Corona-News: 150 statt 3.000 Impfdosen BioNTech: Drastische Kürzung von Impfstoff gefährdet Impfstrategie in Stadt und Landkreis Würzburg
Wie heute um die Mittagszeit angekündigt (siehe nachstehender Link) übersandte nun die Pressestelle des Landratsamtes Würzburg weitere Informationen zur heute bekannt gewordenen Impfstoffkürzung für Stadt und Landkreis Würzburg. Die kurzfristig anzupassenden Planungen für den Betrieb ab 29. November laufen danch derweil weiter auf Hochtouren. Wie es heißt, werden Termine erst wieder freigegeben, wenn diese Planungen abgeschlossen sind, um einen reibungslosen Betriebsstart kommende Woche nicht zu gefährden. Die Pressestelle will dies baldmöglichst bekannt geben.
Impfangebote können nicht wie geplant ausgeweitet werden
Die erst am Freitagmorgen mitgeteilten Impfstoffkürzungen gefährden die Anstrengungen von Stadt und Landkreis Würzburg, die Impfkapazitäten ab 29. November 2021 signifikant zu steigern. Aus diesem Grund war es auch nicht möglich – wie geplant – am Freitagmorgen wieder Termine für Bürgerinnen und Bürger freizugeben. Der beauftragte Dienstleister für Impfangebote in Stadt und Landkreis bestellte für kommende Woche 3.000 Impfdosen des Vakzins von BioNTech. Zugesagt wurden lediglich 150 Dosen. Über die Gründe für die Kürzungen waren Stadt und Landkreis Würzburg von Seiten der Staatsregierung bis Freitagnachmittag nicht informiert worden.
Unverständnis im Landratsamt und Rathaus
„Die Kürzung ist ein Rückschlag für den Impfturbo, den wir ab der kommenden Woche mit großer Anstrengung aller Beteiligten – inklusive ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer – umgesetzt hätten", zeigt sich Landrat Thomas Eberth schockiert. Bereits ab Montag, 29. November 2021, sollten die Impfkapazitäten an verschiedenen Standorten deutlich vorangebracht werden.
„Diese plötzliche Kürzung der Impfstoffmenge stellt alles in Frage, was gefordert und auch geplant war. Das sorgt in der Bevölkerung für Unverständnis und für Ärger, wenn plötzliche ohne Begründung eine Kehrtwende vollzogen wird,“ so Würzburgs Oberbürgermeister Christian Schuchardt. „Wir haben innerhalb einer Woche ein vollausgebautes Impfzentrum errichtet, können aber nur mit angezogener Handbremse impfen, da der uns zugesagte Impfstoff zurückgezogen worden ist“, drückt Schuchardt sein Unverständnis über die aktuelle Lage aus.
„Unvorhergesehene Vollbremsung“
„Wir hätten die Vorgaben des Freistaates Bayern damit bestmöglich erfüllt und nun scheitert es erneut am Impfstoff. Das kann nicht sein und sorgt in der Bevölkerung für weiteren Unmut, den ich gut nachvollziehen kann. Diese unvorhergesehene Vollbremsung, die wir selbst nicht zu verantworten haben, wirft uns nun zurück“, fügt Landrat Thomas Eberth hinzu.
Impfstoff aus anderer bayerischer Region für Stadt und Landkreis Würzburg
Im Bestand befinden sich derzeit 735 Impfdosen Moderna und 552 Impfdosen BioNTech. Am Dienstag würden die zugesagten 150 Dosen BioNTech noch dazu kommen, zusätzlich 300 Impfdosen Moderna über die Bestellung. Bei diesem Vakzin gab es keine Kürzungen zu verzeichnen. Johnson&Johnson-Impfdosen werden selten verimpft und spielen statistisch kaum noch eine Rolle.
Stadt und Landkreis Würzburg und der beauftragte Dienstleister waren im engen Austausch mit anderen Impfzentren und Institutionen, um von dort Impfstoff in die Region zu bringen. So gab es am Freitagabend die Zusage, 5.000 Dosen Moderna von einer anderen bayerischen Impfstelle für die Region Würzburg zu bekommen. Damit steigt die Anzahl der verfügbaren Impfdosen – was nun dazu führt, von Montag bis Freitag mehr als 600 Impfungen täglich verabreichen zu können.
Weiterhin keine Terminvereinbarung möglich
Die kurzfristig anzupassenden Planungen für den Betrieb ab 29. November laufen derweil weiter auf Hochtouren. Termine werden erst wieder freigegeben, wenn diese Planungen abgeschlossen sind, um einen reibungslosen Betriebsstart kommende Woche nicht zu gefährden. Dann ist auch final geklärt, welche Standorte ab Montag bedient werden. Stadt und Landkreis Würzburg geben dies über die Presse und die digitalen Kanäle baldmöglichst bekannt.
Hinweis: Moderna-Impfstoff wird primär verimpft werden
Fest steht, dass kommende Woche fast ausschließlich Moderna-Impfungen möglich sein werden. Hier gilt zu beachten, dass dieser gemäß STIKO-Impfempfehlung nur Personen verabreicht wird, die 30 Jahre oder älter sind. Schwangere werden ebenfalls nicht mit dem Impfstoff geimpft. Stadt und Landkreis Würzburg bitten darum, dies bei der Terminvereinbarung zu berücksichtigen. Laut Virologinnen und Virologen wirkt der Moderna-Impfstoff nach Studiendaten mindestens genauso gut wie das Vakzin von BioNTech.
