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Corona-News: In der letzten Woche in Veitshöchheim nur eine Neuinfektion - im Landkreis Würzburg 81

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Nach jeweils drei Neuinfektionen in den beiden Wochen davor, registrierte das Gesundheitsamt in Veitshöchheim in der Woche vom 5. bis 12.10. nun einen positiven Fall.

Im Landkreis gab es in der letzten Woche 81 Neuinfektionen (75 in der Woche zuvor). Spitzenreiter ist wieder Ochsenfurt, nach 32 positiven Fällen in der Vorwoche ging die Zahl nun auf elf zurück. Alle anderen Landkreisgemeinden liegen unter zehn: Helmstadt (9), Höchberg (8), Estenfeld (7), Theilheim (6) und Randersacker (5). In vier Gemeinden gab es drei Fälle, in sieben Gemeinden zwei Fälle, in neun Gemeinden einen positiven Fall und in 26 Gemeinden keinen einzigen.

Zu den Gemeinden mit  drei Neuinfektionen und mehr in der letzten Woche hat das Gesundheitsamt folgende Hintergründe übermittelt:

Ochsenfurt (11): 1 x Freizeit, 6 x familiäres Umfeld, 2 x Gemeinschaftsunterkunft, 2 x Ausbruchsgeschehen Kindergarten

Helmstadt (9): 1 x Einrichtung, 1 x Reiserückkehrer, 1 x berufliches Umfeld, 5 x familiäres Umfeld, 1 x Infektionskontext unbekannt

Höchberg (8): 1 x Freizeit, 1 x Reiserückkehrer, 1 x berufliches Umfeld, 2 x familiäres Umfeld, 3 x Infektionskontext unbekannt

Estenfeld (7): 6 x familiäres Umfeld, 1 x Infektionskontext unbekannt

Theilheim (6): 3 x Freizeit, 2 x familiäres Umfeld, 1 x Infektionskontext unbekannt

Randersacker (5): 1 x Freizeit, 1 x familiäres Umfeld, 3 x Infektionskontext unbekannt

Gerbrunn (3): 1 x Reiserückkehrer, 1 x familiäres Umfeld, 1 x Infektionskontext unbekannt

Kirchheim (3): 1 x familiäres Umfeld, 2 x Infektionskontext unbekannt

Reichenberg (3): 2 x Freizeit, 1 x familiäres Umfeld

Thüngersheim (3): 2 x familiäres Umfeld, 1 x Infektionskontext unbekannt

Die Inzidenzwerte im Landkreis Würzburg haben sich in den letzten vier Monaten mit knapp über oder unter 50 nur wenig verändert.

Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter seit dem 6. Oktober 2021 

 

Es werden erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (sog. freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (sog. freiwilliges 3G plus). Dafür gelten folgende Regelungen:

  • 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
     
  • Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also (Beispiele): Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen u. v. m.
     
  • Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
     
  • Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
     
  • Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.
     
  • Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.

Quelle: LRA WÜ

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