Bei stabil bleibender Inzidenz unter 50: ab 8. März Veitshöchheimer Bücherei wieder offen (wegen Ruhetag ab 9.3.) + Regelbetrieb in Kitas + wieder Besuche und Veranstaltungen im Altenheim + ab 15. März Präsenzunterricht in Grundschule + ab 22. März Biergärten und Fitnessstudios wieder offen
Das Bayerische Kabinett hat heute (Quelle Staatsministerin Melanie Huml auf FB) ab kommenden Montag, 8. März folgende neue Regelungen, abhängig vom regionalen Inzidenzwert festgelegt (bei Inzidenz über 100 greift die Notbremse und es gelten wieder die aktuellen Regeln):
1) Private Kontakte
Ab 8. März sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf max. 5 Personen beschränkt.
Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 35 sind private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten und max. 10 Personen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen.
2) Öffnungsperspektiven
Ab 8. März werden Buchhandlungen dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet und können wieder öffnen (mit Hygienekonzepten/ 1 Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und darüber hinaus 1 Kunde je 20 qm).
Unter gleichen Voraussetzungen werden Büchereien, Archive und Bibliotheken wieder geöffnet.
3) Kinderbetreuungseinrichtungen:
Bei einer Inzidenz unter 50 erfolgt Regelbetrieb, bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gilt der eingeschränkte Regelbetrieb und bei einer Inzidenz über 100 erfolgt nur Notbetreuung.
Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50 gilt: (seit mind. 2 Wochen)
ab 8. März:
• Öffnung des Einzelhandels (1 Kunde je 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und darüber hinaus 1 Kunde je 20 qm)
• Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
• Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
ab 15. März:
• in allen Grundschulklassen (und Förderschulen) Präsenzunterricht.
ab 22. März:
• Öffnung der Außengastronomie
• Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
• Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich.
Der Landkreis Würzburg ist seit 10. Februar unter 50, ebenso die Stadt Würzburg mit einem kleinen Ausrutscher am 24.2.
Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von 50 bis 100 gilt: (seit mind. 2 Wochen)
ab 8. März:
• Öffnung des Einzelhandels für Terminshopping-Angebote ("Click & meet" / 1 Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Kontaktnachverfolgung)
• Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung
• Individualsport maximal 5 Personen aus 2 Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
ab 15. März:
• an allen Schularten in allen Jahrgangsstufen (auch bei Inzidenz unter 50) sowie in den Grundschulen über Inzidenz 50 findet Wechselunterricht statt.
• Bei einer Inzidenz über 100 findet mit Ausnahme der Abschlussklassen Distanzunterricht statt.
• Festlegung der jeweiligen Unterrichtsform gilt jeweils für eine Schulwoche.
ab 22. März:
• Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich
• Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest.
• Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest verfügen.
Weitere Regelungen
Notbremse:
Steigt die 7-Tages-Inzidenz über den für die jeweiligen Öffnungen maßgeblichen Inzidenzwert von 50, gelten jeweils die Regelungen für Gebiete mit einer 7-Tages- Inzidenz von unter 100. Übersteigt die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100, gelten wieder die Regelungen, die bis zum bis zum 7.3.2021 gegolten haben.
Künftige weitere Öffnungsschritte:
Ende März wird nach der nächsten Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten über die Perspektive für die noch nicht geöffneten Bereiche aus den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels entschieden werden, im Lichte der Infektionslage unter Berücksichtigung der angelaufenen Teststrategie, des Impfens, der Verbreitung von Virusmutanten und anderer Einflussfaktoren.
Einreisequarantäne:
Die Einreisequarantäneverordnung wird mit Änderungen bis einschließlich 28. März verlängert.
Stärkung der Sozialkontakte in Alten- und Pflegeheimen:
Dank der deutlich fortgeschrittenen Impfungen in Alten- und Pflegeheimen können in Heimen mit hoher Durchimpfungsrate wieder mehr soziale Kontakte (Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner aber auch Gemeinschaftsveranstaltungen) ermöglicht werden, sobald der Impfschutz nach der Zweitimpfung in der jeweiligen Einrichtung seine volle Wirkung entfaltet. Dabei sind weiterhin Hygiene- und Testkonzepte umzusetzen.
Kontaktnachverfolgung - auch elektronisch:
Es wird aus Gründen des Datenschutzes klargestellt, dass die Kontaktnachverfolgung auch in elektronischer Form (z.B. mittels einer App) erfolgen kann. Selbstverständlich müssen auch in diesem Fall Zeit, Ort und Erreichbarkeit der Kontaktpersonen präzise dokumentiert werden, um im Fall eines Infektionsgeschehens an die Gesundheitsämter weitergegeben werden zu können.
Quelle: Bundesregierung - Öffnungsschritte laut MPK
Gender-Hinweis: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung sämtliche Geschlechteridentitäten.
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