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Corona-News: Ab 6. November 2021 gelten in Bayern geänderte Corona-Regeln u.a. wieder Maskenpflicht in Schulen - Stadt/Landkreis WÜ noch weit von roter Hotspotampel entfernt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

 

Die  Bayerische Staatsregierung beschloss am 3. November (Auszug):

2. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) bleibt nach den aktuellen bundesrechtlichen Rechtsgrundlagen zunächst bis zum Ablauf des 24. November 2021 befristet.

3. Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit Wirkung zum Samstag, 6. November in folgenden Punkten geändert:

3.1 Um nach den Herbstferien die Gefahr von weiteren Infektionen durch Reiserückkehrer möglichst zu verhindern, wird in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder eine Maskenpflicht im Schulgebäude eingeführt, und zwar nach den gleichen Regelungen wie zu Schuljahresbeginn (Maskenpflicht auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand, Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 können eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen, alle übrigen Schüler medizinische Gesichtsmasken).

Bei einem Infektionsfall in einer Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.

3.2 Angesichts des durchaus unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den verschiedenen Regionen Bayerns wird außerdem eine regionale Hotspotregelung eingeführt. Es gilt:

In Landkreisen, die (1) zu einem Leitstellenbereich gehören, in dem die zur Verfügung stehenden Intensivbetten bereits zu mindestens 80 % ausgelastet sind, und in denen zugleich (2) eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird, gelten die Maßnahmen entsprechend, die bei einer landesweiten roten Krankenhausampel gelten würden. Das Vorliegen der Voraussetzungen wird von der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde durch Bekanntmachung festgestellt. Die Maßnahmen gelten ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag. Sie enden wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.

3.3 Die Krankenhausampel bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens wird um eine Intensivbettenkomponente erweitert und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Danach gilt:

(1)  Gelbe Stufe: Die gelbe Stufe gilt, sobald entweder in den vorangegangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 Covidpatienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden oder – das ist neu – landesweit mehr als 450 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege eine der beiden Alternativen greift, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  •  Bei gelber Stufe gilt als Maskenstandard wieder die FFP2-Maske (statt medizinischer Gesichtsmaske). In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die schon gewohnten Sonderregeln (Stoffmaske in der Grundschule, im Übrigen medizinische Maske).
  •  Alle Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich: Nichtimmunisierte können also nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen. Ausgenommen werden lediglich die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.
  • Pflegeeinrichtungen sollen zu Testkonzepten verpflichtet werden können, die unabhängig vom Impfstatus mindestens zweimal wöchentlich obligatorische Tests (Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests) für das Personal und Besucher vorsehen. Der Bund wird aufgefordert, die hierfür nötigen Voraussetzungen insb. in der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zu schaffen.

 (2)  Rote Stufe: Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covidpatienten belegt sind. Sobald dies nach Feststellung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege der Fall ist, gilt landesweit ab dem auf die Feststellung folgenden Tag:

  • Einrichtungen, Veranstaltungen etc., die sonst nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 2G zugänglich, also nur für Geimpfte und Genesene, nicht für Getestete. Innerhalb dieser Bereiche bestehen die Rechtsfolgen, die für normales 2G gelten. Ausgenommen werden hier die Gastronomie, Beherbungsunternehmen und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
  • Die Zugangsregelung „3G“ (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) gilt in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten im Falle der roten Stufe außerdem für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen). Das gilt allerdings nicht für den Handel und den ÖPNV.

3.4 Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, die nötigen Rechtsänderungen vorzunehmen.

4. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Corona-Infektion bei einer engen Kontaktperson eines Infizierten erst nach dem Ende der durch Negativtest auf 5 Tage verkürzten Quarantäne festgestellt wurde. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat deswegen die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen auf mindestens 7 Tage erhöht. Für eine sichere Unterbrechung der Infektionsketten in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen wird darüber hinaus künftig die Möglichkeit der Freitestung für enge Kontaktpersonen entfallen und die Quarantänedauer grundsätzlich 10 Tage betragen.

5. Alle beschlossenen Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung können nur dann wirken, wenn sie breitflächig eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der 3G, 3G Plus und 2G – Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen. Um dies sicherzustellen, werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration werden beauftragt, die notwendigen Maßnahmen festzulegen und diese zeitnah umzusetzen.

Im Landkreis lag heute die Inzidenzzahl mit 177,0 der letzten sieben Tage erstmals wieder seit dem 7. Juli 2021 über der der Stadt von 159,9 (betrug am 1.11. noch 217,4). Zum Vergleich  im Bund 169,9 und in Bayern 256,8. Allein in den letzten beiden Tagen gab es im Landkreis ingesamt 120 Neuinfektionen.

Sollte der Inzidenzwert die Zahl 300 überschreiten, gelten auch in der Stadt und im Landkreis Würzburg die rote Hotspot-Ampel, solange die Belegung der Intensivbetten hier um 80 Prozent überschritten ist (siehe nachstehende Grafiken), auch wenn die Zahl der Covid-Patienten mit unter 10 Prozent in der Stadt relativ gering ist.

In der Stadt Würzburg sind 82,5 % der 143 Intensivbetten am 4.11.2021 belegt, davon elf  (9,32 Prozent) durch Covid-Patienten, von denen wiederum acht beatmet werden.

Im Landkreis Würzburg gibt es neun Intensivbetten, mit keinen Covid-Patienten belegt.

Neu ist ab dem Wochenende: Auch wenn in Bayern mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Infizierten belegt sind, greift die gelbe Stufe. Aktuell sind es 530 Betten (Stand 5.11., 10 Uhr) – daher ist eine bayernweite Verschärfung der Schutzmaßnahmen wahrscheinlich.

Warnstufe gelb wirkt sich erst am Sonntag aus

Die verschärften Corona-Regeln gelten bayernweit erst ab kommendem Sonntag. Zwar tritt schon am Samstag die geänderte 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der bayerischen Landesregierung offiziell in Kraft und auch die gelbe Warnstufe wird dann voraussichtlich vom Gesundheitsministerium landesweit festgestellt, jedoch gelten die entsprechenden Regeln erst am Folgetag.

Die kritischen Werte sind für die gelbe Ampel 450 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen in Bayern (= bereits längst überschritten - heute 538), für die rote 600 (wenn Kurve weiter so steigt, in wenigen Tagen).

Ähnlich verhält es sich mit den Hotspot-Regionen: Hier ruft die entsprechende Kreisverwaltungsbehörde die entsprechende Ampelstufe aus, Gültigkeit haben die verschärften Maßnahmen dann ebenfalls erst ab dem darauffolgenden Tag. Landkreise gelten als Hotspot-Regionen, wenn sie eine Inzidenz von über 300 haben und mindestens 80 Prozent der Intensivbetten belegt sind.

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