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Nach MPK-Beschluss von heute: In Bayern bis Ende Januar keine Präsenz in Schule und Kita - dafür Distanzunterricht und eine Notbetreuung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf.

Deshalb hat die MPK heute beschlossen, über den 10. Januar hinaus die geltenden Beschränkungen  bis Ende Januar 2021 aufrecht zu erhalten. Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken.

Veitshöchheim ist seit Wochen im grünen Bereich und auch der Landkreis Würzburg  bewegt sich seit Wochen knapp über der 50 Inzidenz-Grenze. Aufgrund des MPK-Beschlusses besonders relevant ist für Veitshöchheim ab 11. Januar  bis 31.1.2021:

1. Private Zusammenkünfte sind im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes nun nur noch mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

2. Bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Pflege-Einrichtungen abgeschlossen sind, wird eine verpflichtende Schnell-Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet.

Gleichzeitig wird erklärt, dass bis spätestens Mitte Februar allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden kann.

3. Die für den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen von den Ländern ergriffenen Maßnahmen vom 13.12.2020 werden bis Ende Januar verlängert. Daher bleibt es laut MP Söder in Bayern dabei: "keine Präsenz in Schule und Kita." Es werde Distanzunterricht und eine Notbetreuung geben. Für Eltern, die ihr Kind betreuen müssen, gibt es die Möglichkeit weiterer Krankheitstage.

In Bayern berät das Kabinett am Mittwochvormittag, 6.1. darüber, wie die neuen Maßnahmen im Freistaat konkret aussehen werden. Am Freitag wird im Landtag darüber diskutiert.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

Link auf Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 5.1.2021 (pdf)

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