Das Geisbergbad schließt ab dem 20. September 2021 - Bis dahin gilt die bisherige Besuchsordnung
/image%2F1394268%2F20210902%2Fob_b7ad33_3-zugang-sportbecken-1.jpg)
/image%2F1394268%2F20210902%2Fob_adc5a0_screenshot-20210902-104334-chrome.jpg)
Wie die Gemeinde weiter auf ihrer Homepage bekannt gibt, gelten weiterhin die zwei Öffnungszeitfenster von 8.00 Uhr bis 13. 00 Uhr und 15. 00 Uhr bis 20. 00 Uhr.
Auch ist im Gegensatz zu den sieben Münchener Freibädern, wo die Reseriverungspflicht entfällt, im Geisbergbad die Onlinereservierung weiterhin notwendig. In Müchen gibt es auch keine Testpflicht mehr beim Freibadbesuch.Die bisher geltende Regelung in Veitshöchheim sieht einen Testnachweis vor, wenn die Inzidenz wie derzeit im Landkreis über 50 liegt.
Veitshöchheim macht damit nicht wie von den Möglichkeiten der ab heute (2.9.) geltenden Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Gebrauch. Durch den Entfall der 10-Quadratmeter-Platzbedarfsregelung können in den Freibädern seit dem 2. September mehr Personen eingelassen werden.
/image%2F1394268%2F20210902%2Fob_fe3e66_maske-spielplatz.jpg)
Laut Ministerpräsident Markus Söder gibt es unter freiem Himmel generell keine Maskenpflicht mehr (ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen ab 1.000 Personen) und ansonsten die FFP2-Maskenpflicht entfällt, die medizinische Maske („OP-Maske“) der neue Maskenstandard ist. In der Mainlände in Veitshöchheim werden aktuell (9.45 Uhr) die Leute noch angehalten: "Bitte tragen Sie Maske!"
/image%2F1394268%2F20210902%2Fob_689999_speth.jpg)
/image%2F1394268%2F20210902%2Fob_332716_schild-masken-wochenmarkt.jpg)
Nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht auch dieses Schild am Dreschplatz, das besagt, dass der Zutritt zum Grünen Markt nur mit Mundschutz gestattet ist.
Unter freiem Himmel gibt es grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr. Ausgenommen sind lediglich die Eingangs- und Begegnungsbereiche größerer Veranstaltungen (ab 1 000 Personen) gemäß § 2 Abs. 2.