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Was bedeutet die erneute Ausrufung des Katastrophenfalles in Bayern?

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Maßgebliches Kernelement  des Ministerratsbeschlusses vom Sonntag ist  aus der Sicht von Innenminister Joachim Herrmann laut seinem Newsletter von heute die erneute Ausrufung des Katastrophenfalles.

Das damit verbundene Regularium gilt seit Mittwoch, 9.12.2020, 00:00 Uhr.

Dies bedeutet organisatorisch, dass im Innenministerium, auf Ebene der Regierungen sowie bei den kreisfreien Städten und Landkreisen als Kreisverwaltungsbehörden die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK) wieder aufgerufen wurden.

Die „FüGKen“ arbeiten  zunächst mit einem Präsenzdienst von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr arbeiten. Außerhalb dieser Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen ist eine telefonische Rufbereitschaft sicherzustellen.

Im Unterschied zum Frühjahr geht es jetzt nicht um die Beschaffung und Verteilung von Schutzausrüstung, sondern vor allem um effektivere Entscheidungsprozesse bei

  • - Steuerung der Krankenhausbelegung,
  • - der noch intensiveren Anwendung der Teststrategie sowie
  • - der Vorbereitung der Umsetzung der Impfstrategie.

Was es ganz generell bedeutet, in einer Pandemie im Katastrophenfallmodus zu arbeiten, wurde am Beispiel des vergangenen Frühjahrs – Titel: 92 Tage K-Fall – in einer Broschüre und einem Film aufbereitet (siehe nachstehende Links).

Link auf Broschüre: 92 Tage Katastrophenfall vom 16. März bis 16. Juni 2020

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