaus, Marktplatz 3

Bayerns Ministerrat hatte bereits am 9. November  weitere Maßnahmen beschlossen:

Auszug:

1. Die Coronalage in Bayern ist ernst, die Infektionszahlen erreichen Höchststände, die Gefährdung jedes Ungeimpften ist so groß wie nie.  Der wichtigste Appell geht daher an alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Regelungen, insbesondere auch die Basis-Hygieneregeln (AHA - L), zu beachten. Gleichzeitig ergeht der dringende Aufruf an alle, soweit noch nicht geschehen, sich impfen zu lassen! Denn Impfen wirkt.

2. Die staatlichen Regelungen wirken nur, wenn sie sie konsequent befolgt werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird. Hierbei werden die Kreisverwaltungsbehörden nun verstärkt durch die bayerische Polizei unterstützt, die zusätzlich hierzu umgehend Polizeibeamte zur Verfügung stellt. Die Kontrollen werden systematisch erfolgen und sich insbesondere auf die flächendeckende Einhaltung der 2G/3G-Regeln beziehen. Dabei kann die Polizei unmittelbar ein Verwarnungsgeld erheben. Konsequenzen können bis zur vorübergehenden Schließung der Betriebe und Einrichtungen reichen. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beauftragt, umgehend die nötigen Schritte einzuleiten und dem Ministerrat über den Vollzug und die Erfahrungen zu berichten. Alle zuständigen Überwachungsbehörden sind im Übrigen zu einer konsequenten Ahndung von Verstößen aufgefordert. 

4. Der Ministerrat beschließt, die in allen kreisfreien Städten und Landkreisen eingerichteten lokalen ÖGD-Testzentren zunächst bis 31. März 2022 fortzuführen. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Testzentren durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Sinne der Testverordnung betrieben werden

5. Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Weil das Antikörperniveau gerade bei Risikopatienten sechs Monate nach Impfung nachlässt, steigert ein Impfbooster den Impfschutz deutlich. Bayern setzt daher auf flächendeckende Auffrischungsimpfungen für alle und fährt den Impfbetrieb in seinen Impfzentren, die seit Oktober im Stand-by-Betrieb sind, wieder auf wöchentlich (Mo.-Fr.) rd. 2000 Impfungen pro 100.000 Einwohner hoch.

Der Ministerrat betont die Bedeutung von Auffrischimpfungen, die, wie die Erfahrungen aus Ländern wie etwa Israel zeigen, einen entscheidenden Einfluss zur Reduzierung des Infektionsgeschehens haben können.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind daher aufgerufen von der Möglichkeit der Booster-Impfungen Gebrauch zu machen. Begleitend stellt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicher, dass über die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden alle Personen über 60 Jahre eine direkte Information über die Bedeutung einer Auffrischungsimpfung erreicht.

7. Die Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration, für Arbeit, Familie und Soziales, für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie für Gesundheit und Pflege werden beauftragt, einen Handlungsleitfaden für die bayerischen Betriebe auszuarbeiten und online zu stellen, der die wichtigsten für die Wirtschaft relevanten Fragen zur Handhabung von 3G in Betrieben behandelt (v. a. Fragerecht des Arbeitgebers, Datenschutz, Nachweispflichten, etwaiger Lohnverlust). Der Bund wird aufgefordert, umgehend eine rechtssichere Rechtsgrundlage für ein Fragerecht von Arbeitgebern nach dem Impfstatus und eine datenschutzrechtliche Speichermöglichkeit des Impfstatus zu schaffen.

8. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zum 10. November (Inkrafttreten am 11. November) in folgenden Punkten geändert:

8.1  Die Maskenpflicht in der Schule gilt in der Grundschulstufe und allen weiterführenden Schulen bis auf Weiteres.

8.2 Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Dies gilt nicht für Besuche in Stadien, Clubs, Konzerten etc.

Weitere Maßnahmen gelten ab 16. November

Nur wenige Tage später am 15.11.2021 hat der Ministerrat zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufgrund der weiter steigenden Infektionszahlen und der hohen Belastung der bayerischen Krankenhäuser folgende Maßnahmen beschlossen, die ab 16.11.2021 gelten:

Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

  • 👉    2G bei roter Ampel in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
  •  👉     In Bereichen in denen 3G plus oder 2G verpflichtend ist, gilt künftig die Maskenpflicht (bei Gastronomie: Nur zum Platz), außer das Abstandsgebot wird eingehalten.
  •  👉     Die Maske gilt damit auch in Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen, außer Betreiber und Veranstalter wählen 2G plus und verlangen zusätzlich einen Schnelltest.
  • 👉      Nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen müssen mindestens zweimal wöchentlich einen negativen PCR-Test oder arbeitstäglich einen negativen Schnelltest vorlegen. Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen.
  •  👉     Kostenfreies Testangebots wieder für alle Bürgerinnen und Bürger einschließlich Geimpfte verfügbar.
  •  👉     In den Kitas werden zukünftig dreimal wöchentlich Testangebote gemacht und wieder feste Gruppen eingerichtet.

Auffrischimpfung nach 5 Monaten

Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Bayern spricht sich für eine Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern. Die Staatsregierung wird darüber hinaus ihre Impfkampagne weiter forcieren, um insbesondere bei Auffrischimpfungen (Booster) Bürgerinnen und Bürgern noch mehr niedrigschwellige Impfangebote nahe zu bringen.

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