Derweil steigt die Inzidenzkurve der Stadt Würzburg weiter rasant an auf heute (26.11.) 435,6, während sie im Landkreis sich seit einer Woche abgeflacht hat auf heute 333,7.
Hier nochmals die verschärften Regeln, die seit Mittwoch, 24. November 2021; 0 Uhr gelten (Quelle Homepage LRA WÜ):
Der Freistaat Bayern hat die Regeln verschärft. Detailinformationen finden Sie unter www.bayern.de und in der 15. BayIfSMV.
Für Ungeimpfte / Nichtgenesene gelten landesweit:
Kontaktbeschränkungen: Sie dürfen sich nur bis zusammen maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren zählen nicht mit.
2G-Regelung ist flächendeckend ausgeweitet worden
2G gilt nun auch für:
• Körpernahe Dienstleistungen (inklusive Friseure)
• Hochschulen
• außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)
• die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
• Bibliotheken und Archive
• Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen
(Ausgenommen sind:
• Groß- und Einzelhandel
• Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (das sind z. B. Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie)
• Prüfungen (hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur 3G plus)
• Ungeimpfte 12- bis 17-jährigen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis Ende Dezember zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen möglich. Dieser letztmalige Übergangszeitraum bis Ende Dezember sollte dringend für eine Impfung genutzt werden.)
2G-plus in vielen Bereichen
In folgenden Bereichen gilt 2G plus (hier brauchen also auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Schnelltest):
• Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte etc.)
• Sportveranstaltungen (als Zuschauer)
• Messen, Tagungen, Kongresse
• Freizeiteinrichtungen (z. B. Zoos, botanischen Gärten, Bäder, Thermen, Saunen, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätze etc.)
• Private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten (z. B. Weihnachtsfeiern, Hochzeiten, Geburtstage etc.), soweit nicht Gastronomie.
Dort, wo 2G plus gilt, finden folgende ergänzende Regelungen Anwendung:
• Es gelten Personenobergrenzen. In Anspruch genommen werden darf indoor wie outdoor maximal 25 % der Kapazität. Messen dürfen nur ein Viertel der bisherigen Besucherzahlen zulassen, also höchstens 12.500 Personen täglich.
• Auch indoor muss bei allen Veranstaltungen durchgängig wieder Maske getragen werden, auch am Platz.
• Außerdem muss zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, der Mindestabstand eingehalten werden. Die Höchstteilnehmerzahl bestimmt sich damit zugleich auch nach der Möglichkeit, den Mindestabstand einzuhalten.
• Für private und öffentliche Veranstaltungen in nichtprivaten Räumlichkeiten gilt: Außerhalb der Gastronomie besteht eine kapazitätsbezogene Personenobergrenze (25 % oder Mindestabstand). Die Maskenpflicht gilt nicht am Platz (wie in der Gastronomie).Landesweit gilt außerdem:
• Für die Gastronomie besteht eine Sperrzeit („Sperrstunde“) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr.
• Diskos, Clubs, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie Schankwirtschaften (Bars) werden geschlossen.
• Jahres- und Weihnachtsmärkte sowie Volksfeste unterbleiben.
• Im Groß- und Einzelhandel gilt eine Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 m2 Ladenfläche.
Schulen
Auch im Schulsport innen ist Maske zu tragen. Für die Testung von Lehrkräften gilt künftig direkt das neue Bundesrecht (§ 28b IfSG) mit täglicher Testpflicht. Ungeimpfte, nicht genesene Lehrkräfte müssen sich danach künftig unter Aufsicht testen lassen. An Schulen, die an Pool-Testungen teilnehmen („Lolli-Tests“) wird ein zusätzlicher Schnelltest am Montagmorgen eingeführt. Dritte, insbesondere Eltern, dürfen das Schulgelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G).
Für Kindertagesstätten gilt für die dort Beschäftigten ebenfalls tägliche Testpflicht nach § 28b IfSG. Dritte dürfen das Gelände nur betreten, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (wie in der Schule), außer zur Abgabe oder Abholung der Kinder.
Kontaktdatenerhebung teilweise aufgehoben
Seit dem 15. Oktober ist die Kontaktdatenerhebung auf Schwerpunktbereiche mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen beschränkt. Dies sind:
- alle geschlossenen Veranstaltungen ab 1.000 Personen
- Clubs, Diskotheken, Bordelle und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik
- körpernahe Dienstleistungen (z. B. Friseure, Masseure)
- Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten).
In allen anderen Bereichen (z.B. Gastronomie ohne laute Tanzmusik und private Feiern in geschlossenen Gesellschaften) entfällt die Kontaktdatenerhebung.
Stand: 24.11.2021, 8:30 Uhr
Wer gilt als geimpft, genesen oder getestet?
Testzeiten und Testnachweis: Was gilt für Kinder und Jugendliche?
Personen, die nach Deutschland einreisen wollen und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen sich grundsätzlich über die Digitale Einreiseanmeldung registrieren. Weitere Informationen können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes nachlesen. Die Liste der Hochrisikogebiete oder Virusvariantengebiete führt das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Webseite.
Bei Fragen hilft das Corona-Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg weiter.
Tel.: 0931 8003-5100 (Montag bis Donnerstag von 8 bis 14 Uhr, Freitag von 8 - 13 Uhr). Sonn- und Feiertage nicht besetzt!
- auf www.landkreis-wuerzburg.de/coronavirus
- zu den Corona-Testzentren und Antigen-Schnellteststellen auf www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren
- zur Corona-Schutzimpfung auf www.landkreis-wuerzburg.de/impfzentren
- zu weiteren aktuellen Corona-Regelungen unter www.bayern.de