Overblog
Edit post Folge diesem Blog Administration + Create my blog

Corona-Infektionszahl in den letzten 7 Tagen (Fr. bis Fr. 27.11. ) in Veitshöchheim wieder zweistellig

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Wieder zweistellig geworden ist in Veitshöchheim in den letzten 7 Tagen (Fr. bis Fr. 27.11. die Zahl der  Neuinfektionen. Diese stieg nach  +2 in der Vorwoche auf nunmehr + 11. Einen höheren Wert verzeichnet nur Ochsenfurt mit + 15. Zweistellig ist noch Estenfeld mit +10. Danach folgen fünf Gemeinden mit je + 6 ( Bergtheim, Giebelstadt, Riedenheim, Unterpleichfeld und Waldbüttelbrunn vor den Gemeinden Margetshöchheim und Zell mit je + 5.

Die Zahl der Neuinfektionen sank im Bereich des Gesundheitsamtes Würzburg heute (27.11.) gegenüber letzten Freitag(20.11.) beträchtlich von + 59 auf  + 39, das sind + 18 in der Stadt (=  9 weniger als vor einer Woche) und + 21 im Landkreis (= 11 weniger als vor einer Woche), während der 7-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner im Landkreis sich geringfügig  von 90,0 auf 92,4 erhöhte, in der Stadt aber erfreulich von 96,1 auf 86,8 sank.

Am 28.11. sanken in Stadt und Landkreis weiter deutlich auf insgesamt + 24, fiel der Inzidenzwert im Landkreis auf 78,9 ( + 11 Neuinfektionen = 10 weniger als am Vortag) und in der Stadt auf 81,3 (+13 Neuinfektionen = 5 weniger als am Vortag).

Nahezu unverändert waren am 29.11. gegenüber dem Vortag die Fallzahlen mit   + 25 (+1). Erfreulicherweise fiel der Inzidenzwert im Landkreis  von 78,9 auf 64,7 ( + 11 Neuinfektionen = wie am Vortag) und in der Stadt blieb er gleich bei 81,3 (+14 Neuinfektionen = +1  gegenüber dem Vortag).

Am 30.11.2020, 00 Uhr verzeichnete das RKI  + 15 (-10) Neuinfektionen (im Landkreis + 8 und in der Stadt +7). Der Inzidenzwert beträgt im Landkreis nun  67,2 und in der Stadt  83,6.

Höchst erfreuliche Fallzahlen vermeldet das RKI am 1.12.: Nur insgesamt + 5 Neuinfektionen im Bereich des Gesundheitsamtes Würzburg (+ 3 im Landkreis und + 2 in der Stadt). Der Inzidenzwert fiel geringfügig gegenüber dem Vortag im Landkreis auf 66.5 und in der Stadt  auf 81,3.

Am 2.12. stieg die Zahl der Neuinfektionen jedoch schon wieder beträchtlich an von 5 auf 23 (13 im Landkreis und 10 in der Stadt).  Die Inzidenzzahl sank dagegen sehr erfreulich weiter im Landkreis von 66,5 auf 56,7 und in der Stadt von 81,3 auf 68,0.

Stand 3.12.:  Inzidenzwert Würzburg Landkreis 55,5 (= niedrigster Landkreis-Wert in Bayern, für den  die laut MP Söder zunächst anzupeilende Zielmarke von 50 langsam in Sichtweite kommt) und Stadt Würzburg 61,0 - allerdings stiegen die Fallzahlen weiter beträchtlich an auf + 36 (+ 22 im Landkreis und + 14 in der Stadt).

Stand 4.12.:  Inzidenzwert Würzburg Landkreis 54,2 (= niedrigster Landkreis-Wert in Bayern, für den  die laut MP Söder zunächst anzupeilende Zielmarke von 50 langsam in Sichtweite kommt) und Stadt Würzburg 57,1 - allerdings sind die Fallzahlen weiter hoch mit  + 33 (+ 20 im Landkreis und + 13 in der Stadt).

Hier die Pressemitteilung des Gesundheitsamtes Würzburg vom 27. November 2020 zur aktuellen  Coronalage

Dem Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wurden seit der gestrigen Meldung 39 weitere auf das Coronavirus positiv getestete Personen gemeldet (Stand 27. November 2020, 7.30 Uhr).

Mit diesen Neuinfektionen steigt die Zahl der insgesamt auf das Coronavirus positiv getesteten Personen in Stadt und Landkreis Würzburg auf 3.419, davon entfallen 1.714 auf die Stadt und 1.705 auf den Landkreis Würzburg.

