Veitshöchheimer Hauptausschuss erteilte Einvernehmen für Biergarten an den Mainfrankensälen
Mit dem Bauantrag auf Nutzungsänderung einer bestehenden Grünfläche zur Freischankfläche, Mainlände 1, befasste sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Dienstag in den Mainfrankensälen.
Wie Bürgermeister Jürgen Götz informierte, ist der Biergarten bereits seit 21. Mai 2020 in Betrieb. Die Bayerische Staatsregierung habe empfohlen, so Götz, während der Einschränkungen, die durch die Pandemie entstehen, großzügig mit Sondernutzungen und Flächenerweiterungen für die Gastronomie umzugehen.
Da die durch die Mainfrankensäle GmbH zum 1. April 2020 neu verpachtete Gaststätte "Kaskade" durch die Einschränkungen der Covid-19-Pandemie seinen Betrieb nicht wie geplant öffnen konnte und nur ein "Essen-to-Go- Service" möglich war, das Restaurant aber durch seine Lage nur über Treppen errreichbar ist, hat der Bürgermeister mit dem Pächter vereinbart, dass zunächst auch die Nutzung eines Teilbereichs der vorhandenen Wiese an der Weinpresse möglich ist. Dies auch, um vermeintliche Gäste überhaupt auf die Gaststätte aufmerksam zu machen.
Der neue Pächter Oliver Anim, der zum 1. Juni das Restaurant eröffnete (siehe nachstehender Link auf Bericht) möchte nun aber nicht zuletzt durch den bisher großen Zuspruch, dauerhaft eine Außenbewirtung auf einem Teil der Wiese anbieten. Hierfür war deshalb formell ein Bauantrag zur Nutzungsänderung einer bisher vorhandenen Grünfläche in eine Freischankfläche erforderlich.
Momentan wird diese Außengastronomie in Abstimmung mit den zuständigen Behörden im Rahmen einer vorübergehenden gaststättenrechtlichen Erlaubnis betrieben, was jedoch nicht dauerhaft möglich ist.
Beabsichtigt ist die Errichtung zweier Hütten links und rechts vom Treppenzugang gelegen, in denen Ausschank und Essensausgabe erfolgen soll, sowie die Errichtung von insgesamt 120 Gastplätzen auf einer Teilfläche von 210 Quadratmeter.
Die beiden mobilen Holzhütten sind im Baukastensystem konstruiert und im Hochwasserfall innerhalb von zwei Stunden abbaubar. Die rechte Hütte im Bereich des Eisverkaufswagens ist 2,20 Meter breit und sechs Meter lang, die linke auf der Grünfläche ebenfals direkt am Rand des Gehsteigs geplante Hütte ist 2,20 x 3,00 Meter groß. Für den Bau müssen laut Feststellung des Bauamtes der Gemeinde keinerlei Geländeveränderungen durchgeführt werden. Da die Vornwarnzeit bei drohendem Hochwasser rund eine Woche beträgt, sei hier ein ausreichendes Zeitfenster gegeben, um die Hütten und die Bestuhlung rechtzeitig aus dem Fließbereich des Hochwassers zu entfernen.
Aus den Hütten sollen vorgefertigte Speisen und Getränke zur Selbstbedienung verkauft werden. Die Betriebszeit des Biergartens soll bis 20 Uhr, freitags und samstags bis 22 Uhr gehen (Montag Ruhetag).
In beiden Hütten werden laut Beschreibung dafür Handwaschbecken installiert, die durch einen Zu-Wasserschlauch gespeist werden. Das Abwasser wird in Kanistern aufgefangen und täglich mehrfach geleert. Die Stromzufuhr erfolgt über einen 2,5 Meter über den Boden gelegenen, bereits vorinstallierten Stromkasten.
Es wurde darauf hingewiesen, dass bereits 2007 auf dem Grundstück eine Baugenehmigung zum Aufstellen von Stühlen und Sonnenschirmen für die Bewirtschaftung der Gaststätte "Alte Fähre" erteilt wurde.
In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass der Biergarten den geplanten Bau der Rampe tangiert. Im November 2019 hatte der Architektenentwurf allerdings in der abgebildeten Form nach kontroverser Diskussion keine Mehrheit gefunden (siehe nachstehender Link auf Bericht). Bei der Verabschiedung des Haushalts 2020 hatten sich dann Anfang April 2020 aufgrund der Corona-bedingten Einnahmeausfälle alle der Empfehlung von CSU-Sprecher Marc Zenner angeschlossen, die 600.000 Euro teure Rampe an den Mainfrankensäle heuer nicht auszuführen. Dies gilt nun wohl auch noch für das Jahr 2021, denn laut Bürgermeister soll der Pachtvertrag für den Biergarten auch für das Jahr 2021 abgeschlossen werden.
Im Baugenehmigungsverfahren sollen nun, so der Bürgermeister alle möglichen Fachbereiche wie Wasserrechtsbehörde, Immissionsrechtsbehörde, Gaststättenrecht u.ä. beteiligt werden, um letztlich formell alle Auflagen aus den verschiedenen Rechtsbereichen mit berücksichtigen zu können.
So erteilte das Gremium schließlich das gemeindliche Einvernehmen und alle für die beantragte Nutzungsänderung von festgesetzten Grünflächen in eine Freischankfläche erforderlichen Befreiungen. Eine erteilte Baugenehmigung gilt laut Bürgermeister zwar unbefristet, durch den Pachtvertrag habe die Gemeinde aber Einfluss, im Hinblick auf die geplante Rampe die Dauer der Biergartennutzung zu regeln.
Der Geltungsbereich des Biergartens wurde durch einen Bauzaun von der Wiese abgeteilt. Bei einer Realisierung der Rampe müsste auch die historische Weinpresse an dieser Stelle weichen (im Bild Bürgermeister Jürgen Götz mit Pächter Oliver Amin und dessen Küchenchef Dirk Rieber).