Nun auch Corona-Ausbruch in Veitshöchheim - Dreifach so hohe Zahl wie in der Vorwoche
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Nach vielen Wochen der Stabilität verdreifachte sich in der letzten Woche in Veitshöchheim die Zahl der Neuinfektionen von vier auf zwölf.
Zu den gestiegenen Fallzahlen in Veitshöchhein teilte das Gesundheitsamt mit:
- · 5 x Familie (davon eine Familie Reiserückkehrer Türkei)
- . 2 x Soldaten
- · 1 x berufliches Umfeld
- · 2 x unklar
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Übertroffen wird Veitshöchheim nur noch von Ochsenfurt mit + 13
Neuinfektionen in den übrigen Landkreisgemeinden:
- - Leinach + 12
- - Waldbüttelbrunn und Gerbrunn je + 11
- - Rimpar + 10
- - Bergtheim und Margetshöchheim je + 9
- - Hausen und Giebelstadt je + 6
- - Rottendorf, Thüngersheim und Randersacker je + 5
- - Zell am M., Bütthard, Randersacker je + 4
- - sechs Gemeinden je + 3
- - sechs Gemeinden je + 2
- - elf Gemeinden je + 1
- - zwölf Gemeinden je 0 Neuinfektionen
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In Stadt-/Land WÜ gab es laut RKI (Stand 12.4., 00 Uhr) seit März 2020 insgesamt 172 Covid-19-Todesfälle, davon 65 im Landkreis und 107 in der Stadt.
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Seit 16. April 2021 (0.00 Uhr) fällt der Landkreis Würzburg in die Inzidenzstufe über 100. Mit dieser Einstufung gelten laut Pressemitteilung des Landratsamtes für den Bereich des Landkreises Würzburg die nachstehenden Regelungen.
Das gilt im Landkreis Würzburg seit 16. April 2021, 0:00 Uhr:
Von 22 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, es sei denn, der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist begründet aufgrund
- eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
- Gestattet sind Treffen des eigenen Haushaltes mit einer zusätzlichen weiteren Person. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Außerdem erlaubt ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Die Öffnung des Einzelhandels mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt.
Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
Zusätzlich ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (click & meet). Die Kunden dürfen das Ladengeschäft nur betreten, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen.
Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Ebenso Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten.
Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (eigener Haushalt plus eine weitere Person) zulässig.
- auf landkreis-wuerzburg.de/coronavirus
- zu den Corona-Testzentren und Antigen-Schnellteststellen auf www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren
- zur Corona-Schutzimpfung auf www.landkreis-wuerzburg.de/impfzentren
Regelung für den Schulunterricht und die Notbetreuung im Landkreis Würzburg ab dem 19. April 2021 - Kindertagesbetreuung bleibt geschlossen
Die Corona-Inzidenz im Landkreis Würzburg betrug am Freitag, 16. April, laut RKI 113,4. Deshalb tritt ab dem 19. April 2021 entsprechend der 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Schulen und Kindertagesbetreuungen im Landkreis Würzburg folgende Regelung in Kraft, die bis zum 25. April 2021 gilt:
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Die Schulen müssen jedoch für eine Notbetreuung der Schüler*innen sorgen, die nicht zuhause betreut werden können.
Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie mindestens zwei Mal wöchentlich zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann das Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ausnahmen bekanntmachen
Für die Lehrkräfte und das Schulverwaltungspersonal gelten hinsichtlich ihrer Tätigkeit in den Schulräumen die Regelungen für Schülerinnen und Schüler mit der Maßgabe entsprechend, dass ein Selbsttest auch außerhalb der Schule und ohne Aufsicht vorgenommen werden kann, wenn die Person versichert, dass das Testergebnis negativ ausgefallen ist.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Eltern, die eine Kindertagesbetreuung nicht anderweitig sicherstellen können, können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.
Die Inzidenzeinstufung in die Stufe über 100 und die damit verknüpften Regelungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Anordnungen bis zum Ablauf des 25. April 2021.
Nach aktueller Rechtslage wird auch künftig jeweils am Freitag einer Woche die Inzidenzeinstufung für Schulen und Kitas für die darauf folgende Woche vorgenommen.