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Hauptausschuss erteilte Befreiung für Stadtvilla auf letzter Baulücke im Speckertsweg

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die letzte Baulücke im Speckertsweg soll mit einer sogenannten Stadtvilla mit einem Walmdach mit 26 ° Neigung bebaut werden. Da der seit Juni 1979 rechtskräftige Bebauungsplan "Schulzentrum Speckert"  eine Dachneigung von 38 ° bis 48 ° vorschreibt, konnte  der Bauherr für sein Bauvorhaben nicht das Genehmigungsfreistellungsverfahren wählen. Vielmehr musste er wegen der erforderlichen Befreiuung für die abweichende Dachneigung einen formellen Bauantrag bei der Gemeinde einreichen. Der Erteilung stimmte der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Dienstag in den Mainfrankensälen mit 8 : 1 Stimmen zu.

Nach dem Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz wurde der Befreiungsantrag damit begründet, dass die zweistöckige Stadtvilla mit einem nicht ausbaufähigen Dach geplant ist und deshalb die im Bebauungsplan vorgeschriebene Dachneigung nicht sinnvoll und auch sehr kostenintensiv sei.

Dazu stellte der Bürgermeister fest, dass dieses Vorhaben nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan steht, der zwar auch Errichtung von zwei Vollgeschossen ermöglicht, aber vorschreibe, dass das oberste Vollgeschoss als Dachgeschoss mit einem zulässigen Kniestock von 0,35 Meter auszubilden ist. Insofern liegt laut Götz eine nicht nur geringe, sondern eine Abweichung von 70 Prozent von den  Bebauunsplan-Festsetzungen vor. Er verwies darauf, dass in der Nachbarschaft eine Stadtvilla mit einem gleichartigen Walmdach in  der Ferienausschussitzung im August 2009 abgelehnt wurde.

Bei den Wortmeldungen verwies Grünensprecherin Christina Feiler darauf, dass gerade solche Häuser etwas talwärts auf der anderen Straßenseite zu sehen sind. Auch wenn diese nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schulzentrum Speckert liegen, stellte sie die Frage, ob es einen Sinn macht, hier eine Ablehnung zu machen, wo doch dem Betrachter nicht ersichtlich sei, dass hier unterschiedliche Bebauungspläne gelten. Sie verwies darauf, dass in einem Nachbarhaus abweichend von den anderen Häusern ein Zwerggiebel im Dach anzutreffen sei.

Und nur drei Häuser weiter oben stehe ein Haus mit einem halbrunden Wellblechdach. Sie könne deshalb, so Feiler, mit der Erteilung einer Befreiung leben.

SPD-Fraktionssprecherin Ute Schnapp stimmte Feiler zu: "Bevor wir nochmal einen solchen Bauantrag mit einem halbrunden Haus haben, kann man einer Stadtvilla wie beantragt wesentlich besser zustimmen, zumal solche Häuser auch schon vor 1945 im Ort in der Würzburger Straße gebaut wurden." Zudem würde mit der Stadtvilla im Gegensatz zu einem ausgebauten Satteldach ein größerer Wohnraum erreicht. Es sei nicht einzusehen, warum man diese Mehrung verschenken sollte.

Nachdem es keine Wortmeldungen mehr gab, stellte der Bürgermeister fest, er habe herausgehört, dass man die Befreiuung entgegen dem rechtsgültigen Bebauungsplan erteilen könne. Deshalb schlug er vor, das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zu erteilen und der beantragten Befreiung hinsichtich der Dachneigung zuzustimmen. Diesem Beschlussvorschlag stimmte das Gremium gegen eine Stimme zu.

Fotos Dieter Gürz

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