Als gesund entlassen wurden bisher insgesamt 2.937 Patienten. Derzeit sind 402 Personen in Stadt und Landkreis Corona-positiv (172 in der Stadt Würzburg, 230 im Landkreis). Aktuell sind 2.035 Personen in häuslicher Quarantäne oder Isolation unter Beobachtung des Gesundheitsamtes. Aus der Quarantäne oder Isolation entlassen werden konnten insgesamt bereits 9.554 Personen.

Ein Todesfall ist zu beklagen

Eine 86-jährige Bewohnerin des Seniorenzentrums Haus Fuchsenmühle in Ochsenfurt ist in der Einrichtung verstorben. Die mehrfach vorerkrankte Seniorin war positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Mit diesem Todesfall erhöht sich die Anzahl der Personen, die im Zusammenhang mit einer Coronainfektion verstorben sind, auf 80 (53 in der Stadt, 27 im Landkreis Würzburg).

7-Tage-Inzidenz, Stand 27.11., 7.30 Uhr

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner beträgt für die Stadt Würzburg 86,76 und für den Landkreis 92,42.

Der bundesweit geltende Grenzwert für die 7-Tages-Inzidenz liegt bei 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern, das entspricht für die Stadt Würzburg einer Anzahl von 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage. Für den Landkreis Würzburg entspricht dies analog 81 Neuinfektionen.

Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) gilt seit dem 2. November 2020

Am 2. November 2020 trat die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) in Kraft. Die vollständigen Inhalte sind unter
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/ nachzulesen.

Redaktionelle Ergänzung: Inzwischen gilt ab 1.12.2020 aufgrund des Kabinetsbeschlusses von 26.11.: Verlängern der aktuell geltenden Maßnahmen bis 20. Dezember / Vertiefen durch zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen (siehe Ausführungen unten).

Maskenpflicht in Würzburger Innenstadtbereich

Informationen zu den stark frequentierten Plätzen im Stadtbereich:

https://www.wuerzburg.de/buerger/presse/aktuelle-pressemitteilungen/528089.Es-besteht-weiterhin-Maskenpflicht-an-vielen-Plaetzen-und-Strassen---Zum-Betreten-des-Rathauses-bitte-Termin-vereinbaren.html

Der Landkreis Würzburg hat bisher noch keine stark frequentierten Plätze definiert, an denen eine Maskenpflicht besteht.

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr

Freitag von 8 bis 14 Uhr

Telefon: 0931 8003-5100

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist von montags bis freitags von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 8000828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre und Personen mit besonderen Bedürfnissen bereit.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto.

Testzentrum Universitätsklinik Würzburg

Das Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg Gebäude D20 ist von montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet.

Am Testzentrum der Uniklinik werden primär Kontaktpersonen und infizierte Personen nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt getestet.
Kinder ab sechs Monaten können am Testzentrum der Unikliniken nach Vereinbarung getestet werden, da für den Abstrich eigens medizinisch geschultes Personal bereitsteht. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Universitäts-Kinderklinik können Kinder unter sechs Monaten nach Anmeldung im Zeitfenster von 13:30 bis 14:15 Uhr getestet werden.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich unter 0931 8000828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Ergebnismitteilung – Labor unter neuer Telefonnummer erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera durchgeführt wurden, können sich Bürger*innen unter der Telefonnummer Tel: 089 54789114 an das beauftragte Labor Eurofins wenden, alternativ per E-Mail:  covid_support@lifecodexx.com

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.de

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.

Bayerischer Kabinettsbeschluss vom 26.11.2020:  Verlängern der aktuell geltenden Maßnahmen bis 20. Dezember / Vertiefen durch zusätzliche Maßnahmen und Einschränkungen / Hotspot-Strategie bei 7-Tage-Inzidenzen über 200, über 300 und unter 50 / Helfen durch umfangreiche Wirtschaftshilfen

Über die bundesweiten Beschlüsse hinaus setzt Bayern weitere konsequente Schritte, um das Infektionsniveau vor allem in regionalen Hotspots zu brechen. Die Staatsregierung verfolgt vor diesem Hintergrund die Ziele Verlängern - Vertiefen - Hotspot-Strategie - Helfen.

A. Verlängern

a. Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Das bedeutet vereinfacht insbesondere:

  • Übernachtungsangebote nur für notwendige, nicht für touristische Zwecke.
  • Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung: Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Museen, Zoos etc.
  • Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen.
  • Geschlossen ist die Gastronomie.
  • Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (außer Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen).
  • Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten indoor sind geschlossen.
  • Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer.
  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt (außer Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
  • Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen.
  • Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz
  • Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen.

b. Die Staatsregierung geht davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden. Sie wird vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

B. Vertiefen

a. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf max. fünf Personen zu beschränken. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

b. Bei einer Verlängerung über den 20. Dezember sind die Weihnachtstage mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten. Nach aktueller Planung werden die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 wie folgt erweitert: Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis sind möglich bis max. 10 Personen insgesamt. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Die schulischen Weihnachtsferien beginnen für die Schüler bereits am 19. Dezember.

c. Künftig besteht zusätzlich Maskenpflicht

  • vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen;
  • an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).

d. Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen).

e. Bibliotheken und Archive werden geschlossen (ausgenommen Hochschulbibliotheken).

f. Geschlossen werden die Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Träger. Ausgenommen sind digitale Angebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit zugehörigen Prüfungen sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.

g. Bei allen Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr gilt generell, dass sich (1) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 Verkaufsfläche und (2) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 m2 insgesamt auf einer Fläche von 800 m2 höchstens ein Kunde pro 10 m2 und auf der 800 m2 übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 m2 befindet. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtfläche anzusetzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.

h. Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind vermeidbare Risikoquellen. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.

i. Zum Jahreswechsel 2020 / 2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

C. Hotspot-Strategie

a. In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 200 gelten folgende erweiterte Maßnahmen:

  • An den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in der Regel in geteilten Klassen als Wechselunterricht (Hybridunterricht) durchgeführt, wenn der Mindestabstand nicht anders eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Benehmen mit der Schulaufsicht.
  • Musikschulen und Fahrschulen werden geschlossen.
  • Märkte und Wochenmärkte werden geschlossen (ausgenommen Lebensmittelverkauf).
  • Es besteht ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (die Festlegung der Orte erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).
  • Um die Schülerverkehre zu entzerren, ist je nach den Verhältnissen vor Ort und den Gegebenheiten der jeweiligen Schülerbeförderung von den Kreisverwaltungsbehörden und den Schulen gemeinsam nach Möglichkeiten für einen nach Jahrgangsstufen gestaffelten morgendlichen Unterrichtsbeginn zu suchen.

b. In Hotspots mit einer 7-Tage-Inzidenz größer 300 gelten darüber hinaus folgende Maßnahmen:

  • Die Kreisverwaltungsbehörde kann in enger Abstimmung mit der Regierung gezielte Reihentestungen mittels Antigen-Schnelltests durchführen (z.B. in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen), um „Ausbruchs-Cluster“ zu identifizieren und einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten.
  • Das öffentliche Leben soll deutlich weiter heruntergefahren werden. Hierzu sollen die Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit der Regierung insbesondere folgende Maßnahmen vorsehen:
    o Ausgangsbeschränkungen können angeordnet werden. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
    o Der Schulbetrieb kann weiter eingeschränkt werden.
    o Dienstleistungsbetriebe, die nicht notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens betreffen, können weiter eingeschränkt werden.
    o Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen können weitergehend eingeschränkt werden.
    o Zusammenkünfte in Gottesdiensten und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz können angemessen beschränkt werden.

c. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz kann die Kreisverwaltungsbörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen, soweit das infektiologisch vertretbar ist und die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht entgegenstehen.

D. Helfen

a. Die Staatsregierung begrüßt die Zusage des Bundes, weiterhin die von temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen finanziell zu unterstützen, die bisherige Novemberhilfe in den Dezember zu verlängern und dabei Marktkaufleute und Schausteller ausdrücklich einzubeziehen.

Die Staatsregierung begrüßt zudem, dass der Bund auch die Hilfsmaßnahmen für Unternehmen bis Mitte 2021 verlängert (Überbrückungshilfe III). Das betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.

Der Bund wird außerdem im Rahmen der „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei max. 40 % stabilisieren, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2021 deckt.

Das Wirtschaftsministerium bzw. das Arbeitsministerium werden alles zur Umsetzung Nötige veranlassen.

b. Zur Erleichterung des internationalen Warenverkehrs werden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, von der Quarantänepflicht der Einreise-Quarantäne-Verordnung ausgenommen.

c. Dem Personal an den staatlichen und kommunalen Schulen sowie an den privaten Förderschulen wird ein einmaliges Kontingent von FFP2-Masken kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Kultusministerium wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium eine entsprechende Verteilung von insgesamt ca. 300.000 FFP2-Masken (durchschnittlich 2 Masken je Lehrer) aus dem Bayerischen Pandemiezentrallager an das Personal über die Schulen veranlassen. Das Gesundheitsministerium wird durch entsprechende Ersatzbeschaffung den Bestand an FFP2-Masken im Pandemiezentrallager ausgleichen.

Kommentiere diesen Post