Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Ab sofort gilt in allen Hallen die 2Gplus-Regelung im TGV-Sportbetrieb - ohne Zuschauer

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Turngemeinde Veitshöchheim teilt mit:

Der Zutritt zum Sportbetrieb der TGV kann für Geimpfte und Genesene nur noch mit einem negativen Testergebnis erfolgen.
Leider muss diese Regelung konsequent umgesetzt werden.
Wir werden in diesen Tagen gemeinsam mit unseren Abteilungen und ÜbungsleiterInnen klären, inwieweit der Sportbetrieb in den Erwachsenengruppen aufrecht erhalten werden kann.
Bitte fragen Sie entweder bei ihren ÜbungsleiterInnen direkt nach oder wenden Sie sich an unsere TGV-Geschäftsstelle, ob die Trainingseinheit weiterhin stattfinden kann.

Von der Testpflicht befreit sind

  • - Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • - Schülerinnen und Schüler mit regelmäßigen Schultestungen (gilt auch für minderjährige Schülerinnen und Schüler von 12- bis 17 Jahren).
  • - noch nicht eingeschulte Kinder
  • - zudem gilt vollumfängliche FFP2-Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung in der Halle).


Wir versuchen alles, den Trainingsbetrieb für die von der Testpflicht befreiten Kindergruppen aufrecht zu erhalten. Aber auch hier benötigen wir die Rückmeldung und Zustimmung unserer ÜbungsleiterInnen, ob sie die Testpflicht, der sie unterlegen, mitgehen.

Diese Maßnahmen haben wir uns alle nicht gewünscht und bitten zum wiederholten Male um Ihr Verständnis für diese weiteren Einschränkungen.

Wir danken für alle Unterstützung und versichern Ihnen, alles zu tun, was im Rahmen unserer Möglichkeiten steht.

In der Hoffnung auf baldige Besserung und Normalität verbleiben wir mit den besten Grüßen
Ruth Lehrieder im Namen des Gesamtvorstandes
Bleiben Sie gesund!

Das nächste Heimspiel der TGV-Basketballer am Samstag um 19 Uhr in der Regionalliga gegen Culture City Weimar muss vor leeren Rängen stattfinden.

Mit dem Bürgermeister ist nämlich laut Lehrieder ausgemacht, dass bei allen Verbandsspielen und Wettkämpfen keine Zuschauer mehr zugelassen sind, obwohl die 2 G Plus-Regelung eingeschränkt nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich wäre. 

Dort gilt ab 24.11., dass in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig kapazitätsbeschränkten Stätten maximal 25 % der Kapazität genutzt werden dürfen und die zulässige Höchstteilnehmerzahl sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze bestimmt, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Plätzen gewahrt ist.

Kommentiere diesen Post