Für den Landkreis Würzburg gilt ab heute erstmals in Unterfranken die Inzidenz unter 35: Zehn Personen aus drei Haushalten dürfen sich nun treffen + Kinder U 14, Geimpfte und Genesene
/image%2F1394268%2F20210529%2Fob_9b46a5_fischerbaerbel.jpg)
Der Landkreis Würzburg wechselte heute am 29. Mai in die Inzidenzphase »Unter 35«, so dass nun Treffen zwischen 1 Haushalt plus 2 weiteren Haushalten erlaubt sind, aber nicht mehr als 10 Personen (Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene zählen in beiden Fällen nicht mit). Diese Regelung gilt nun auch für die Außengastronomie, so auch für das Restaurant Fischerbärbel (Foto), wo heute zur Mittagszeit alle Außenplätze unten und auch oben belegt waren.
/image%2F1394268%2F20210529%2Fob_8912a4_kurve-lkr-stadt-05-29.jpg)
Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte heute für den Landkreis Würzburg eine 7-Tage-Inzidenz von 11,1 und erstmals fiel heute auch in der Stadt Würzburg dieser Wert unter 35 (im Landkreis schon zum siebten Mal). Wenn auch morgen der Wert in der Stadt unter 50 ist, gelten dort ab Dienstag die Lockerungen unter 50 wie bisher im Landkreis.
/image%2F1394268%2F20210529%2Fob_98dd1b_fallzahlen-tabelle-05-29.jpg)
Drei Todesfälle sind in den letzten beiden Tagen im Raum Würzburg beklagen. Laut LRA WÜ sind eine 80-jährige Frau und ein 74-jähriger Mann aus dem Stadtgebiet und ein 60-jähriger Mann aus dem Landkreis in Kliniken verstorben. Die Verstorbenen waren mehrfach vorerkrankt und positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Coronainfektion erhöht sich auf 193 (121 in der Stadt, 72 im Landkreis).
Das gilt nun zusammengefasst im Landkreis Würzburg
- FFP2-Maskenpflicht: Sie gilt unter anderem im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr sowie im Einzelhandel. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Kinder erst ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen, ab einem Alter von 6 Jahren aber einen Mund-Nasen-Schutz (Community-Maske).
- Kontaktbeschränkungen: Bei Inzidenz unter 35 sind Treffen im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken sowie in der Außengastronmie zwischen 1 Haushalt plus 2 weiteren Haushalten erlaubt, aber nicht mehr als 10 Personen (Kinder unter 14 Jahren, Geimpfte und Genesene zählen in beiden Fällen nicht mit).
- Einzelhandel: Öffnung von Ladengeschäften möglich, ohne Testpflicht und ohne Termin.
- Gastronomie: Die Außengastronomie darf bis 22 Uhr öffnen - ohne Testpflicht und ohne Termin. Allerdings sind die Kontaktbeschränkungen bei der Personenzahl zu beachten.
- Hotels: Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Touristen aufnehmen - mit negativem Test bei Anreise und alle weiteren 48 Stunden.
- Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind bei vorheriger Terminbuchung und mit Kontaktdatenerhebung erlaubt.
- Schulen & Kitas: Präsenzunterricht in allen Schularten. Kindertagesbetreuungen sind geöffnet.
Schülerinnen und Schüler werden 2x pro Woche getestet. Kinder ab der 5. Klasse müssen auf dem gesamten Schulgelände (auch im Unterricht) eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
In Kitas gibt es keine Testpflicht. Es können freiwillige Tests, kindgerecht durch die Eltern durchgeführt werden. - Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich ist möglich. Auch Kontaktsport im Außenbereich ist erlaubt (bis zu 25 Personen) - mit Hygienekonzept, Testpflicht entfällt.
Fitnessstudios dürfen öffnen - mit Termin und Hygienekonzept (Click & Fit)
Zuschauer bei Außensport sind erlaubt, bis maximal 250 Personen - mit Hygienekonzept und festen Plätzen. - Kultur und Freizeit: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos dürfen öffnen - mit Hygienekonzept.
Autokinos mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktdatenerhebung.
Museen, Ausstellungen, Zoos, botanische Gärten, Schlösser, Gärten, Seen und Gedenkstätten geöffnet - mit Maskenpflicht und Mindestabständen.
Freibäder dürfen öffnen - mit Hygienekonzept und Termin.
Spielplätze für Kinder in Begleitung von Erwachsenen bleiben geöffnet. - Veranstaltungen und Gottesdienste: Innenveranstaltungen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind lediglich Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes sowie Gottesdienste und Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften.
Außenveranstaltungen mit bis zu 250 Besuchern, festen Plätzen und Hygienekonzept sind erlaubt.
Wechsel der Inzidenzphasen sorgen erfahrungsgemäß für viele Fragen in der Bevölkerung. Die Mitarbeiter des Bürgertelefons am Landratsamt Würzburg sind für Corona-Anfragen gut gerüstet und können zu vielfältigen Themen Auskunft geben. Egal, ob bei Fragen zu Gastronomie oder Sport, zur Quarantäne oder als Reiserückkehrer: das Bürgertelefon kann weiterhelfen.
Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 0931 8003-5100 montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr, sowie freitags von 8 bis 13 Uhrbesetzt.
Alle aktuellen Entwicklungen finden Sie auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus.