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Bei Ampelphase grün kann in Bayern die Kindertagesbetreuung ab 1. September 2020 zum Regelbetrieb zurückkehren

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Kinder leiden recht häufig an üblichen Erkältungskrankheiten, gerade im Winter. In welchen Fällen können Kinder in Bayern ab dem neuen Kindergartenjahr 1.9.2020 trotzdem die KiTa besuchen und wann nicht? Dazu haben Experten nun genauere Kriterien erarbeitet. Das hilft sowohl den Eltern als auch den Kinderärzten und dem KiTa-Personal. 

Wenn das Infektionsgeschehen stabil bleibt, kann laut Gesundheitsministerin die Kindertagesbetreuung ab 1. September zum Regelbetrieb zurückkehren.
Da sich die Situation aber schnell ändern kann, beinhaltet der Stufenplan schrittweise Beschränkungen im Falle einer Verschlechterung des Infektionsgeschehens vor.

Für das neue KiTa-Jahr gilt deshalb ab 1. September 2020 grundsätzlich ein 3-Stufen-Plan nach dem Ampelsystem:

Grüne Phase: Regelbetrieb (Stufe 1)
Gelbe Phase: Eingeschränkter Betrieb (Stufe 2)
Rote Phase: Eingeschränkte Notbetreuung (Stufe 3)
 
Für die Betreuung von Kindern mit Krankheitssymptomen heißt das: In Stufe 1 und in Stufen 2 dürfen Kinder mit milden Krankheitssymptomen wie Schnupfen ohne Fieber oder gelegentlichem Husten die KiTa besuchen.
In Stufe 3 ist ein KiTa-Besuch von Kindern mit milden Krankheitssymptomen nur nach einem negativen Corona-Test möglich.
Grundsätzlich gilt: Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, starkem Husten, Erbrechen oder Durchfall dürfen auch im Regelbetrieb nicht in einer KiTa betreut werden.

Nähere Infos enthält dieser "Leitfaden zum Umgang mit Kindern mit Erkältungssymptomen in der Kindertagesbetreuung" (Link nachstehend)

Link auf den kompletten Leitfaden (pdf.Datei)

Weiterführende Informationen gibt es auch im Rahmen-Hygieneplan Corona für die Kindertagesbetreuung (Link nachstehend)

Link auf weiterführende Informationen im Rahmen-Hygieneplan Corona für Kindertagesbetreuung (pdf.Datei)

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